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11. Reigen
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Nr. 20285
Die Kanzlerreise nach
London.
Eine englische Stimme über die Absichten des
Besuches.
London, 16. Februar.
Das Reuter=Bureau meldet: Der österreichische
Bundeskanzler, der mit den Staatssekretären für
Finanzen und Volksernährung nach London zu
kommen beabsichtigt, hat keineswegs im Sinne.
sich mit Politik zu befassen oder eine Abänderung des Ver¬
trages von Saint=Germain vorzuschlagen. Die öster¬
reichischen Staatsmänner kommen einzig und allein
zu dem Zwecke, um die finanzielle und wirt¬
chaftliche Lage zu erörtern und Kredite
für deren Stabilisierung zu erhalten. Sie
wollen darlegen, daß, wenn der gegenwärtige Stand der
Dinge anhält, die Lage in Oesterreich sich ebenso ver¬
zweifelt gestalten wird wie jene in Rußland. Die
Ententemächte haben zu dem Wunsch des österreichischen
Bundeskanzlers noch nicht Stellung genommen.
Polizeiliche Sistierung weiterer
Aufführungen des „Reigen
Wien, 17. Februar.
Die Polizeibehörde hat heute aus Sicherheitsgründen
die weitere Aufführung von Schnitzlers „Reigen“
an den Kammerspielen sistiert. Bereits heute abend wird
in diesem Theater statt des „Reigen“, „Menagerie“ gegeben.
Wiederaufnahme der Verhandlungen mit
den Staatsangestellten.
Hoffnung auf Einigung.
Wien, 17. Februar.
Die gestern mittag abgebrochenen Verhandlungen
ischen der #####nnn und
„# Mortratern der Staats¬
Neue
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Oa
Abendblatt.
Wien, Donnerstag, den 17. Februar
Reise des Bundeskanzlers nach
London.
Meldung des Reuter=Bureaus.
Wien, 17. Februar.
Vor einigen Tagen haben wir gemeldet, daß der
Bundeskanzler die Absicht habe, in Begleitung Dr. Gems
und Dr. Grünbergers nach London zu fahren.
Heute berichtet das Reuter=Bureau von dieser Reise
als von einer vollendeten Tatsache. Auch aus der Mitteilung
der Regierung an die Beamtenschaft geht hervor, daß sie
zumindest mit der Wahrscheinlichkeit einer Londoner Fahrt
rechnet.
Nach der Mitteilung des Reuter=Bureaus wollen die
Minister darlegen, daß der gegenwärtige Zustand in Oester¬
reich unhaltbar sei und zu bolschewistischen Verhältnissen
führen müsse.
Jeder Tag bestätigt diese Anschauung. Das Defizit ist
chon so groß und binnen kurzem erscheint eine Vermehrung
bis um die Hälfte als möglich. Die Einnahmen sind
nicht mit den Ausgaben in Einklang zu bringen und alle
Maßregeln der Finanzbehörden bewirken nur eine Erhöhung
der Teuerung. Der englische Premierminister ist ein Finanz¬
mann ersten Ranges und mit einem Blick wird er eine Lage
übersehen, die so einfach ist, daß jeder sie begreifen muß, der
sie begreifen will. Die österreichische Krise ist so sehr ver¬
schlampt worden, daß ein entschiedener Zugriff notwendig
erscheint, um die gänzliche Verrottung zu verhüten.
Die Beamtenfrage.
Die ernsteste Frage ist gegenwärtig, wie der Staat mit
einen eigenen Beamten fertig werden soll. Wir stehen vor
der Tatsache, daß der Staat keine Herrschaftsorganisation
besitzt, daß alle Schrauben der Maschine versagen und daß
durch die bittere Not des Augenblickes alle anderen Er¬
wägungen in den Hintergrund gerückt werden.
Die Beamtenschaft hat ein Ultimatum
bis Samstag gestellt und wenn bis dahin nicht über
den Vorschuß entschieden wird, so könnten wir den
beispiellosen Skandal eines allgemeinen Staats¬
beamtenstreiks erleben.
Das würde das Ende des letzten Restes von Staats¬
autorität bedeuten, den Untergang der Gesetzlichkeit und
das Verschwinden des Glaubens an irgendwelche Re¬
gierungsgewalt in Oesterreich. Niemals hätte es so weit
kommen dürfen und unverständlich war die Verhandlungs¬
methode, die solche Schroffheiten hervorgerufen hat.
Die Lage in London.
Der Bundeskanzler und die Minister werden in einer
ehr
bewegten Zeit in London erscheinen. Schon binnen.
ven
gen Tagen beginnen die Verhandlungen wegen der
Fordernster der
gegenwärtigen Bezüg
eines Betrages von
Vertreters des Fina¬
1000 Kronen gebote
worden. Im Laufe de
die Verhandlungen
aufgenommen werden
In informierten
Staatsverwaltung die
amtengehalte in keine
solche generelle Erhöl
wärtigen unzulängl
geschlossen bezeichnet.
letzten Finanzgesetz 2
amte, Diener, Vertra
ind die Bezüge der
Kronen aufgenommen
weitere Maßnahmen;
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Staates für seine Ange
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der Beamten beschrän
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einmalige Zuwendung