Aus der Frobinz.
Gloggnitz. (Eine ungerechtfertigte
Viehbeschlagnahme) Beim Kreisgerichte
in Wr.=Neustadt fand kürzlich die erste Tag¬
satzung in Sachen des Gloggnitzer Fleischhauer¬
meisters Otto Rabensteiner gegen den
dortigen sozialdemokratischen Bürgermeister
Bittelbach, bezw. gegen das Direktorium
der Gloggnitzer Grenzvirhverkehrsstelle, betreffend
eine ungesetzliche Viehbeschlagnahme durch Volks¬
wehrorgane, statt, bei welcher den Beklagten eine
14tägige Frist zur Klagebeantwortung eingeräumt
wurde. Ueber den Sachverhalt erfahren wir
nachstehende interessante Einzelheiten: Herr Otto
Rabensteiner erhielt durch den Vieheinkäufer
Eduard Lackner in Poyerbach zwei Ochsen
ausländischer Provenienz zugewiesen, die aber
bei ihrer Ablieserung von einem Bergarbeiter
als einheimische angezeigt und auf Grund dieser
Anzeige von Organen des Soldatenrates und
der Volkswehr ohneweiters beschlagnahmt, aus
dem Stalle des Herrn Rabensteiner gewalisam
entfernt und im Gemeindestalle eingestellt warden.
Trotzdem die Erhebungen ergaben, daß diese
Anzeige zu Unrecht erstattet wurde, verfügte die
Gemeinde nach 9 Tagen im Wege der inzwischen
ius Leben gerusenen Grenzverkehrsstelle die
Abgabe der Ochsen an zwei andere Fleischhauer
zur ausschließlichen Belieferung der Hotels und
Restaurationen und die Auszablung einer Er¬
greiferprämie in der Höhe von 300 Kronen an
den Anzeiger. Bemerkt sei hiezu, daß die beiden
Ochsen nachweisbarermaßen hauptsächlich zur
Versorgung der Stuppacher Pappenfabriksarbeiter
angekauft wurden. Und nun die Verrechnung:
Herr Rabensteiner hatte vereinbarungsgemäß für
die beiden Ochsen im Gewichte von 1450 Kilo¬
gramm per Kilogramm Lebendgewicht 32 Kronen
zu bezahlen; weggenommen wurden sie ihm per
Kilogramm Lebendgewicht zum Preise von
22 Kronen und an die Fleischhauer weiter¬
gegeben für 26 Kronen 70 Heller, wobei in
beiden Fällen das nach 9 Tagen ermittelte
Gewicht in der Höhe von 1364 Kilogramm der
Verrechnung zugrunde gelegt wurde. Herr Raben¬
steiner kam dadurch nicht nur durch den Preis¬
unterschied, sondern auch infolge der Gewichts¬
abnahme zu beträchtlichem Schaden, während
von der Gemeinde oder der Grenzverkehrsstelle
eine Mehreinnahme von 6504 Kronen 80 Heller
erzielt wurde. Interessant ist es auch, daß diese
Angelegenheit ursprünglich den Ernährungsaus¬
schuß des Gemeinderates beschäftigte, während
der Bürgermeister heute erklärt, die ganze Sache
berühre die Gemeinde in keiner Weise, denn er
habe mit derselben nicht als Bürgermeister,
sondern als Direktoriumsmitglied der Grenzver¬
kehrsstelle zu tun gehabt. Herr Rabensteiner hat
darum auch gegen die Letztere die Schadens¬
7600119
ersatzklage eingereicht.
Neustädter Zeitung
Theater.
Professor Bernardi wird Mittwoch
zunf zweiten und letztenm alle gegeben. Um
politische Kundgebungen hiyfapzuhalten, hat
Herr Direktor Sundt in entgegenkommender
Weise alle Stellen gestrichen, in welchen die
aufdringliche Tendenz zu stark hervortritt, um
nicht in „unerwünschter Weise ins politische Ge
Gloggnitz. (Eine ungerechtfertigte
Viehbeschlagnahme) Beim Kreisgerichte
in Wr.=Neustadt fand kürzlich die erste Tag¬
satzung in Sachen des Gloggnitzer Fleischhauer¬
meisters Otto Rabensteiner gegen den
dortigen sozialdemokratischen Bürgermeister
Bittelbach, bezw. gegen das Direktorium
der Gloggnitzer Grenzvirhverkehrsstelle, betreffend
eine ungesetzliche Viehbeschlagnahme durch Volks¬
wehrorgane, statt, bei welcher den Beklagten eine
14tägige Frist zur Klagebeantwortung eingeräumt
wurde. Ueber den Sachverhalt erfahren wir
nachstehende interessante Einzelheiten: Herr Otto
Rabensteiner erhielt durch den Vieheinkäufer
Eduard Lackner in Poyerbach zwei Ochsen
ausländischer Provenienz zugewiesen, die aber
bei ihrer Ablieserung von einem Bergarbeiter
als einheimische angezeigt und auf Grund dieser
Anzeige von Organen des Soldatenrates und
der Volkswehr ohneweiters beschlagnahmt, aus
dem Stalle des Herrn Rabensteiner gewalisam
entfernt und im Gemeindestalle eingestellt warden.
Trotzdem die Erhebungen ergaben, daß diese
Anzeige zu Unrecht erstattet wurde, verfügte die
Gemeinde nach 9 Tagen im Wege der inzwischen
ius Leben gerusenen Grenzverkehrsstelle die
Abgabe der Ochsen an zwei andere Fleischhauer
zur ausschließlichen Belieferung der Hotels und
Restaurationen und die Auszablung einer Er¬
greiferprämie in der Höhe von 300 Kronen an
den Anzeiger. Bemerkt sei hiezu, daß die beiden
Ochsen nachweisbarermaßen hauptsächlich zur
Versorgung der Stuppacher Pappenfabriksarbeiter
angekauft wurden. Und nun die Verrechnung:
Herr Rabensteiner hatte vereinbarungsgemäß für
die beiden Ochsen im Gewichte von 1450 Kilo¬
gramm per Kilogramm Lebendgewicht 32 Kronen
zu bezahlen; weggenommen wurden sie ihm per
Kilogramm Lebendgewicht zum Preise von
22 Kronen und an die Fleischhauer weiter¬
gegeben für 26 Kronen 70 Heller, wobei in
beiden Fällen das nach 9 Tagen ermittelte
Gewicht in der Höhe von 1364 Kilogramm der
Verrechnung zugrunde gelegt wurde. Herr Raben¬
steiner kam dadurch nicht nur durch den Preis¬
unterschied, sondern auch infolge der Gewichts¬
abnahme zu beträchtlichem Schaden, während
von der Gemeinde oder der Grenzverkehrsstelle
eine Mehreinnahme von 6504 Kronen 80 Heller
erzielt wurde. Interessant ist es auch, daß diese
Angelegenheit ursprünglich den Ernährungsaus¬
schuß des Gemeinderates beschäftigte, während
der Bürgermeister heute erklärt, die ganze Sache
berühre die Gemeinde in keiner Weise, denn er
habe mit derselben nicht als Bürgermeister,
sondern als Direktoriumsmitglied der Grenzver¬
kehrsstelle zu tun gehabt. Herr Rabensteiner hat
darum auch gegen die Letztere die Schadens¬
7600119
ersatzklage eingereicht.
Neustädter Zeitung
Theater.
Professor Bernardi wird Mittwoch
zunf zweiten und letztenm alle gegeben. Um
politische Kundgebungen hiyfapzuhalten, hat
Herr Direktor Sundt in entgegenkommender
Weise alle Stellen gestrichen, in welchen die
aufdringliche Tendenz zu stark hervortritt, um
nicht in „unerwünschter Weise ins politische Ge