II, Theaterstücke 22, Der junge Medardus. Dramatische Historie in einem Vorspiel und fünf Aufzügen (Altwiener Stück, Doppelselbstmord), Seite 363

Med
22. berjunge adardus
halllisse des ösfentrichen und pridaten Besiens hineinf¬
Leute gibt es überall und hat es überall gegeben; aber die
Beschränktheit als Charakteristikum des Wienertums hin¬
zustellen und das richtige Verständnis des Oesterreichertums
fast nur für naturalisierte Ausländer oder Abkömmlinge
von solchen in Anspruch zu nehmen, geht doch viel zu
weit. Hier scheint Schnitzlers Charakteristik der handelnden
Personen den edlen Grafen, dessen beste Absichten nicht
verkannt werden sollen, beeinflußt zu haben. Gegen solche
Auffassung müssen sich die Altösterreicher verwahren, die
doch stels das Hauptkontingent der Streiter für Oester¬
reichs Ruhm und Ehre gestellt haben.
Der ausgezeichnete Erfolg des „jungen Medardus“ ist
ein unwiderleglicher Beweis für das große Interesse des
hauptstädtischen Publikums für vaterländische Stosse. Wien
ist auch heute mit nichten bloß das „sogenannte Zentrum
der Monarchie“; es ist dem Rechte nach und in Wirklich¬
keit die Reichshauptstadt und als der eigentliche Kaisersitz
die Herzkammer der Monarchie. Diese Stadt ist nicht bloß
die Heimat des bodenständigen Wienertums, sondern über¬
dies der Aufenthalt einer Auslese aller Völker des weiten
Reiches; und auch bei diesen verschiedenen Völkern und
ihren Vertretern ist nicht immer die richtige Würdigung
der Verhältnisse und der wünschenswerte Fernblick zu fin¬
den. Die Hofbühne sollte es sich nicht entgehen lassen,
durch spstematische Pflege des vaterländischen Schauspieles
bahnbrechend zu wirken. Dies wäre auch ein Mittel, um
in der allgemeinen Zersplitterung den Sinn auf das große
Ganze zu lenken.
Nachdem ich den „jungen Medardus“ gesehen, habe ich
mit doppeltem Interesse eine andere dramatische Dichtung
gelesen, deren Stoff gleichfalls den blutigen Ereignissen des
Jahres 1809 entnommen ist. Es ist die Trilogie „Der
Tiroler Freiheitskampf“ von Karl Domanig. Werden sich
diesem vom edelsten Geiste erfüllten Werke, einer vater¬
ländischen Historie im vollsten Sinne des Wortes, die
Pforten des Burgtheaters niemals öffnen
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ge ehen, und wenn die dor
beseitigen und die Verordnung aufzuheben, durch
dieser oder jener Frage ihre St
welche bei Feldern, Wiesen und Wäldern unter
könnte man auch eine Kompete
gewissen Voraussetzungen die Lüge des tief¬
Ausdruck des guten Willens un
geschätzten Katastereinkommens (soll wohl heißen
Geschicke unseres Volkes ruhig hi
Katastralreinertrages? Anm. d. Verf.) in den Be¬
Aber eines freilich ist ganz
kenntnissen für den Finanzminister als Wahrheit
ausgeschlossen: daß diese n
gelten müsse. Keiner hat sich noch getraut, diese
vente bei politisch
Wunde mit dem Finger zu berühren, und keiner hat
hinter dem Rücken und
davon gesprochen, daß die Personaleinkommensteuer
nur
unserer Abgeordnete
städtischen und vorwiegend die
Volksrat und die anderen Instit
deutschen Bürger treffe, aber für Schloß und
timation zur Ausübung ihrer po
Meierhof nicht gelte.“ Dem nicht allzu
bar aus dem demokratisch
gründlich vorgehenden Leser, und das ist der normale
sehen aber leider nur, daß sie
Kaffeehausphilister, wird scheinen, daraus gehe hervor,
gröblichste verletzen,
daß der Großgrundbesitz überhaupt keine Personal¬
toren der Abgeordnet
einkommensteuer zahle, denn „für Schloß und Meier¬
Denn tatsächlich liegen die Dinge
hof“ gilt sie nicht, sagt die „Neue Freie Presse“.
der Abgeordnete allein ein Man¬
Im Vordersatz wird zur Salvierung die Einschränkung
des Volkes empfangen hat. Vorl#
„unter gewissen Voraussetzungen“
noch so, daß das Volk
gebraucht, daraus aber dann zum Schlusse generali¬
stitution mit der Führ
sierend die Konsequenz gezogen: 1. Es trifft die
schicke und mit der Ge
Personaleinkommensteuer nur die städtischen Bürger.
mittelbar betraut: die
2. Für Schloß und Meierhof gilt sie nicht. Hier
Demzufolge sind aber auch nur d
wird von Schloß und Meierhof gesprochen, dort von
und allein dem Volke verantwor
„Feldern, Wiesen und Wäldern“.
ohne jede Zwischeninstanz den W
Nun treten diese „gewissen Voraussetzungen“ in
geben, sie allein sind mit Haut un
einer verschwindenden Anzahl von Fällen ein, bei
und was neben den Abgeordneten
Privatbesitz überhaupt nie, und wir möchten sehen,
Volksrat, Bezirksverein 2c., hat
was einem privaten Gutsbesitzer von seite der Steuer= Meinungsfreiheit und kann Kritik
behörde geschehen würde, wenn er es wagen
so weit es beliebt, aber alle diese
sollte, ein auf Grund des „Kitastereinkommens“ ab¬
sich in einem sehr wesentlichen
gefaßtes Einbekenntnis vorzulegen. Der Katastral¬
rufenen Vollstreckern der Politik:
reinertrag gilt ja nur für die Grundsteuer, die, düne
kein direktes. Mandat u
Rücksicht auf etwaige Schulden und sonstige keine Verantwortung.
mec: anhsse dile ungasmüdlt zu gunzlelsc