II, Theaterstücke 11, (Reigen, 0), Reigen. Zehn Dialoge, Seite 429

11.
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Reigen

Der „Reiggn“ runnihte Wchörde.
Wrn
Verbot bei weiteren Steälen.
elchigen den um¬
Wie verlautet, hit die
kkeine Maßnahmen zur Er¬
laufenden Gerüchtens=c
lassung eines Ver####s der „Reigen“=Aufführungen ge¬
troffen. Esesoll jedoch died Kösicht bestehen, bei neuerlichen
Protesth#ndgebungen, die ein Einschreiten der Polizei not¬
wendig machen, die Aufführungen zu inhibieren.
Einem Rekurs der Direktion läme dabei keine auf
chiebende Wirkung zu.
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Der „Reigen“ wird weiter
aufgeführt.
Der Polizeipräsident sprach heitte vor¬
mittag beim Bürgermeister Reumann wegen der
weiteren Aufführung des „Reigen“ vor. Der Bürger¬
meister erklärte, daß ihm als Landeshaupt¬
mann einzig und allein das
Recht zustehe, eine Aufführung zu gestatten oder
zu verbieten; nur gegen ein Verbot könne
die Regierung Einspruch erheben.
Von seinem Rechte werde er nicht
abgehen.
Der „Reigen“ wird also weiter aufgeführt werden.
Heute vormittag erhielt Bürgermeister Reumann
einen Erlaßdes Ministers des Innern, daß
auf Grund des § 5 der Theaterordnung vom Jahre
1850 die weitere Aufführung des „Reigen“ ver¬
boten wird. Der Bürgermeister verwies in
seiner Antwort darauf, daß dieser Erlaß der Theater¬
ordnung und den einschlägigen gesetzlichen Be¬
stimmungen nicht entspricht und daher von ihm nicht
zur Kenntnis genommen werden kann.
Eine freche Regierungskundgebung.
Die Staatskorrespondenz schreibt: Durch eine Ver¬
fügung der Regierung wurde die Weiteraufführung des
Bühnenwerkes „Reigen“ untersagt. Hiezu wird
amtlich mitgeteilt: Bereits vor Zulassung der Aufführung
des „Reigen“ durch den Magistrat Wien als politische
Landesbehörde hat der Polizeipräsident den
Bürgermeister von Wien auf die schweren Bedenken
aufmerksam gemacht, die der Aufführung dieses Bühnen¬
werkes entgegenstehen. Der Magistrat erteilte
jedoch nach Anhörung des Zensurbeirates mit Bescheid
vom 12. Jänner d. J. die Aufführungs¬
bewilligung. Die nunmehr erfolgten Aufführungen
des Stückes gaben zu lebhaften Erörterungen
in der Oeffentlichkeit Anlaß. Hiebei gab die weitaus
überwiegende Mehrzahl der öffentlichen Stimmen der
Meinung Ausdruck, daß die Aufführungen nach dem Ge¬
samteindruck eine arge Verletzung
dier Sittlichkeit bedeuten. Kund¬
gebungen der Bevölkerung und
zahlreiche Artikel der Presse verschiedener
Richtung ließen erkennen, daß diese Aufführung mit dem
sittlichen Empfinden weiter Kreise der Wiener Bevölkerung
in scharfem Gegensatz stehen. Der Bundes¬
minister für Inneres und Unterricht richtete daher an
den zunächst zur Beurteilung des Falles berufenen
Bürgermeister von Wien die Einladung, zu der
durch die öffentliche Aufführung gegebenen Sachlage
Stellung zu nehmen. Der Bürger¬
meister erklärte jedoch, daß er nicht in
der Lage sei, seine erste Entscheidung abzu¬
ändern. Aus Rücksichten der öffemtlichen Sittlichkeit
hat sich nun die Bundesregierung veranlaßt gesehen, die
weitere Aufführung des „Reigen“ zu untersagen. Sie
glaubt, sich hiebei mit der öffentlichen Meinung, abgesehen
von einem kleinen, für das Wiener Volksempfinden
nichtmaßgebenden Kreise, in voller Ueber¬
einstimmung zu befinden.
Eine dringliche Anfrage der Sozialdemokraten.
Im Parlament gelangte nach Erledigung der Tages¬
ordnung eine dringliche Anftage des Sozialdemo¬
kratischen Klubs wegen des Verbotes des
Reigen“ zur Verhandlung. In der Begründung der
dringlichen Anfrage erklärte Abgeordneter
Leuthner, daß sich die Regierung durch das Verbot
in Widerspruch zur Verfassung gesetzt habe.
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