11.
Reigen
box 17/6
Abonnementpres#:
Für Wien: 54 Kronen mon###c
bei Bexug in den Trafiken oder bel ######u#g
C
durch die Sost
Post=Abonnen#eit
für Oeßerreich und Augern
54 Kronen nnuätlich
Tschechoslowakei monatlich ## ##ec. Tronen.
Sinar
Iugeslavien
Polen
*
polnische Mark
Fürs
land:
Deufscklend
.. pr. Oufrt.45 Mark
Schweit
15 Schweiz. Fran¬
*
Frankreich
18 französ. Fraues
Südtirol u. Italien
24 Lire
Rumän. u. Bulgar.
60 Leva
Holland
Gug
7½ bofland.
Schwad., Dänem.
15 scwed., dü# od.
Noswegen
nrnen
Amerika
9 Dolla#
2
al
Revaktiom: I. Osperstrate ##beurtag)
Ir #mittags.
Sprechsunden
Verantwertlicher Redactenr Willibald Rieds
Telegramm=Adresse: Neujonrnal.
Druckerei: Lippowitz 6 Co.
(Beranwertlich: Michgel Trand.
Wienes Telephone
Redaltton (13.941
Opt., Admintstr., 16.989
16.942
auch nachts
16.949 Druckerti# 23.022
29. Jahrgang.
immung verschoben.
Der Reigen.
Kompetenzenanarchie.
Aus einer Künstlerlaune ist mit einem Male eine literarische
und jetzt sogar eine politische Affäre geworden. Zwei Jahrzehnte
lang hat Schnitzlers „Reigen“ in den Bibliotheken literarischer
Feinschmecker geruht, ganz oben, wo Kinder bestimmt nicht hinauf¬
reichen. Jetzt wurde er in einem Theater aufgeführt, das sich
eine besondere Spezialität zu eigen gemacht hat. In die
Kammerspiele werden im allgemeinen keine Pensionate hiu¬
geführt und ein Irrium innerhalb ihres Repertoires ist
unmöglich Das Burgtheater oder das Deutsche Volkstheater
haben neben ihren künstlerischen auch sittliche Pflichten. Wer in
die Kammerspiele geht, weiß, daß ihn dort zumindest Erörterungen
erwarten, die er vor Halbwüchsigen lieber nicht führen
wird. Aber dies alles ist schon vor der Premiere des
„Reigen“ besprochen worden undzeigentlich erledigt. Die Debätte
über den „Reigen“ und seine Aufführung ist aber nun ganz un¬
nötigerweise wleder aktuell geworden, weil der Bundisminister des
Innern die Vorstellungen verboten hat. Hier ist das Gebiet, auf
dem man die Debatte zu führen hat, viel enger und
viel
flacher.
Jetzt kommt nicht mehr in Betracht,
ber
ob
„Reigen“ für eine Aufführung geeignet
oder
verletzend wirkt, sondern ob ein Minister,
der
Gesetz hüten soll, durch irgendwelche Argumente sich dazu
verleiten lassen darf, eben dieses Gesetz zu übergehen. Und da muß
man sagen, daß die Gesetzesverletzung des Bundesministers des
Innern ohne weiters deutlich ist. Die kompetente Behörde, in diesem
Falle der Bürgermeister von Wien, hat den „Reigen“ erlaubt.
Ob er besser getan oder Recht gehabt hätte, ihn zu verbieten,
kommt jetzt gar nicht mehr in Betracht. Er hat ihn erlaubt und
der Bundesminister des Innern hat über den Kopf des Bürger¬
meisters hinweg die Vorstellung zu verbieten gesucht. Dabei beruft
er sich auf ein Gesetz, das nicht bloß das auch für Gesetze ehr¬
würdige Alter von siebzia Jahren hat, sondern auch ausdrücklich
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Der Reigen.
Kompetenzenanarchie.
Aus einer Künstlerlaune ist mit einem Male eine literarische
und jetzt sogar eine politische Affäre geworden. Zwei Jahrzehnte
lang hat Schnitzlers „Reigen“ in den Bibliotheken literarischer
Feinschmecker geruht, ganz oben, wo Kinder bestimmt nicht hinauf¬
reichen. Jetzt wurde er in einem Theater aufgeführt, das sich
eine besondere Spezialität zu eigen gemacht hat. In die
Kammerspiele werden im allgemeinen keine Pensionate hiu¬
geführt und ein Irrium innerhalb ihres Repertoires ist
unmöglich Das Burgtheater oder das Deutsche Volkstheater
haben neben ihren künstlerischen auch sittliche Pflichten. Wer in
die Kammerspiele geht, weiß, daß ihn dort zumindest Erörterungen
erwarten, die er vor Halbwüchsigen lieber nicht führen
wird. Aber dies alles ist schon vor der Premiere des
„Reigen“ besprochen worden undzeigentlich erledigt. Die Debätte
über den „Reigen“ und seine Aufführung ist aber nun ganz un¬
nötigerweise wleder aktuell geworden, weil der Bundisminister des
Innern die Vorstellungen verboten hat. Hier ist das Gebiet, auf
dem man die Debatte zu führen hat, viel enger und
viel
flacher.
Jetzt kommt nicht mehr in Betracht,
ber
ob
„Reigen“ für eine Aufführung geeignet
oder
verletzend wirkt, sondern ob ein Minister,
der
Gesetz hüten soll, durch irgendwelche Argumente sich dazu
verleiten lassen darf, eben dieses Gesetz zu übergehen. Und da muß
man sagen, daß die Gesetzesverletzung des Bundesministers des
Innern ohne weiters deutlich ist. Die kompetente Behörde, in diesem
Falle der Bürgermeister von Wien, hat den „Reigen“ erlaubt.
Ob er besser getan oder Recht gehabt hätte, ihn zu verbieten,
kommt jetzt gar nicht mehr in Betracht. Er hat ihn erlaubt und
der Bundesminister des Innern hat über den Kopf des Bürger¬
meisters hinweg die Vorstellung zu verbieten gesucht. Dabei beruft
er sich auf ein Gesetz, das nicht bloß das auch für Gesetze ehr¬
würdige Alter von siebzia Jahren hat, sondern auch ausdrücklich
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