box 18/1
11. Reigen
Die nächste Berliner Theater¬
sensation.
Aufführung von Schnitzlers „Reigen“ an den
Freinharsk=Bühnen.
Eine besondere theatralische Delikatesse er¬
wartet für die nächsten Wochen der Berliner.
Direktor Hollaender plant die Aufführung von
Schnitzssers „Reigen“ und sein kürzlicher
Wiener Aufenthalt galt hauptsächlich
dem Zceck. eine Reihe Wiener Darsteller
als Gäste für diese Aufführung zu verpflichten,
und zwar für Rollen, die im Reinhardt-Ensemble
sellst angeblich keine Vertreter finden können.
Ssoll Herr Aslan vom Burgtheater in dieser
Aksführung mitwirken, zu welchem Zwecke Aslan
em Burgtheater einen Urlaub erhielt, den er
m die Mitte dieses Monats antritt. Direktor
Hollaender hat ferner, wie in Theaterkreisen er¬
zählt wird, mit Fräulein Geßner vom Stadt¬
theater und Herrn Brausewetter vom
Deutschen Volkstheater verhandelt. Von Wiener
Schauspielern, die gegenwärtig in Berlin im
Engagement stehen, sollen Fräulein Keller und
Herr Edthofer im „Reigen“ milwirken.
Schnitzlers „Reigen“ wurde zum erstenmal
in Rußland während des Krieges auf die Bühne
gebracht und dort in mehreren füdrussischen
Städten mit ungeheurem Erfolg gespielt.
Unmittelbar nach dem Umsturz und nach
Beseitigung der alten strengen Zensurvorschriften
wandten sich mehrere Wiener
Theaterdirestoren an Arthur
Schnitzler mit dem Vorschlage, den
„Reigen“ in Wien aufzuführen.
Schnitzler hat denals aus Gründen persönlichen
Feingefühls abgelehnt, um dem Vorwurf allzu
hastiger Ausnützung der politischen Konjunktur
zu entgehen. Sovict wir wissen, hat Schnitzler
bis heute sich nicht entüchbeßen
können, einer bestimmten Bühneghen „Reigen“
zur Aufführung zu übergeben##sch wird dies
zweiselsohne nach der Bejsiner Premiere ge¬
schehen.
Schnitzler, W „Schwestern“ in den
nächsten Wochen Meichfalls, an den, Reinhardt¬
Bühnen gespielt werden, begis##.sichtzür Auf¬
führung#des „Reigen“ selbst nach Berlin.
Klose & Seidel
Bureau für Zeitungsausschnitte
Berlin MO. 43, Georgenkirchplatz 21
Zeitung: Berlin. Lokal-Anzeiger
in
Ort:
Datum:
elie eiter in enen san
spielhaus verbölen. Nach einer heute vormitteg
ergargenen einstweiligen gerichtlichen Verfügung ist
die Aufführung von Schnitzlers „Reigen“ —
abend sollte im Kleinen Schauspielhaus die Premiere
stattfinden — verboten worden.
Die Verfügung ist auf Antrag des Direktoriums
der Hochschüle für Musik, der Vermieterin des
Kleinen Schauspielhauses, erfolgt. Nach dem Miet¬
vertrag dürfen Stücke, die in sittlicher und
politischer Richtung Anstoß erregen könn¬
ten, nicht gegeben werden. Der Vertreter
der
klägerischen Partei, Rechtsanwalt Dr. Alsberg,
hat
ein Exemplar des Stückes eingereicht, das bereits
früher schon das Landgericht I beschäftigt hatte.
diesem Verfahren wurde der „Reigen“ als unzüchtig
erklärt. Auf Grund dieses Beweismaterials
ist
neuerdings das Verbot ausgesprochen worden. Wie
vie hören, beabsichtigt die Direktion des Kleinen
Schauspielhauses die Feststellungsklage anzustren¬
gen. — Wie uns die Direktion des Kleinen Schau¬
spielhauses mitkeilt, ist sie bis zur Stunde noch nicht
in Besitz der vorerwähnten einstweiligen Vergung.
Die Aufführung findet auf jeden Fall heu aben)
statt.
Das Verbot vonSchiienDie für heute abend
angesetzte Aufführung von Schnitzlers „Reigen
im Kleinen
Schauspielhause ist durch einstweilig#Werfügung des Land¬
gerichts III bei Androhung von Haftstrafe#yerboten worden. Diese
Verfügung ist von der Hochschule für Musik#ter Eigentümerin des
Hauses, erwirkt worden, die im Einverständ## mih dem Kultus
minisierium in ihrem Mietvertrag die Aufführung unstttlicher oder
politisch bedenklicher Stücke untersagt. Da der P.Reigen7 Ehm Land¬
gericht I bereits früher für unzüchtig erklärt purde, liegt nach An¬
sicht der Musikschule hier ein solcher Fall vor
Schnitzlers „Reigen“, der aus dem Jahre?1900 stammt, gibt in
Dialegform kleine Szenen aus dem Geschlechtsleben aller Schichten.
Der Reigen steigt von der Gosse bis ins vornehme Ebebett und fällt
wieder hinab. Das Weib ist die Mittlerin der Klassen. Versuche,
diese Nachtstücke aus dem Sexualleben auf die Bühne zu bringen.
sind früher steis am Einspruch der Zensur gescheitert. Die Absicht
Schnitzlers geht bestimmt nicht auf Unsittliches, aber die zum Teil
krassen Szenen sind ebenso bestimmt nicht Paradestücke der Bühne.
Man
führt auch Aretinos Dialoge nicht auf.
+ Schuitlers „Reigen“ im Kleinen Schau¬
spielhaus verboten. Nach einer heute vormittag
ergangenen einstweiligen gerichtlichen Verfügung ist
die Aufführung von Schnitzlers „Reigen“ —
heute
abend sollte im Kleinen Schauspielhaus die Premiere
stattfinden — verboten worden.
Die Verfügung ist auf Antrag des Direktorium
der Hochschule für Musik, der Vermieterin des
Kleinen Schauspielhauses, erfolgt. Nach dem Miet
vertrag dürfen Stucke, die in sittlicher
□
politischer Richtung Anstoß erregen
rein
ten, nicht gegeben werden. Der Vertreter
klägerischen Partei, Rechtsanwalt Dr. Alsberg,
5
ha
ein Exemplar des Stückes eingereicht, das ber¬
rüher schon das Landgericht I beschäftigt hatte. In
10
diesem Verfahren wurde der „Reigen“ als 1
rücht
erklärt. Auf Grund dieses Beweismater 3
neuerdings das Verbot ausgesprochen mor
Wie
wie hören, beabsichtigt die Direktion des Kleinen
Schauspielhauses die Feststellungsklage anzustren¬
gen. — Wie uns die Direktion des Kleinen Schau¬
spielhauses mitteilt, ist sie bis zur Stunde noch nicht
in Besitz der vorerwähnten einstweiligen Verfügung.
Die Aufführung findet auf jeden Fall heute abend
statt.
11. Reigen
Die nächste Berliner Theater¬
sensation.
Aufführung von Schnitzlers „Reigen“ an den
Freinharsk=Bühnen.
Eine besondere theatralische Delikatesse er¬
wartet für die nächsten Wochen der Berliner.
Direktor Hollaender plant die Aufführung von
Schnitzssers „Reigen“ und sein kürzlicher
Wiener Aufenthalt galt hauptsächlich
dem Zceck. eine Reihe Wiener Darsteller
als Gäste für diese Aufführung zu verpflichten,
und zwar für Rollen, die im Reinhardt-Ensemble
sellst angeblich keine Vertreter finden können.
Ssoll Herr Aslan vom Burgtheater in dieser
Aksführung mitwirken, zu welchem Zwecke Aslan
em Burgtheater einen Urlaub erhielt, den er
m die Mitte dieses Monats antritt. Direktor
Hollaender hat ferner, wie in Theaterkreisen er¬
zählt wird, mit Fräulein Geßner vom Stadt¬
theater und Herrn Brausewetter vom
Deutschen Volkstheater verhandelt. Von Wiener
Schauspielern, die gegenwärtig in Berlin im
Engagement stehen, sollen Fräulein Keller und
Herr Edthofer im „Reigen“ milwirken.
Schnitzlers „Reigen“ wurde zum erstenmal
in Rußland während des Krieges auf die Bühne
gebracht und dort in mehreren füdrussischen
Städten mit ungeheurem Erfolg gespielt.
Unmittelbar nach dem Umsturz und nach
Beseitigung der alten strengen Zensurvorschriften
wandten sich mehrere Wiener
Theaterdirestoren an Arthur
Schnitzler mit dem Vorschlage, den
„Reigen“ in Wien aufzuführen.
Schnitzler hat denals aus Gründen persönlichen
Feingefühls abgelehnt, um dem Vorwurf allzu
hastiger Ausnützung der politischen Konjunktur
zu entgehen. Sovict wir wissen, hat Schnitzler
bis heute sich nicht entüchbeßen
können, einer bestimmten Bühneghen „Reigen“
zur Aufführung zu übergeben##sch wird dies
zweiselsohne nach der Bejsiner Premiere ge¬
schehen.
Schnitzler, W „Schwestern“ in den
nächsten Wochen Meichfalls, an den, Reinhardt¬
Bühnen gespielt werden, begis##.sichtzür Auf¬
führung#des „Reigen“ selbst nach Berlin.
Klose & Seidel
Bureau für Zeitungsausschnitte
Berlin MO. 43, Georgenkirchplatz 21
Zeitung: Berlin. Lokal-Anzeiger
in
Ort:
Datum:
elie eiter in enen san
spielhaus verbölen. Nach einer heute vormitteg
ergargenen einstweiligen gerichtlichen Verfügung ist
die Aufführung von Schnitzlers „Reigen“ —
abend sollte im Kleinen Schauspielhaus die Premiere
stattfinden — verboten worden.
Die Verfügung ist auf Antrag des Direktoriums
der Hochschüle für Musik, der Vermieterin des
Kleinen Schauspielhauses, erfolgt. Nach dem Miet¬
vertrag dürfen Stücke, die in sittlicher und
politischer Richtung Anstoß erregen könn¬
ten, nicht gegeben werden. Der Vertreter
der
klägerischen Partei, Rechtsanwalt Dr. Alsberg,
hat
ein Exemplar des Stückes eingereicht, das bereits
früher schon das Landgericht I beschäftigt hatte.
diesem Verfahren wurde der „Reigen“ als unzüchtig
erklärt. Auf Grund dieses Beweismaterials
ist
neuerdings das Verbot ausgesprochen worden. Wie
vie hören, beabsichtigt die Direktion des Kleinen
Schauspielhauses die Feststellungsklage anzustren¬
gen. — Wie uns die Direktion des Kleinen Schau¬
spielhauses mitkeilt, ist sie bis zur Stunde noch nicht
in Besitz der vorerwähnten einstweiligen Vergung.
Die Aufführung findet auf jeden Fall heu aben)
statt.
Das Verbot vonSchiienDie für heute abend
angesetzte Aufführung von Schnitzlers „Reigen
im Kleinen
Schauspielhause ist durch einstweilig#Werfügung des Land¬
gerichts III bei Androhung von Haftstrafe#yerboten worden. Diese
Verfügung ist von der Hochschule für Musik#ter Eigentümerin des
Hauses, erwirkt worden, die im Einverständ## mih dem Kultus
minisierium in ihrem Mietvertrag die Aufführung unstttlicher oder
politisch bedenklicher Stücke untersagt. Da der P.Reigen7 Ehm Land¬
gericht I bereits früher für unzüchtig erklärt purde, liegt nach An¬
sicht der Musikschule hier ein solcher Fall vor
Schnitzlers „Reigen“, der aus dem Jahre?1900 stammt, gibt in
Dialegform kleine Szenen aus dem Geschlechtsleben aller Schichten.
Der Reigen steigt von der Gosse bis ins vornehme Ebebett und fällt
wieder hinab. Das Weib ist die Mittlerin der Klassen. Versuche,
diese Nachtstücke aus dem Sexualleben auf die Bühne zu bringen.
sind früher steis am Einspruch der Zensur gescheitert. Die Absicht
Schnitzlers geht bestimmt nicht auf Unsittliches, aber die zum Teil
krassen Szenen sind ebenso bestimmt nicht Paradestücke der Bühne.
Man
führt auch Aretinos Dialoge nicht auf.
+ Schuitlers „Reigen“ im Kleinen Schau¬
spielhaus verboten. Nach einer heute vormittag
ergangenen einstweiligen gerichtlichen Verfügung ist
die Aufführung von Schnitzlers „Reigen“ —
heute
abend sollte im Kleinen Schauspielhaus die Premiere
stattfinden — verboten worden.
Die Verfügung ist auf Antrag des Direktorium
der Hochschule für Musik, der Vermieterin des
Kleinen Schauspielhauses, erfolgt. Nach dem Miet
vertrag dürfen Stucke, die in sittlicher
□
politischer Richtung Anstoß erregen
rein
ten, nicht gegeben werden. Der Vertreter
klägerischen Partei, Rechtsanwalt Dr. Alsberg,
5
ha
ein Exemplar des Stückes eingereicht, das ber¬
rüher schon das Landgericht I beschäftigt hatte. In
10
diesem Verfahren wurde der „Reigen“ als 1
rücht
erklärt. Auf Grund dieses Beweismater 3
neuerdings das Verbot ausgesprochen mor
Wie
wie hören, beabsichtigt die Direktion des Kleinen
Schauspielhauses die Feststellungsklage anzustren¬
gen. — Wie uns die Direktion des Kleinen Schau¬
spielhauses mitteilt, ist sie bis zur Stunde noch nicht
in Besitz der vorerwähnten einstweiligen Verfügung.
Die Aufführung findet auf jeden Fall heute abend
statt.