II, Theaterstücke 11, (Reigen, 0), Reigen. Zehn Dialoge, Seite 933

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Eine Erklärung Prof. Brunnerh
geht uns mit der Bitte um Veröffentlichung zu.
Wir geben sie im nachfolgenden wieder. Sie
lautei:
„Im #„Reigen“ =Prozeß haben zwei
Welkanschauungen vor#den Schranken des Ge¬
richts miteinander gerungen.
Meine Person ist ohns mein Zutun durch eine
planmäßige Taktilt der Angeklagten=Partei famt
ihrer Presse in lärmender Weise in den Vorder¬
grund gezogen worden. Als Zeuge und Sach¬
verständiger geladen, habe ich lediglich meiner
staatsbürgerlichen Pflicht genügt. Meine amt¬
liche Stellung kommt dabei nicht in Frage. Ich
habe schlechterdings nicht anders handeln können.
Ich hab's gewagt gegen den Terror der Ver¬
falls=„Kultur“ aufrecht zu stehen und „im vollen
Gegensatz zu sämtlichen Sachverständigen unter
meinem Erd ein ehrliches, wohlbegründetes Be¬
kenntnis zu christlich=deutscher Sitte und Sittlich¬
keit abzulegen. Wohl nur wer diese bekämpft,
wird mich darum schmähen.
Ohne mich auch nur im geringsten sachlich wi¬
derlegen zu können
—0ja gerade deshalb
haben mich die Verteidiger Hoine und Rosen¬
verger, die mir den größeren Teil ihres langen
Plädoyers gewidmet haben, so maßlos beschimpft
und mit Füßen getreten, daß der niedere In¬
stinkt im Zuhörerraum des Gerichtssaals leiden¬
schaftlich erregt und ich noch im Gerichtsgebäude
tätlich bedroht wurde.
Gegen Rechtsanwalt Heine habe ich wegen ver¬
leumderischer Beleidigung (Anschuldigung eines
falschen Eides) Strafantrag gestellt.
Wenn man sich schon im Gerichtssaal gegen
keinen solchen Versuch zur Vergewaltigung der
Gewissensfreiheit, wie er nur in den Zeiten der
Folterqualen erhört war, nicht wehren kann, so
#oll doch dieser Aufschrei, der breitesten Oeffent¬
Whreit zum Bewußtsein briten, wohin wir
tiben.
Perlin=Lichterfelde, 16. November 1921.
Prof. Dr. Karl Brunner.“
Kurze Nachrichten.
Die deutschen Gastwirte veranstalteten ir
Leipzig eine Kundgebung gegen die neuen Steuer
belastungen des Gastwirtsgewerbes. Es gelangten
zwei Entschließungen zur Annahme, worin in
schärfster Weise gegen die hohen Vergnü
gungs= und Umsatzsteuern sowie gegen
den geplanten Gesetzentwurf wider den Alko¬
holmißbrauch Protest erhoben wird.
Aussperrung in der Lausitzer Textil¬
industrie? Die Einigungsverhandlungen zur
Beilegung des Textilarbeiterausstandes und zur
Vermeidung der drohenden Aussporrung in der
Lausitz sind ergebnislos verlaufen, da wohl die
Arbeitgeber den Schiedsspruch des Kreishaupt¬
manns annahmen, nicht aber die Arbeitnehmer.
Es ist nun mit der Gefahr einer Aussper¬
rung von über 40·000 Arbeitern zu
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Exporteur in Gablonz a. d. Neisse, statt.
[Schauspieler unter Anklage.] Der Prozeß
wegen der Berliner Aufführungen des „Reigen“ hat mit der
Freisprechung sämtlicher Angeklagien geendet. Nicht über Be¬
gründung und Bedeutung dieses Urteils soll heute gesprochen
werden. Die Frage, ob der „Reigen“ auf die Bühne gehört, ist
ür Wien eine Res judicata, wenn auch das letzte Wort hier¬
zulasde kein Richterspruch, sondern vielmehr eine Anzahl Stink¬
vomben war. Die Tatsache aber, daß in Berlin als Mitschuldige
an dem Sittlichkeitsdelikt, das die Aufführung des „Reigen
bedeuten sollte, die mitwirkenden Schauspieler vor den Kadi
eschleppt wurden und daß der Staatsanwalt gegen sie je drei
Monate Gefängnis beantragt hat, gibt Einiges zu denken.
Hamlet nennt die Schauspieler den Spiegel und die abgekürzte
Chronik ihres Zeitalters und rät, sie dementsprechend zu be¬
handeln. Der Berliner Staatsanwalt geht einen gewaltigen
Schritt weiter, wenn auch die Behandlung, die er den Schau¬
pielern infolgedessen angedeihen lassen will, durchaus nicht nach
dem Geschmack eines jeden Künstlers sein dürfte. Jetzt, nach
dem versöhnlichen Ausgang der ganzen Angelegenheit, werden
die angeklagten Schauspieler im besonderen, alle Standes¬
angehörigen im allgemeinen im ersten Augenblick nicht übel
Lust haben, sich gehörig in die Brust zu werfen und dem Staats¬
anwalt eine Dankadresse zuzusenden. Dieser Funktionär hate
rämlich die landläufige Auffassung vom Schauspieler als wert


Hne
Neue Freie Presse.
vollem, aber gehorsamem Diener am Worte gründlich Lügen
gestraft. Zwar wurde im Laufe der „Reigen =Verhandlung
davon gesprochen, daß die einzelnen Schauspieler sich höchster
Dezenz und künstlerischer Zuruckhaltung beflissen hätten, aber
der Vertreter der Anklagebehörde ging auf solche mildernde
Umstände gar nicht näher ein. sondern wollte das Verschulden
der Darsteller darin begründer sehen, daß sie die ihnen zu¬
gewiesenen Rollen übernommen und dadurch im Sinne des Straf¬
gesetzes bei Verübung des Delikts tätige Beihilfe geleistet
hätten. Derart wird ein bedeutsames, aber auch bedenkliches
Novum geschaffen. Die Schauspieler werden von Staatsanwalts
wegen förmlich als Zensoren und als entscheidungsberechtigte
Kritiker anerkannt. Der Künstler, der eine Rolle darstellt, darf
sich nicht mehr darauf berufen, daß ihm sein Direktor eine Auf¬
gabe zugeteilt, daß ihm der Dichter die Worte in den Mund
gelegt, der Regisseur eine bestimmte Auffassung empfohlen hat
dadurch, daß ihm die strafgesetzliche Verantwortung aufgehalst
wird, erwächst ihm die Pflicht und natürlich auch das Recht, zu
untersuchen, ob die Uebernahme der Rolle ihn nicht in Konflikt
mit dem Strafgerichte bringen wird. Wie das Urteil im
„Reigen“=Prozeß beweist, liegt dies keineswegs in allen Fällen
zweifellos zutage. Es gibt aber auch Strömungen in der
neuesten dramatischen Literatur, welche die politischen
und sozialen Leitsätze der radikalsten Parteien in ihren
Schöpfungen versechten. Wenn ein staatsanwaltschaftlicher
Schätzer und Schützer der gegenwärtigen Gesellschafts¬
ordnung auf den Gedanken verfiele
in einem solchen
Falle desgleichen eine Belastungsprobe richterlicher Einsicht zu
versuchen, dann könnten die Schauspieler erleben, daß ihnen
auch die Versündigung gegen andere Paragraphen des Straf¬
gesetzes zur Last gelegt würde. Darum haben die berufenen Ver¬
treter des Schauspielerstandes allen Grund, auf die prinzipie#se
Erledigung der Frage zu dringen, ob eine derartige Erweiterung
der Verantwortlichkeit des Darstellers juristisch aufrechtzu¬
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