11. Reigen
box 18/3
ich
hord
verboten.
Die polit. Bezirksverwaltung Teplitz-Schönau
hat die Aufführung von Schnitzlers „Reigen“ aus
Beweggründen der öffentl. Ordnung (2 6 der Min.
Vdg. v. 25. Nov. 1850, Rgbl. Nr. 454) verboten.
Es wird alles geschehen, um die Aufhebung
dieses Verbotes zu veranlassen und die Aufführung
an einem späteren Termin nachzuholen. Wir bitten
unser Publikum, Geduld zu bewahren u. uns durch
möglichst zahlreichen Besuch auch der anderen
Stücke über die Zeit bis dahin hinweg zu helfen,
damit „Reigen“ der ein besonderes künstlerisches
Ereignis zu werden verspricht, doch noch ermöglicht
wird u. nicht durch vorzeitigen Abbruch der Spiel¬
zeit trotz event. späterer Aufhebung des Verbotes
unaufgeführt bleibt.
ir rechnen auf die Unterstützung
aller unserer zahlreichen Freundel
Teplitz, am 3. August 1928.
Das Schauspiel-Ensemble
des Stadttheaters.
C. WEIGEND, TEPLITZ-SCHÖNAU
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ich
hord
verboten.
Die polit. Bezirksverwaltung Teplitz-Schönau
hat die Aufführung von Schnitzlers „Reigen“ aus
Beweggründen der öffentl. Ordnung (2 6 der Min.
Vdg. v. 25. Nov. 1850, Rgbl. Nr. 454) verboten.
Es wird alles geschehen, um die Aufhebung
dieses Verbotes zu veranlassen und die Aufführung
an einem späteren Termin nachzuholen. Wir bitten
unser Publikum, Geduld zu bewahren u. uns durch
möglichst zahlreichen Besuch auch der anderen
Stücke über die Zeit bis dahin hinweg zu helfen,
damit „Reigen“ der ein besonderes künstlerisches
Ereignis zu werden verspricht, doch noch ermöglicht
wird u. nicht durch vorzeitigen Abbruch der Spiel¬
zeit trotz event. späterer Aufhebung des Verbotes
unaufgeführt bleibt.
ir rechnen auf die Unterstützung
aller unserer zahlreichen Freundel
Teplitz, am 3. August 1928.
Das Schauspiel-Ensemble
des Stadttheaters.
C. WEIGEND, TEPLITZ-SCHÖNAU