II, Theaterstücke 11, (Reigen, 0), Reigen. Zehn Dialoge, Seite 1165

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11. Reigen
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GENEVE
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Extrait du journal:
emia. Prag
Adresse:
1 0E0. 192
Date:
Gertehtssadt.
1.
Um ein satirisches Gedicht.
Tarif
Tav:
Prag, 30. November. Vor einem Pressesenat fand
heute eine Verhandlung als Nachspiel des Teplitzer
Aufführungsverbotes von Schnitzlers „Reigen“ statt. Der
Teplitzer nationalsozialistischeStartrat und Schriftlei¬
Dat
ter Sepp Watzlik hatte gegen DDr. Georg Mann¬
heimer die Presseehrenbeleidigungsklage wegen eine#
satirischen Gedichtes eingebracht, das unter dem Titel
#ter und Sepp Watzlik“ im= „Montagsblatt“ er¬
schlenen wur, zur Zeit, als dieses noch von Oskar Kuh
geleitet wurde. Die Klage richtete sich zunächst gegen
den verantwortlichen Redakteur, wurde aber dann, da
ich Dr. Mannheimer zur Autorenschaft des mit seiner
Chiffre bezeichneten Gedichtes bekannte, auch auf diesen
ausgedehnt
In der heutigen Verhandlung, wobei die Geklagten
von Dr. Ernst Steiner verteidigt wurden, scheiter¬
ten die neuerlichen Vergleichsbemühungen des Vor¬
itzenden, zumal der Klagevertreter Dr. Iwo Halik
Teplitz) erklärte, zur Schließung eines Vergleiches
keine Vollmacht zu haben. Dr. Mannheimer er¬
lärte, daß ihm eine persönliche Beleidigung Watzliks,
den er persönlich gar nicht kenne, vollständig fern gele¬
gen sei und daß es sich nur um den satirischen Aus¬
druck einer Kritik an der treibenden Rolle gehandelt
habe, die der Kläger bei den dem Ausführungsverbot
im Stadtrat vorangehenden Auseinandersetzungen in der
Presse und dann auch im Stadtrat selbst, gespielt habe.
Der Verteidiger legte einige Nummern der Zeitung
„Tag“ und „Freiheit“ vor, aus denen der Geklagt
habe schließen müssen, daß Watzlik tatsächlich die trei
bende Rolle gespielt habe und ferner die zu Schnitzlers
60. Geburtstag erschienene Nummer der „Neuen Rund¬
chau“ worin bedeutende Dichter und Schriftsteller die
Bedeutung Schnitzlers und seines Werkes würdigen, so¬
wie Gutachten von Heinrich Mann, Bruno Frank
und Gustav Meyrink, deren Verlesung aber der
Gerichtshof ablehnte.
Die Verhandlung wurde schließlich zur Einvernahn#
des von der Verteidigung geführten Zeugen Josef
Kussy aus Teplitz vertagt.
Prozeß um einen Schl##¬
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ait du Journal:
Prager taghielt. breg
dresse:
1 DEL 19
Date:
Schnitziers „Reigen“
und die Prager Schöffen.
Prag, 30. Movember. Vor dem hiesigen
Tarl.
Schöffengericht erschien heute als Angeklagter
d’at
Schriftsteller Dr. Georg Mannheimer
wegen eines von ihm im Prager „Montags
blatt“ veröffenklichten Gedichtes, durch das sich
der Teplitzer Stadtverordnete Seff Watzlik in
seiner Ehre gekränkt fühlte. Das Gedicht erschien
im Vorjahr, als noch Dr. Oskar Kuh Heraus¬
geber des Blattes war und im Teplitzer Ge¬
meinderat und in der Presse ein heftiger Kampf
um die Aufführung von Schnitzlers „Reigen
tobte, das heißt, als die dortigen Völkischen
mit allen Mitteln gegen die Aufführung an¬
kämpften, am hitzigsten Seff Watzlik. Gegen ihn
also richtete sich Mannheimers Poem, eher aber
war es geschrieben zur Verteidigung Arthur
Schnitzlers, der zur Zeit jener Teplitzer Angriffe
den Tod seiner Tochter betrauerte. Die Anklage¬
schrift enthält das Gedicht vollständig und dazu
eine musterhafte tschechische Uebersetzung aus
der Feder des Verteidigers Dr. Ernst Steiner.
Der deutsche Wortlaut ist nach der Anklage
dieser:
Der Tag verzittert im Zypressenhain,
Du stehst an Deines Kindes Grab allein.
Fernwo vergeigt die Welt die letzte Terz,
Du horchst in Dich und hörst nur Deinen Schmerz.
Dich nicht zu stören, hält der große Pan.
Der Herr des Lebens, selbst den Atem an.
Da kommt herangesorungen mit Gekläff
Ein Hündchen mit dem heitern Namen Seff.
Es bellt nach Dir, Hepp, Hepp. und hebt das Bein,
Dann trabt es wieder qutetschvergnügt seldein.
Empört ermacht die Macht, der Hain erbraust.
Der große Pan hebt zürnent seine Faust.
Du aber bleibst versenlt im inneren Hören
Ein Hündchen kann besudeln Dich, nicht stören.
Unterzeichnet ist das Gedicht mit „Gyury“
Dr. Mannheimer bekennt sich als Träger dieses
Pfeudonyms und erklärt, dieses Gedicht zur
Wahrung öffentlicher Interessen, das heißt zum
Schutz eines großen Dichters und eines künst¬
lerischen Werkes geschrieben zu haben. Daß es
sich um ein solches Werk handle, wolle er durch
ein zum 60. Geburtstag Schnitzlers erschienene
Heft der „Neuen Rundschau“ belegen und be¬
weisen. Heinrich Mann. Bruno Frank. Vegesack
haben damals Arthur Schnitzler und sein Werk
in ehrenden Artikeln gepriesen. Der Vertreter
Dr. Mannheimers, Dr. Ernst Steiner, erklärt
ferner, daß das Gedicht eine satirische Abwehr
von Angriffen darstelle und als solche nach der
bisberigen Judikatur straflos sei. Daß die An¬
griffe auf Schnitzler und den „Reigen“ ins
besondere von seiten Watzliks das erlaubte Maß
überschritten und eine Antwort herausforder¬
ten, solle durch Anhören des Teplitzer Stadt
verordneten Russy bewiesen werden. Der Ver¬
treter Watzliks, der Prager tschechische Advokat
Dr. Halik, protestiert gegen die Art von An
trägen, da bei der vorliegenden Ehrenbeleidi¬
gung diese Art von Beweisführung oder Ver¬
teidigung ausgeschlossen werden müsse. Das Ge¬
richt lehnte nach längerer Beratung die
Zitierung der „Neuen Rundschau als Beweis¬
mittel ab, beschloß aber die Zulassung des
Zeugen Russy und vertagte die Verhandlung
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