II, Theaterstücke 5, Liebelei. Schauspiel in drei Akten, Seite 1892

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Liebelei
nennnen nenneenenner.
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det man eine Bestimmuing darüber, dass ein Verfasser stete Rechte habe,
sich jeder Verunstaltung, Beschneidung ider anderer einschneidender
Aenderungen seines Verkes zu widersetzen. Dieses Recht währt über
den Ted und vird auch, oder kann in jedem einzelnen Lande von einer
dazu geeigneten Institution gewahrt werden. Hierzulande ist diese
Institution der Ausschuss des Unterrichtsnini steriuns
Glauben Sie, dass die Auf führung im Detnye Teater einen
Konflikt mit den Bestimmungen des Gesetzzes darstellt ?
Antwort: Als ich diesen Morgen die Ankündigungen der Vor¬
stellung 1as, nahm ich an, dass es daraus ganz deutlich hervorgeht,
dass SchwärmereiV sehr fern von VLiebelei“ sei und dass es not¬
wendig sei, zu wissen, on Schnitzler mit der Umarbeitung einver¬
standen war. Deshalb habe ich auch beim Theater angefragt und die
Sache wir“ im Ausschuss entschieden werden.
Ist ein Verbot der Aufführung im Anzug?
Zur Zeit liegt nur mein Antrag vor, der von einer Bericht¬
erstattung an den Ausschuss gefolgt sein vird. Schnitzlers Erben so1
1en sich mit der Bearbeitung einverstanden erklärt haben.
Gretchen darf nur mit der Bewi 11igung
des Ministerium Cariova tanzen.
Es ist möglich, aber es ist in diesem Falle von unter¬
geordneter Bedeutung, das Verfassergesetz wünscht nämlich nicht,
dass die Erben der Künstler in der Frage der Umarbeitung eines
Nerkes die höchste Instanz darsteilen sollen. Die Erben könnten
wirtschaftliches Interesse haben an einer Umarbeitung, die vielleicht
ein Erfolg wird, aber gegen den künstlerischen Vert des Werkes ver¬
stösst. Deshalb wurde in den meisten Ländern eine Art höherer Instan z