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1. Pamphlets offprints
16
Rechtslehrern, die gegenwärtig an der Wiener Universität wirken und Gebiete von
allgemeinerem Interesse behandeln, seien genannt KARL GRUNBERG („Die Bauern¬
befreiung und die Auflösung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in Böhmen,
Mähren und Schlesien“), EUGEN VON PIIIEIPPOVICH („Grundriß der politischen
Okonomie“, „Wiener Wohnungsverhältnisse“), EUGEN VON BöHIM-BAWERK
(„Geschichte und Kritik der Kapitalzins-Theorien“), VICTOR MATAJA („Recht
dles Schadenersatzes vom Standpunkt der National-Okonomie“, „Großmagazine und
Kleinhandel“), KARL PRIBRAM („Geschichte der österreichischen Gewerbepolitik
1740—1860*), RICHARD SCHULLER („Schutzzoll und Freihandel“) und
JOSEPH REDLICH (.Recht und Technik des englischen Parlamentarismus“, ein
Buch, aus dem sich viele Nutzanwendungen für heimische Dinge ergeben). Auch
KARL RENNER (Pseud. Rudolf Springer) ist hier anzuführen mit seinem Buch
„Der Kampf der österreichischen Nationen um den Staat“. Und auch die „Ge¬
schichte des Sozialismus“ von KARL KAUTSKY kann hier genannt werden, da
Kautsky, wenn auch in Prag geboren und in Berlin seßhaft, doch längere Zeit in
Wien gelebt und gewirkt hat. Auch MAX ADLER und RUDOLF HIILFEDING
gehören hieher mit ihren „Marx-Studien“ und T. W. TEIFEN mit dem Buch „Die
besitzlosen Volksklassen in Österreich“. Anschließend an diesen Exkurs über
die juristischen Disziplinen möchte ich hier zum Schlusse hinweisen auf die präch¬
tigen Aufsätze von MAX WINTER über „Das unterirdische Wien“ und das
Büchlein von STEFAN GROSSMANN über „Österreichische Strafanstalten“.
Ich habe leider gewiß viele vergessen, die ich hätte nennen müssen; mancher
wird auch meinen, solche genannt, die ich hätte übergehen sollen: beide Vorwürfe
muß ich mir eben gefallen lassen, Ich kann nur sagen, so gewiß ich Bücher, die
mir lesenswert erschienen sind, nicht etwa darum unerwähnt gelassen habe, weil
mir der Autor persönlich sympathisch ist, habe ich mich bemüht, auch den Werken
soleher gerecht zu werden, deren Person ich wenig abzugewinnen vermochte.
Daß aber, wo wir einmal die Verfasser von Werken persönlich kennen, unwillkür¬
lich unser Urteil über die Werke durch die Meinung über die Menschen beeinflußt
wird, das läßt sich nicht in Abrede stellen.
1. Pamphlets offprints
16
Rechtslehrern, die gegenwärtig an der Wiener Universität wirken und Gebiete von
allgemeinerem Interesse behandeln, seien genannt KARL GRUNBERG („Die Bauern¬
befreiung und die Auflösung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse in Böhmen,
Mähren und Schlesien“), EUGEN VON PIIIEIPPOVICH („Grundriß der politischen
Okonomie“, „Wiener Wohnungsverhältnisse“), EUGEN VON BöHIM-BAWERK
(„Geschichte und Kritik der Kapitalzins-Theorien“), VICTOR MATAJA („Recht
dles Schadenersatzes vom Standpunkt der National-Okonomie“, „Großmagazine und
Kleinhandel“), KARL PRIBRAM („Geschichte der österreichischen Gewerbepolitik
1740—1860*), RICHARD SCHULLER („Schutzzoll und Freihandel“) und
JOSEPH REDLICH (.Recht und Technik des englischen Parlamentarismus“, ein
Buch, aus dem sich viele Nutzanwendungen für heimische Dinge ergeben). Auch
KARL RENNER (Pseud. Rudolf Springer) ist hier anzuführen mit seinem Buch
„Der Kampf der österreichischen Nationen um den Staat“. Und auch die „Ge¬
schichte des Sozialismus“ von KARL KAUTSKY kann hier genannt werden, da
Kautsky, wenn auch in Prag geboren und in Berlin seßhaft, doch längere Zeit in
Wien gelebt und gewirkt hat. Auch MAX ADLER und RUDOLF HIILFEDING
gehören hieher mit ihren „Marx-Studien“ und T. W. TEIFEN mit dem Buch „Die
besitzlosen Volksklassen in Österreich“. Anschließend an diesen Exkurs über
die juristischen Disziplinen möchte ich hier zum Schlusse hinweisen auf die präch¬
tigen Aufsätze von MAX WINTER über „Das unterirdische Wien“ und das
Büchlein von STEFAN GROSSMANN über „Österreichische Strafanstalten“.
Ich habe leider gewiß viele vergessen, die ich hätte nennen müssen; mancher
wird auch meinen, solche genannt, die ich hätte übergehen sollen: beide Vorwürfe
muß ich mir eben gefallen lassen, Ich kann nur sagen, so gewiß ich Bücher, die
mir lesenswert erschienen sind, nicht etwa darum unerwähnt gelassen habe, weil
mir der Autor persönlich sympathisch ist, habe ich mich bemüht, auch den Werken
soleher gerecht zu werden, deren Person ich wenig abzugewinnen vermochte.
Daß aber, wo wir einmal die Verfasser von Werken persönlich kennen, unwillkür¬
lich unser Urteil über die Werke durch die Meinung über die Menschen beeinflußt
wird, das läßt sich nicht in Abrede stellen.