I, Erzählende Schriften 27, Das Tagebuch der Redegonda, Seite 47

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Das Tagebuch der Redegonda
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o. 3
Der Streit der Autoren mit der „Ravag“.
Der „Schutzverband schaffender Künstler
Oesterreichs“ hat an den Bundesminister für Justiz nach¬
stehendes Schreiben gerichtet:

Sehr geehrter Herr Bundesminister!
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Es dürfte Ihnen bekannt geworden sein, daß ein in der
r Oeffemtlichbeit vielerörterter Konflikt zwischen Dr. Arthur
Schnitzler und der „Ravag die Frage des Urheber¬
t rechtsschutzes an epischen und lyrischen Werken
Famous Austrians
aufgerollt hat. Dr. Arthur Schnitzler, von dem die „Ravag“
epische Werke durch Rundfunk verbreitete, begehrte hiefür eine
Bring Suit; Claim
angemessene Tantieme, welche das genannte Unternehmen mit
dem Hinweis auf unser Urhebergesetz verweigerte.
Moneys Are Due
Dieser Vorfall zeigt zur Evidenz, wie unerläßlich
und wie dringen d eine Novellierung der ein¬
schlägigen, obsolet gewordenen Bestimmungen
Playwright Schnitzler Sues Broad¬
unseres Gesetzes über das Urheberrecht
Im § 23 des genannten Gesetzes wird bestimmt, daß bei allen
casting Co., and Singer Chal¬
Werken der Literatur dem Autor das Recht zur Veröffentlichung,
lenges Vienna Opera.
Vervielfältigung, zum Vertriebe, zur Uebersetzung und zur
mechanischen Wiedergabe für das Gehör oder zur Darstellung
des Inhaltes mittels der Kinematographie zustehe. Der zweite
(Special to ihe Herald.)
Absatz wahrt dem Antor nur das Recht, ein dramatisches,
VIENNA.—Two law cases involving
choreographisches oder pantomimisches Werk
well-known names have monopolised the
„öffentlich aufzuführen". Dagegen stellt der dritte Absatz die
attention of Austria during the weck.
Uebertragung eines Werkes der Literatur auf Vorrichtungen
zur mechanischen Wiedergabe für das Gehör dann frei, wenn diese
One of these men is Arthur Schnitzler;
Uebertragung durch persönlichen Vortrag bewirkt wurde. Aus
the other is Alfred Piccaver. Schnitzler
dem Wortlaut des Gesetzes konnte also gefolgert werden, daß
suddenly stepped from fis- recent seclu¬
die Wiedergabe eines epischen oder lyrischen Werkes im Wege
sion into the limelight by bringing a!
des Rundfunks ungeschützt hleiben darf.
suit against the Austrian Broadeasting
Die Unzulänglichkeit und Inkonsequenz eines Gesetzes, das
Company,Ravag.'“ Piccaver, who has
die Veröffentlichung dramatischer Werke zwar ausdrücklich
just finished his honeymoon, decided
schützt, epischen und lyrischen Werken jedoch den ausdrücklichen
that it would be great fun, and probably
Schutz versagt, liegt auf der Hand und findet nur darin
also be remuneralive, to challenge the#
Erklärung, daß das aus dem Jahre 1895 stammende und 192
directorate of the Vienna Opel.
novellierte Gesetz weder bei seiner Schaffung, noch bei seiner
ich
About a Fear ago Piecaver’s’-contract
Novellierung auf den damals unbekannten Rundfunk bedacht
with the Opera was rengweg at a rather
sein konnte. Im Deutschen Reiche, wo dem Urheber schlechthin
Digh salary. Some monihs later Prof.
en
„das Recht zur gewerbsmäßigen Verbreitung“ seines Werkes
Dr. Schneiderhahn, business director for
en
vorbehalten wird, hatten die Gerichte Gesetzesgrund, den
the Opera, persuaded him to actspt a cnt
Tantiemenansprüchen der Autoren für Radiosendung epischer
of 10 per cent. This concession was not
und lyrischer Werke zu willfahren. Das österreichische Urheber¬
put in writing, however, and a few wecks
Ta
gesetz, welches einzelne Tatbestände taxativ herausgreift und für
ago Piecaver informed the Opera man¬
geschützt erklärt, die nicht aufgezählten also der Schutzlosigkeit
agement that he expected them to pay
preiszbt, bietet nicht einmal diese gesetzliche Handhabe.
the full contract price. He based his
demand on the ground that he had ex¬
Der gefertigte, dem Existenzschutz der schaffenden Künstler
nd
pected to be allowed to sing oftener, and
Oesterreichs gewidmete Verband hält es demnach für sein
e
Pflicht,
thus earn more money—his contract was
auf die Beseitigung der erwähnten Mängel unseres Urheber¬
not on a salary basis, but was in ac¬
gesetzes zu dringen und vorerst Sie, sehr geehrter Herr Bundes¬
cordance with the number of nights he
1,minster, zu ersuchen, dem Nationalrat ehestens einen Gesetz¬
sang each month. When Schneiderhahn
entwurf zugehen lassen zu wollen, welcher unter besouderer
refused to pay the Contract price Pie¬
caver appealed to the courts.
In the end, the judge was able to per¬
suade the parties to reach an agreement
without a public trial. No details have
become known, but it is generally un¬
derstood that a compromise was effected.
Schnitzlerwent#to court because he
thought that twastuking ad¬
vantage of him in the matter of broad¬
casting his works. One of Ravag's“
readers began to broadcast a series of
selections from Schnitzler without first,
manded royalties. The Broadeasting
Company refused to pay, and wben the
dramatist went to law they declared a
boycott of his works. This aroused pub¬
Nr. 22671
lie indignation.
Wien, Freitäg
Berücksichtigung des Rundfunks das Recht des Autors bei der
Verbreitung epischer und lyrischer Werke zulänglich schützt, um
dadurch den selbstverständlichen Ansprüchen der Autoren zu ###
genügen.
Wien, am 18. Oktober 1927.
Der Ehrenvorfitzende:
Hugo v. Hofmannsthal m. p.
Das Präsidium:
Dr. Ernst Lothar m. p.; Hofrat Dr. Rudolf Sie¬
czirsky m. p., Präsident des Oesterreichischen Komponisten¬
bundes; akabemischer Maler Albert Janesch m. p., Präsident
des Zentralverbandes bildender Künstler.
Acter G#