I, Erzählende Schriften 10, Lieutet Gustl. Novelle, Seite 126

10. Leutnant Gustl
box 1/12
„0
240
Schnitzler and the Military Censorshiß
Gleichzeitig haben Sie sich schriftlich zu recht¬
tisch sind.
fertigen, warum Sie dem Res. Befehle, Nr. 3, welcher am 4.
d.M. rekommandiert an Sie abgesendet wurde, bis zu dem am
6. d.M. gestellten Termine nicht nachgekommen sind.
Schnitzler considered an answer superfluous and did not
reply. Several weeks later he was notified by the “ Ehren¬
rätlicher Ausschuß der Landwehroffiziere und Kadetten in
Wien'’ that proceedings had been instituted against him:
Wien am 24. Jänner 100f
Das k.k. Landwehrtruppendivisionskommando hat mit Be¬
fehlschreiben vom 11. Jänner l.J. die ehrenrätliche Vorver¬
handlung gegen Sie angeordnet. Hiervon werden Herr Oberarzt
verständigt und gleichzeitig aufgefordert Mittwoch d. 30. Jänner
I.J. 0 Uhr vorm. vor dem ehrenrätlichen Ausschuß für Land¬
wehroffiziere und Kadetten Wien (Siebenbrunneng. 37, Land¬
wehrkaserne) Dienstzimmer des l. BO. K. einzufinden. Ad¬
justierung: Rock und Kappe.
Bruneweki, Obl.“
Schnitzler was undecided whether to obey this summons.
His friend Burckhard warned him that although they had no
legal authority to compel him to appear, nevertheless, it was
not impossible in Austria that they might send a military patrol
to fetch him. Under no circumstances should he appear in
uniform. Burckhard agreed it would be advisable for Schnitzler
to give him some valuable papers for safekeeping in case his
house sbould be searched. With his friend’s approval Schnitzler
finally answered as follows:
“Ich nehme zur Kenntnis, daß gegen mich eine ehrenrätliche
Vorverhandlung angeordnet ist. Da ich im Sinne des § 62 des
Wehrgesetzes in militärischer Hinsicht dermalen nur jenen
Beschränkungen unterworfen bin, die für die Evidenzhaltung
erforderlich sind, kann ich die an mich gerichtete Voriadung am
30. Jänner behufs Einvernahme zu erscheinen nur dahin ver¬
stehen, daß mir Gelegenheit zur Aufklärung oder Verteidigung
eröffnet werden soll. Ich gedenke jedoch von diesem Rechte
keinen Gebrauch zu machen und erkläre mich daher einver¬
tanden, daß jenes ehrenrätliche Verfahren, von dessen Ein¬
leitung ich mit Zuschrift etc. etc. verständigt wurde, ohne
meine Einvernehmung durchgeführt werde.