I, Erzählende Schriften 10, Lieutet Gustl. Novelle, Seite 128

10. Leutnant Gust
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Schnitzler and the Military Censorshiß
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Sie werden aufgefordert zu dieser Schlußversammlung umso
gewisser persönlich zu erscheinen, oder einen geeigneten Ver¬
teidiger zu entsenden, als sonst die Schlußverhandlung und
Beschlußfassung bloß auf Grund der Untersuchungsakten vorge¬
nommen werden würde. Beigefügt wird, daß es Ihnen gestattet
wird in Begleitung Ihres Verteidigers zu erscheinen und daß eine
etwaige Verteidigungsschrift in jedem Falle entgegen genommen
und im Ehrenrate vorgelesen werden wird.
Adjustierung: en parade.
Once more, under date of April 2sth, Schnitzler declined to
appear:
Mit Bezug auf die an mich gerichtete Aufforderung zur
Schlußverhandlung in der meine Novelle Leutnant Gustl'
betreffenden ehrenrätlichen Untersuchung persönlich zu er¬
scheinen oder einen geeigneten Verteidiger zu entsenden, habe
ich nur wiederholt zu bemerken, daß mir nicht bewußt ist,
inwiefern obgenannte Novelle als eine jener Unterlassungen
oder Handlungen gedeutet werden könnte, die einer ehren¬
rätlichen Behandlung zu unterwerfen sind, und daß daher für
mich auch heute, wie im Verlauf des ganzen Verfahrens, kein
Anlaß zu irgend einer Außerung zu dieser Angelegenheit vor¬
liegt.“
For a long time Schnitzler heard nothing at all as to the
outcome of this final meeting. On June ist, while taking his
breakfast in a café in Salzburg, he picked up the Neue Preie
Presse. Astonished to see the leading article featuring his
name, he learned that he had been deprived of his commission.
It was not until several weeks later that the following letter
from the Kommando was forwarded to him in Innsbruck:
Seiner Hochw. Herrn Dr. Arthur Schnitzler
Wien am 14. Juni ’or
Das k.k. Landwehroberkommando in Wien hat Sie mit dem
Erlasse vom 1. Juni l. J. Präs. 646 auf Grund des vom hiesigen
Ehrenrate am 26.4.1001 gefaßten Beschlusses, mit welchem Sie
der Verletzung der Standesehre für schuldig erkannt wurden,
Sie gemäß dem § zo und 33 der Vorschrift für das ehrenrätliche
Verfahren in der k.u.k. Landwehr Ihres Offizierscharakters für
verlustig erklärt. Hiervon werden Sie unter gleichzeitiger Aus¬
felgung der beglaubigten Abschrift des Ehrenratsbeschlusses,
dessen Empfang zu bestätigen ist, verständigt. Ihre Offiziers¬
ernennungsdekrete sind gleichfalls mit der erwähnten Empfangs¬
bestätigung anher einzusenden.