10. Leutnant Gustl
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.. — 10 K. 40 H
mit
laglich zweimaliger Postversendung monatlich 2 fl. 10 kl. —
„. Nr. 7927.
4 K. 20 H.; vierteljährig 6 fl. = 12 K.
em die Oeffentlichkeit behaupten kann, er müsse das
wissen, er habe sicherlich porträtgetreu gezeichnet — dann
hört für ihn denn doch der Spaß auf! Oder soll er auch
das ruhig hinnehmen, soll er auch das ganz in der Ord¬
nung finden, daß der Herr Landwehr=Oberarzt in der
Evidenz Dr. Schnitzler bei passender Gelegenheit mit
Federhut, Säbel und Porte=épéc einherstolziren und bei
anderer passender Gelegenheit „Studien“ schreiben dürfe,
die, ob nun gewollt oder nicht, den Effect einer Verun¬
glimpfung des Officiersstandes hervorrufen? Das kann
Niemand dem Officierscorps zumuthen, Niemand zu¬
mindest, dem die Armee wirklich „die unzerbrechliche
Klammer für das Reich“ ist.
Aber — wenn schon der Officiers=Ehrenrath nicht
umhin konnte, die „Studie“ des Herrn Landwehr=Ober¬
arztes in der Evidenz Dr. Arthur Schnitzler vor sein
Forum zu ziehen, warum konnte er nicht vorerst warnen,
also eine bloße Gefährdung der Officiersehre feststellen,
statt gleich auf Verletzung der Standesehre, also auf
Verlust der Charge zu erkennen? Weil der Herr Land¬
wehr=Oberarzt in der Evidenz Dr. Arthur Schnitzler
ein Uebriges that, weil er es nicht der Mühe werth oder
vielleicht gar unter seiner Würde hielt, vor dem Ehren¬
Fathe zu erscheinen, um sich zu rechtfertigen. So
wenigstens wird öffentlich behauptet. Das müßte aber
dann wol ein Officiers=Ehrenrath sein, dessen Beisitzer
aus dem Pfründnerhause geholt wurden und nicht aus
den Kreisen der Armee, der einem solchen Angeklagten
gegenüber ein anderes Verdict fällen könnte, als das
auf Verletzung der Standesehre.
Aber — auch wenn dieses Verdict begreiflich ist und
sogar unvermeidlich erscheinen mag, es bleibt doch das
Beoenten übrig, daß hiedurch ein gefährliches Prajudiz
geschaffen, daß der freien Bethätigung künstlerischer
Eigenart ein Hemmniß in den Weg gelegt wurde. Es
sind ja viele Schriftsteller, Künstler und Politiker Reserve¬
officiere oder Officiere vom nichtactiven Stande und in
der Evidenz der Landwehr und als solche dem Spruche
des Officiers=Ehrenrathes unterworfen. Ach nein, dieses
Bedenken lebt nur in den Köpfen jener Volksbeglücker,
die keine Zucht und keine Autorität gelten lassen außer
dem Parteiterrorismus und dem hochehrwürdigen Geld¬
schrank. In Wahrheit kann man ein sehr tüchtiger
Schriftsteller, Künstler und Politiker und gleichzeitig
nichtactiver Officier sein, ohne sich darum im Hochfluge
der Ideen behindert fühlen zu müssen. Und wenn schon
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.. — 10 K. 40 H
mit
laglich zweimaliger Postversendung monatlich 2 fl. 10 kl. —
„. Nr. 7927.
4 K. 20 H.; vierteljährig 6 fl. = 12 K.
em die Oeffentlichkeit behaupten kann, er müsse das
wissen, er habe sicherlich porträtgetreu gezeichnet — dann
hört für ihn denn doch der Spaß auf! Oder soll er auch
das ruhig hinnehmen, soll er auch das ganz in der Ord¬
nung finden, daß der Herr Landwehr=Oberarzt in der
Evidenz Dr. Schnitzler bei passender Gelegenheit mit
Federhut, Säbel und Porte=épéc einherstolziren und bei
anderer passender Gelegenheit „Studien“ schreiben dürfe,
die, ob nun gewollt oder nicht, den Effect einer Verun¬
glimpfung des Officiersstandes hervorrufen? Das kann
Niemand dem Officierscorps zumuthen, Niemand zu¬
mindest, dem die Armee wirklich „die unzerbrechliche
Klammer für das Reich“ ist.
Aber — wenn schon der Officiers=Ehrenrath nicht
umhin konnte, die „Studie“ des Herrn Landwehr=Ober¬
arztes in der Evidenz Dr. Arthur Schnitzler vor sein
Forum zu ziehen, warum konnte er nicht vorerst warnen,
also eine bloße Gefährdung der Officiersehre feststellen,
statt gleich auf Verletzung der Standesehre, also auf
Verlust der Charge zu erkennen? Weil der Herr Land¬
wehr=Oberarzt in der Evidenz Dr. Arthur Schnitzler
ein Uebriges that, weil er es nicht der Mühe werth oder
vielleicht gar unter seiner Würde hielt, vor dem Ehren¬
Fathe zu erscheinen, um sich zu rechtfertigen. So
wenigstens wird öffentlich behauptet. Das müßte aber
dann wol ein Officiers=Ehrenrath sein, dessen Beisitzer
aus dem Pfründnerhause geholt wurden und nicht aus
den Kreisen der Armee, der einem solchen Angeklagten
gegenüber ein anderes Verdict fällen könnte, als das
auf Verletzung der Standesehre.
Aber — auch wenn dieses Verdict begreiflich ist und
sogar unvermeidlich erscheinen mag, es bleibt doch das
Beoenten übrig, daß hiedurch ein gefährliches Prajudiz
geschaffen, daß der freien Bethätigung künstlerischer
Eigenart ein Hemmniß in den Weg gelegt wurde. Es
sind ja viele Schriftsteller, Künstler und Politiker Reserve¬
officiere oder Officiere vom nichtactiven Stande und in
der Evidenz der Landwehr und als solche dem Spruche
des Officiers=Ehrenrathes unterworfen. Ach nein, dieses
Bedenken lebt nur in den Köpfen jener Volksbeglücker,
die keine Zucht und keine Autorität gelten lassen außer
dem Parteiterrorismus und dem hochehrwürdigen Geld¬
schrank. In Wahrheit kann man ein sehr tüchtiger
Schriftsteller, Künstler und Politiker und gleichzeitig
nichtactiver Officier sein, ohne sich darum im Hochfluge
der Ideen behindert fühlen zu müssen. Und wenn schon
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