II, Theaterstücke 25, Professor Bernhardi. Komödie in fünf Akten (Ärztestück, Junggesellenstück), Seite 143


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25. ProfessenBernhandi
Paris, Rom, ban Francisco, olocane.—.—
(Quollenangahs ahne Gewüts).
Ausschnitt aus:
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1 (e#.
vom:
Seler Rechunt
Dus
als etwa die Zensur, welche anstößige Reklame für
Der rote Stift.
obszöne Artikel u. dgl. zu verbieten hätte?
Es ist noch gar nicht solange her, da hat sie uns einen
Welch große Wohltaten könnte eine Zensur üben,
„Schnitzler“ in Wien verboten, die Zensur: hat eine wahr¬
die einmal mit aller Strenge den Büchermarkt und das auf
heitsgetreue und durchaus nicht anstößige dramatische
ihm Gebotene prüfen würde! (Eine Zensur für dilletan¬
Polemik über ein alltägliches Thema, wie es das des
tische Literaturprodukte und ihrer Verleger gibt es leider
Falles „Professor Bernhardi“ ist, von den Brettern ver¬
auch noch immer nicht!) Viel mehr Moralverletzendes
bannt, mit der Begründung, daß es Angriffe auf die Kirche
wäre da zu finden, viel mehr, das geeignet ist, „Empfin¬
enthalte, daß es den redlichen und frommen Sinn des Bür¬
dungen zu verletzen“ als unter den angenommenen Wer¬
gers verderben könnte. Die Wiener Zensur, der man
ken der anständigen Theater, deren Leiter lange vor der
eigentlich Strenge nicht nachsagen kann, wenn man das,
Aufführung bemüht sind, daß das, was sie dem Publikum
was zur Aufführung freigegeben wird, und das, was ver¬
zeigen wollen, nicht empfindungszerstörend ist, deren
boten wird, betrachtet, hat mit dem Verbot von Schnitz¬
Leiter auch nicht die Absicht haben, „religiöses Empfin¬
lers Drama wieder von sich reden gemacht.
den und Moral verletzende“ Stücke zur Verderbnis der
Menschheit aufzuführen.
Das scheint die Zensur in der Hauptstadt eines
Kronlandes eifersüchtig gemacht zu haben und sie hat
Die Zensur beleidigt eigentlich die Bühnenleiter mit
zwei Dramen — wohl nicht eines berühmten Autors
selchen Verboten.
aber eines Schriftstellers, dessen Bühnenwerke bereits
Und sie bevormundet das Publikum. Sie wacht über
anderweitig aufgeführt wurden, für die Bühne verboten,
die Reinhaltung seiner Empfindungen und gewährt ihm
nachdem sie nicht lange vorher einen Einakter desselben
dabei keine Gelegenheit, sich sein eigenes Urteil zu bil¬
Autors bedingungsweise freigegeben hatte, daß nämlich
den, verwehrt ihm die Kritik-und macht es urteilsunfähig.
bei der Aufführung der Schuljugend der Stadt der Ein¬
Stücke, die unmoralisch sind, können der Kritik und
tritt ins Theater verwehrt werde.
des Urteils des Publikums entbehren, aber Dramen, die
Das krainische Landespräsidium als Zensurbehörde
geistreiche Themen des sozialen Lebens erörtern, sollen
hat es der Wiener Zensur gleichgetan und drei Bühnen¬
dem Publikum vorgeführt werden, damit es selbst ent¬
werke verboten mit der Begründung, daß sie „das reli¬
scheide, was gut und was schlecht ist. Das kann das Emp¬
giöse Empfinden und das Sittlichkeitsgefühl der Zu¬
finden der Zuschauer nicht verletzen, sondern nur be¬
schauer verletzen“ könnten. Die Begründung ist nicht
festigen und lokalisieren.
klar, da man ihr nicht entnehmen kann, ob alle drei Werke
Der rote Stift, der oft das Aergere übergeht und das
das religiöse Empfinden, oder nur das Sittlichkeitsgefühl
Harmlose durchstreicht, sollte diese seine Art denn doch
verletzen, oder ob diese beiden Empfindungen zusammen¬
ein wenig ändern.
gehören und unter Sittlichkeitsgefühl ebenfalls religiöse
Die Zensur als Ueberwachungsbehörde der literari¬
Herzensbildung und nicht gewöhnliche Menschenmoral zu
schen und dramatischen Produktion ist ja wichtig und ihr
verstehen ist.
Wirken sicherlich anzuerkennen, wenn sie tatsächlich eine
Da uns wohl der Inhalt des „Professor Bernhardi“
Reinigung herbeiführt. Der rote Stift solite aber das,
von Schnitzler, nicht aber der der Bühnenstücke des
was der modernen Aufklärung dienstbar ist, unter¬
in Laibach verpönten Autors Artur Bodenstädter bekannt
streichen und nur das Wertlose, nicht Bleibende ver¬
ist, können wir ein Urteil über die letzteren nicht abgeben.
nichten. Dann wird die Zensur sich nicht nur die Ach¬—
Die beiden Begründungen treffen sich aber in
tung. sondern auch die Gunst der Schaffenden und-dés
puncto „religiöses Gefühl“. Daß im Werke Schnitzlers
Publikums erwerben.
dieses auch nicht im geringsten angetastet oder verletzt
wird. ist nach der Lektüre des Dramas unleugbar. Doch
Pneresen
wissen wir, daß die Zensur in Oesterreich diesbezüglich
strenge vorgeht und es bleibt uns nichts anderes übrig.
denn dies als Tatsache hinzunehmen.
Wie steht es aber mit der „Verletzung der Moral“?
Die Zensur hat laut ihrer Instruktion die Pflicht, die Auf¬
führung von Werken, die gegen Staut und Religion ge¬
richtet, und solcher, die „zu stark“ sind, zu untersagen.
Warum aber, so fragen wir, legt die Zensur so
viel mehr Gewicht auf den ersten Teil ihrer Vorschrift
zum Nachteile wertvoller und geistreicher, bildender und
inhaltsschwerer Werke, als auf den zweiten Teil, zum
Nachteil des Theaterpublikums, dem dadurch manchmal
eine Kost vorgesetzt wird, deren Verbot eine Wohlltat
wäre. Warum arbeitet da der rote Stift nicht nach¬
drücklicher?
Und warum, so fragen wir weiter, ist gerade die
Theaterzensur eine so strenge
wir wollen gar nicht
darüber reden, daß sie längst unmodern ist und schon
lange einer Reform bedarf
warum ist die Theater¬
zensur viel genauer, als die Bücher- und Bilderzensur,