S
box 31/6
25. BrofesoBernhand
66
hr. Die Tageszeitungen
Ja Schnigiees „Pösessde Bernhatol
am 19. März erfolgte
2
Emannes Arthur James
Von Kaplan H. Fahsel, Berlin.
das Greisenalter hinein
2
Streu seiner konservativen
Der Berliner Theaterwinter brachte eine Neuauffüh¬
II.
#iglischen Staates beein¬
rung von Schnitzlers Drama „Professor Bernhardi“, das
Nachfolgenderweise besteht ein offenbar sittlicher Fetzler
as politische Wirken des
seit seinem Erscheinen, wie sich zeigte, an Aktualität
in dem Verhalten der gegen Professor Bernhardi auftretenden
chen Werke „A Defence
nichts eingebüßt hat. Auch heute noch empfindet der
Personen, die durch Berufsneid, Antisemitismus und andere
Zuschauer der Aufführung, die hier bereits eingehend
Foundation of Be¬
geistigen Laster getrieben die Situation mißbrauchen.
rezensiert wurde, den Konflikt zwischen ärztlicher Pflicht¬
iem“ (1914) u. a. zu
erfüllung und religiöser Seelsorge als ungelöst. Die
III.
Fragen, die sich aus der Zugehörigkeit zum Judentum
Der prinzipielle Fehler auf seiten des Arztes und der
kenen hier zu gedenken,
für den an einer interkonfessionellen Anstalt wirkenden
sich ihm in guter und schlechter Absicht anschließenden Per¬
felhaft der Urheber der
Professor Bernhardi noch besonders zuspitzen, haben ja bei
sonen liegt in folgendem: Die Pflicht des Arztes besteht
n der Nachkriegszeit zu
gegenwärtigen üblichen nationalsozialistischen Hetzen noch
im wesentlichen in der Herbeiführung der körperlichen Ge¬
zu der während der
erhöhte Bedeutung.
sundheit des Kranken. Da in unserem Theaterstück der Tod
hteien Deklaration ver¬
Nachdem in der Rezension zu den Fragen bereits
der Kranken wissenschaftlich gewiß und zeitlich ganz nahe
tische Gesichtspunkte ge¬
vom jüdischen Standpunkt Stellung genommen wurde,
bevorsteht, so handelt der Arzt nicht richtig, wenn er die
nke, die christliche Welt
haben wir uns an den bekannten katholischen Geistlichen
Abwehr des Priesters als eine mit seinem Berufe schlechthin
Kaplan Fahsel mit der Bitte gewandt, uns seine grund¬
verübte Unrecht gutzu¬
nondendig verbundene Pflichterfüllung auffaßt und durchsetzt.
sätzliche Stellungnahme mitzuteilen. Herr Kaplan Fahsel
als Balfour=Deklara¬
ist unserer Bitte liebenswürdiger Weise nachgekommen.
In unserem Falle war der Arzt sehr wohl berechtigt, dem
ng folgenden Wortlaut:
Wir glauben, daß seine Antwort für unsere Leser
Priester seine Bedenken mündlich vorzustellen, aber nicht.
Amt, 2. November 1917.
besonders interessant sein wird.
Die Red.
dem Seelsorger körperlich den Weg zu verstellen.
ir ein großes Vergnü¬
Wie ferner der Geistliche die Pflicht hat, auch auf
Regierung die folgende
das körperliche Wohl des zu Behandelnden eine gewisse
Ihrer Anfrage gemäß ist meine grundsätzliche Stel¬
zionistischen Bestrebun¬
Rücksicht zu nehmen, ebenso hat auch der Arzt die Pflicht bis
lungnahme zu dem „Konflikt zwischen ärztlicher Pflicht und
t unterbreitet und von
zu einem gewissen Grade Rücksicht zu nehmen auf den Seelen¬
religiöser Seelsorge“ im Schnitzlerschen Werk „Professor Ber¬
nardi“ folgende:
zustand seines Patienten, also konfessionelle Rücksichten, wenn
htet die Schaffung einer
es sich um einen Katholiken handelt. In unserem Falle han¬
Auf beiden Seiten liegen taktische Fehler im Verhalten
für das jüdische Volk
delt es sich um ein katholisches Land, wo zumal ein jüdischer
der auftretenden Personen vor.
en Anstrengungen ma¬
Arzt den Takt besitzen muß, außerdem als Leiter einer
ks zu erleichtern, wobei
I.
Anstalt, solchen sakramentalen Situationen in kluger Weise
ichts getan werden soll,
Der prinzipielle Fehler auf seiten des Priesters und
vorzubeugen durch Anweisung der Schwester oder persönlichen
Rechte bestehender nicht¬
der sich ihm in guter und schlechter Absicht anschließenden
Hinweis rechtzeitig vorher auf die Möglichkeit eines priester¬
oder die Rechte und
lichen Besuches. Alles dies scheint hier unterlassen worden
Personen liegt in folgendem: Das Sakrament beruft sich
n irgendeinem anderen
dogmatisch auf die Schriftstelle: „Ist jemand krank unter
zu sein, vielmehr scheint mehr oder weniger bewußt die welt¬
euch, so rufe er die Presbyter der Gemeinde. .. usw.“ (Jac.
anschauliche Einstellung des Arztes, nicht etwa als Jude,
zur Kenntnis der zio¬
5, 14). In unserem Theaterstück hat die Kranke den Priester
sondern vielmehr als Ungläubiger, ein ausschlaggebendes Mo¬
nicht gerufen. Dies schließt nicht aus, daß andere Personen
tiv seiner Handlungsweise gewesen zu sein.
James Balfour.
rechtzeitig in taktvoller Weise dem katholischen Kranken einen
Würde er in derselben Situation einen Notar zurück¬
ie in dieser Deklaration
Ruf nach dem Priester nahelegen. Auch dies geschieht nicht,
halten, wenn der reiche Patient seinen letzten Willen noch
Teil der Schuld an den
sondern im Gegenteil führt die Krankenschwester in taktloser
nicht festgelegt hat?
Palästina tragen. Wäh¬
Weise gleichsam eine Ueberrumpelung durch den Priester
Schließlich mußte Professor Bernhardi als Weltmann die
der arabischen Gemein¬
herbei. Daher ist der Einspruch des jüdischen Arztes nicht
Folgen seiner Handlungsweise der Möglichkeit nach über¬
beeinträchtigt werden
unberechtigt, während der Priester in dieser Situation einen
blicken, und um der Sicherheit des öffentlichen Friedens
hinreichenden Grund besitzt, zurückzutreten und die Seele
fung einer nationalen
und des Bestehens seiner Anstalt willen sich in seinem
der Kranken Gott zu empfehlen. Tatsächlich tritt der Priester
sche Volk zugesagt. Ob
Entgegentreten beherrschen.
politische Stellung der
zurück. Ob aus diesem Grunde, erscheint aus der Darstellung
IV.
des Dichters fraglich. Jedenfalls hätte sich der Priester
ch die Schaffung einer
Nachfolgenderweise besteht ein offenbar sittlicher Fehler
das jüdische Volk nicht
ausdrücklich erkundigen sollen, ob er von der Kranken ge¬
in dem Verhalten derjenigen gegen den Priester auftretenden
rufen und diese irgendwie auf sein Kommen vorbereitet
umstritten. All das
Personen, welche die Situation benutzen, um gegen Religion,
worden sei.
befestigt, daß bei dieser
Kirche und christlichen Staat als solchem zu agitieren. Diese
et impera zum Nutzen
Also liegt yier Taktlosigkeit der Krankenschwester und
Personen läßt der Dichter allerdings in sehr milder und
Unterlassungsfehler des Priesters vor.
ästina Anwendung ge¬
blasser Form als organisierte Freidenker auftreten.
hen Staatsmann mehr
Weltkriege für Gro߬
er Lösung der Juden¬
— 1
jüdischen Gemeinde, Rosenstraße 2=4, eine Kundgebung der Schüiler
ideren Seite auch den
höherer Schulen statt, einberufen von der Berufsberatung der jüdischen
t worden sind. : # Age
en 4 W Gemeinde gemeinsam mit dem Grnderengtchnes Werten
S
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am 19. März erfolgte
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Emannes Arthur James
Von Kaplan H. Fahsel, Berlin.
das Greisenalter hinein
2
Streu seiner konservativen
Der Berliner Theaterwinter brachte eine Neuauffüh¬
II.
#iglischen Staates beein¬
rung von Schnitzlers Drama „Professor Bernhardi“, das
Nachfolgenderweise besteht ein offenbar sittlicher Fetzler
as politische Wirken des
seit seinem Erscheinen, wie sich zeigte, an Aktualität
in dem Verhalten der gegen Professor Bernhardi auftretenden
chen Werke „A Defence
nichts eingebüßt hat. Auch heute noch empfindet der
Personen, die durch Berufsneid, Antisemitismus und andere
Zuschauer der Aufführung, die hier bereits eingehend
Foundation of Be¬
geistigen Laster getrieben die Situation mißbrauchen.
rezensiert wurde, den Konflikt zwischen ärztlicher Pflicht¬
iem“ (1914) u. a. zu
erfüllung und religiöser Seelsorge als ungelöst. Die
III.
Fragen, die sich aus der Zugehörigkeit zum Judentum
Der prinzipielle Fehler auf seiten des Arztes und der
kenen hier zu gedenken,
für den an einer interkonfessionellen Anstalt wirkenden
sich ihm in guter und schlechter Absicht anschließenden Per¬
felhaft der Urheber der
Professor Bernhardi noch besonders zuspitzen, haben ja bei
sonen liegt in folgendem: Die Pflicht des Arztes besteht
n der Nachkriegszeit zu
gegenwärtigen üblichen nationalsozialistischen Hetzen noch
im wesentlichen in der Herbeiführung der körperlichen Ge¬
zu der während der
erhöhte Bedeutung.
sundheit des Kranken. Da in unserem Theaterstück der Tod
hteien Deklaration ver¬
Nachdem in der Rezension zu den Fragen bereits
der Kranken wissenschaftlich gewiß und zeitlich ganz nahe
tische Gesichtspunkte ge¬
vom jüdischen Standpunkt Stellung genommen wurde,
bevorsteht, so handelt der Arzt nicht richtig, wenn er die
nke, die christliche Welt
haben wir uns an den bekannten katholischen Geistlichen
Abwehr des Priesters als eine mit seinem Berufe schlechthin
Kaplan Fahsel mit der Bitte gewandt, uns seine grund¬
verübte Unrecht gutzu¬
nondendig verbundene Pflichterfüllung auffaßt und durchsetzt.
sätzliche Stellungnahme mitzuteilen. Herr Kaplan Fahsel
als Balfour=Deklara¬
ist unserer Bitte liebenswürdiger Weise nachgekommen.
In unserem Falle war der Arzt sehr wohl berechtigt, dem
ng folgenden Wortlaut:
Wir glauben, daß seine Antwort für unsere Leser
Priester seine Bedenken mündlich vorzustellen, aber nicht.
Amt, 2. November 1917.
besonders interessant sein wird.
Die Red.
dem Seelsorger körperlich den Weg zu verstellen.
ir ein großes Vergnü¬
Wie ferner der Geistliche die Pflicht hat, auch auf
Regierung die folgende
das körperliche Wohl des zu Behandelnden eine gewisse
Ihrer Anfrage gemäß ist meine grundsätzliche Stel¬
zionistischen Bestrebun¬
Rücksicht zu nehmen, ebenso hat auch der Arzt die Pflicht bis
lungnahme zu dem „Konflikt zwischen ärztlicher Pflicht und
t unterbreitet und von
zu einem gewissen Grade Rücksicht zu nehmen auf den Seelen¬
religiöser Seelsorge“ im Schnitzlerschen Werk „Professor Ber¬
nardi“ folgende:
zustand seines Patienten, also konfessionelle Rücksichten, wenn
htet die Schaffung einer
es sich um einen Katholiken handelt. In unserem Falle han¬
Auf beiden Seiten liegen taktische Fehler im Verhalten
für das jüdische Volk
delt es sich um ein katholisches Land, wo zumal ein jüdischer
der auftretenden Personen vor.
en Anstrengungen ma¬
Arzt den Takt besitzen muß, außerdem als Leiter einer
ks zu erleichtern, wobei
I.
Anstalt, solchen sakramentalen Situationen in kluger Weise
ichts getan werden soll,
Der prinzipielle Fehler auf seiten des Priesters und
vorzubeugen durch Anweisung der Schwester oder persönlichen
Rechte bestehender nicht¬
der sich ihm in guter und schlechter Absicht anschließenden
Hinweis rechtzeitig vorher auf die Möglichkeit eines priester¬
oder die Rechte und
lichen Besuches. Alles dies scheint hier unterlassen worden
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n irgendeinem anderen
dogmatisch auf die Schriftstelle: „Ist jemand krank unter
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zur Kenntnis der zio¬
5, 14). In unserem Theaterstück hat die Kranke den Priester
sondern vielmehr als Ungläubiger, ein ausschlaggebendes Mo¬
nicht gerufen. Dies schließt nicht aus, daß andere Personen
tiv seiner Handlungsweise gewesen zu sein.
James Balfour.
rechtzeitig in taktvoller Weise dem katholischen Kranken einen
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Ruf nach dem Priester nahelegen. Auch dies geschieht nicht,
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sondern im Gegenteil führt die Krankenschwester in taktloser
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unberechtigt, während der Priester in dieser Situation einen
blicken, und um der Sicherheit des öffentlichen Friedens
hinreichenden Grund besitzt, zurückzutreten und die Seele
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der Kranken Gott zu empfehlen. Tatsächlich tritt der Priester
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Entgegentreten beherrschen.
politische Stellung der
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Nachfolgenderweise besteht ein offenbar sittlicher Fehler
das jüdische Volk nicht
ausdrücklich erkundigen sollen, ob er von der Kranken ge¬
in dem Verhalten derjenigen gegen den Priester auftretenden
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umstritten. All das
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befestigt, daß bei dieser
Kirche und christlichen Staat als solchem zu agitieren. Diese
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Personen läßt der Dichter allerdings in sehr milder und
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blasser Form als organisierte Freidenker auftreten.
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Weltkriege für Gro߬
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jüdischen Gemeinde, Rosenstraße 2=4, eine Kundgebung der Schüiler
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höherer Schulen statt, einberufen von der Berufsberatung der jüdischen
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