II, Theaterstücke 25, Professor Bernhardi. Komödie in fünf Akten (Ärztestück, Junggesellenstück), Seite 901

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steigerten Intensitat der Land= ein Einkommen von 100.000 Kronen. Dann soute eo:
Pertnüpfung mit der Industrie, nach dem Gesetz 3920 Kronen Einkommensteuer be¬ sie nicht!
nicht einen solchen Widerstand entgegensetzt, der ihnen ein rasches
Regel oft gegen seine bessere innere Ueberzeugung im Sinne
illeton.
Ende machen würde. Und das alles, weil Hochenburger der
seiner Vorgesetzten entscheiden muß. Ist die Sache nicht ganz
Vertrauensmann des Deutschen Nationalverbandes ist und sich
hoffnungslos, so ruft er den Verfasser und vielleicht auch den
ja der ganze Kampf gegen die heutige Konfiskationspraxis gegen
Theaterdireltor, der das Stück zur Bewilligung der Aufführung
chnitzlers neuestem
ihn persönlich wenden müßte.
eingereicht hat, und sie beraten nun zusammen, wie dem mi߬
rama.
Diese Vorbemerkung war notwendig, um die Atmosphäre
ratenen Kinde zu helfen sei. Hier handelt es sich nicht mehr
s München, daß dort Schnitzlers
zu kennzeichnen, in der wir gegenwärtig in Oesterreich leben.
um Zugeständnisse, die der Verfasser der Bühne macht, die oft
ssor Bernhardi“, das sich
Die Art, wie man die Tagespresse behandelt, ist nicht ohne Ein¬
notwendig sind und die eine bessere Bühnenwirkung bezwecken,
S. Fischer, Berlin), zur Aufführung
fluß auf die Bewertung schriftstellerischer Tätigkeit überhaupt
sondern um Nachgiebigkeiten gegen behördliche Uebergriffe,
zugelassen wurde, während das
und sie ist ein Gradmesser für den Geist, der die politische Ver¬
wodurch oftmals die Absichten des Dichters verdunkelt oder
rreich bis jetzt aufrecht erhalten ge¬
waltung im allgemeinen beherrscht. Dieser Geist ist seit jeher,
verfälscht werden sollen. Man versteht, daß solche Wege des
ch der Zensurbeirat, von dem man
aber heute mehr als je, ein Schutzgeist des Klerikalismus und er
Dichters häufig wahre Leidenswege und innerliche
ersprach, ebenfalls im Sinne des
widerstrebt daher allen Bemühungen, diesen in seiner ganzen
Demütigungen für ihn sind. Das Unwürdige eines
cht haben unsere Preßbehörden sogar
Roheit und Kulturwidrigkeit aufzudecken. Man muß in der
solchen Zensurdruckes hat die Regierung selbst gefühlt
Lage gewesen zu sein, das ganze
Tagespresse bei der Besprechung klerikaler Uebergriffe vorsichtig
und sie hat deswegen eine Einrichtung geschaffen,
n. Das darf man wohl nach der
vorgehen, sonst verfällt man dem Rotstift des Staatsanwalts.
die ihr die Verantwortung wenigstens zum Teil abnehmen soll:
spraxis annehmen, die sich nach¬
Beschäftigt sich ein Kunstwerk, eine Dichtung, mit den Schatten¬
den Zensurbeirat. Natürlich hat sie dessen Mitglieder selbst er¬
Skandal ausgebildet hat. Man
seiten des Katholizismus, so kann man freilich nicht so ohne¬
nannt. Es wäre erwünscht, wenn man etwas Näheres über die
Praxis mit den kriegerischen Zeit¬
weiters mit Konfiskationen vorgehen, zumal wenn der Verfasser
Art, in der dieser Beirat arbeitet, erfahren würde. Hat er ein
st aber bloßes Gerede. Denn schon
ein angesehener Schriftsteller ist. Aber man kann, wenn die
Statut, ist seine Beratung individuell oder kollegial? Im Falle
aupt seitdem Herr v. Hochenburger
Dichtung ein Drama ist, wenigstens die Aufführung verbieten.
Schnitzler hat man auch den Beirat in Bewegung gesetzt. Er
Wüten gegen die Presse angehoben,
Das Theater ist bei uns in Oesterreich vogelfrei. Es ist der
soll sich im Sinne des Verbotes ausgesprochen haben. Sind die
ohne Beispiel ist und das die
reinen Willkür der Verwaltungsbehörden ausgeliefert. Ich bin
einzelnen Mitglieder des Beirates an das Amtsgeheimnis ge¬
alle Zeiten denkwürdig er¬
wenig geneigt, die Freiheit in Preußen zu preisen. Aber wenn
bunden? Hat sich nur die Mehrheit der Mitglieder dem Verbot
ese Wut sich bloß gegen die
dort von der politischen Behörde die Aufführung eines
angeschlossen? Haben die einzelnen Mitglieder nicht das Recht,
wendete (obwohl sie natür¬
Stückes verboten ist, so kann der Beschwerdeführer bis
ihren Spruch öffentlich bekanntzugeben? Ist er nicht ver¬
1 meisten austobt), so könnte
an den Verwaltungsgerichtshof gehen. Es findet also ein
pflichtet, ein schriftliches Gutachten öffentlich kundzutun? Im
n, daß bei den scharfen Klassen¬
richterliches Verfahren statt. Bei uns ist das Ministerium
Beirat sitzen Männer, die sonst die allgemeine Achtung ge¬
Parteien schweigen, weil es gegen
des Innern die letzte Instanz. Wohl kann auch bei uns der
nießen. Fühien diese nicht, daß ihre halbamtliche Stellung einen
.Aber auch die bürgerlichen Blätter
Verwaltungsgerichtshof angerusen werden, aber er entscheidet
unwürdigen Beigeschmack hat, wenn sie nicht öffentlich sprechen
chlagnahme und die bürgerlichen
nur in Bezug auf das formale Verfahren, in eine sachliche
dürfen? Es kann nicht angenommen werden, daß der Beirat
die bürgerliche Presse schweigt auch.
Würdigung der angegebenen Verbotsgründe läßt er sich
einstimmig sich zur Auffassung der Behörde bekannt hat. Gibt
ß Staatsanwalte immune Berichte
grundsätzlich nicht ein. Wir haben also in dieser Sache
es unter ihnen keinen, der das „Ehrenamt“ in einem Falle wie
ren und daß sogar Gerichte erster
bloß ein administratives Verfahren (System Rußland). Der
dem Schnitzlers niederlegt und der Oeffentlichkeit Rechenschaft
n bestätigen. Damit, so sollte man
dramatische Dichter schreibt sein Werk für die Bühne. Für ihn
über seinen Schritt ablegt? Man kommt über eine Reihe von
fel des Skandals erklommen. Aber
ist der Umstand, ob er aufgeführt wird oder nicht, von der aller¬
Fragen nicht hinweg. Wird denn die persönliche Eitelteit durch
t die bürgerliche Mehrheit des
größten Bedeutung. Macht die politische Behörde Schwierigkeiten,
dieses Ehrenamt in so gar hohem Maße befriedigt? Ist denn
en offenbaren Gesetzesverletzungen
so bleibt ihm nur der demütigende Weg zum Zensor. Denn
der Begriff fester Männlichkeit in Oesterreich nirgends mehr vor¬
blich Hüter der Gesetze sein sollen,
heser ist ein gebildeter und wohlwollender Herr. der in der handen?