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17.2. Der tanfere Gassian
Bitte Rückseite beachten!
Telephon 12.801.
DD4
„OBSERVER
I. österr. behördl. konz. Unternehmen für
Zeitungsausschnitte
Wien, I, Konkordiaplatz 4.
Vertretungen
in Berlin, Basel, Budapest, Chicago, Cleveland, Christiania,
Genf, Kopenhagen, London, Madrid, Mailand, Minneapolis,
New-Vork, Paris, Rom, San Francisco, Stockholm, St. Peters¬
burg, Toronto.
(Quellenangabe ohne Gewähr).
Ausschnitt aus: Mlustriertes
Wiener Eatrablan
Wien
vom: 1S-HHLie
(Das Gastspiek des Marionettentyeaters.)
Das Gastspiel des Marionettentheaters „Münchener
Künstler“, das im heurigen Winter in der Wiener
Urania“ stattfand, hatte gestern beim Wiener Zivil¬
fandesgerichte ein gerichtliches Nachspiel. Der Verein
Wiener Urania“ hatte durch Dr. Gustav Harpner den
Direktor Paul Braun des Marionettentheaters auf
200 K. Schadenersatz geklagt und den Anspruch damit
begründet, daß Brann seine Verpflichtungen, die er im
Vertrage mit der „Urania“ übernommen hatte, ver¬
nachlässigt habe. Insbesondere sei Direktor Braun
seiner Verpflichtung zuwider sehr oft von Wien ab¬
wesend gewesen und habe bei solchen Anlässen auch
nicht für einen geeigneten Stellvertreter gesorgt. Die
häufige Abwesenheit des Direktors übte begreif¬
licherweise auch auf das künstlerische Niveau der
Vorstellungen einen sehr ungünstigen Einfluß;
kinzelne Aufführungen waren ungenügend vorbereitet,
ändere mußten abgeändert werden, weil für Ersatz
kranker Schauspieler nicht rechtzeitig gesorgt war. In
einer Vorstellung der „Zaubergeige“ sei der für das
Stück wichtige Donnerschlag ausgeblieben, in
einer anderen erschien die Fee zu früh auf der
Bühne, so daß die Vorstellung lächerlich wurde. Die
Mängel der Aufführungen brachten es mit sich, daß
der Besuch immer mehr nachließ und die Einnahmen
von 1200 K. auf weniger als 600 K. täglich sanken,
so daß die „Urania“, die dem Marionettentheater
500 K. täglich zu zahlen hatte, schließlich ein Defizit
hatte. Der Ersatz des Schadens, welcher mit 7200 K.
berechnet wird, wird im Klagewege begehrt. Der
Anwalt des Geklagten, Dr. Vinzenz Rabenlechner,
bestritt, daß Direktor Braun sich Vertragswidrigkeiten
habe zu schulden kommen lassen. Daß er schon
vor seinem Vertragsabschluß mit der „Urania“
für Berlin verpflichtet war, hatte er dem
Präsidenten des Vereines mitgeteilt, der keine
Einwendung dagegen erhob, daß der Geklagte
von Zeit zu Zeit nach Berlin fahre. In solchen Fällen
wurde stets ein Stellvertreter, anfangs der Schau¬
spieler Wieland, später der Kapellmeister Pastor b“
stellt. Die Qualität der Vorstellungen erlitt dad
keinen Abbruch. Als Zeugen über das hohe künstler.
Niveau der Aufführungen werden Artur Schnitzter,
Hugo v. Hofmannsthal und Hugo Thimig geführt. Wenn
die Einnahmen des Marionettentheaters im Laufe
des Gastspiels sanken, so sei das nicht auf die Ver¬
schlechterung des Niveaus der Aufführungen, sondern
auf die lange Dauer des Gastspiels zurückzuführen,
das nicht drei Monate lang die Aufmerksamkeit
fesseln konnte; es sei Schuld der „Urania“, daß sie eine
zu lange Dauer des Gastspiels vereinbarte. Der
Schadenersatzanspruch des Vereines sei also unbe¬
gründet. Dagegen klagt Direktor Braun sein Honorar
von 7300 K. ein, welches ihm die „Urania“ zur Deckung
ihres Schadens vorenthalten hat. Bei der gestrigen
Verhandlung wurde, da Ausgleichsversuche im Zuge
sind, ein dreimonatliches Ruhen des Verfahrens ver¬
einbart.
17.2. Der tanfere Gassian
Bitte Rückseite beachten!
Telephon 12.801.
DD4
„OBSERVER
I. österr. behördl. konz. Unternehmen für
Zeitungsausschnitte
Wien, I, Konkordiaplatz 4.
Vertretungen
in Berlin, Basel, Budapest, Chicago, Cleveland, Christiania,
Genf, Kopenhagen, London, Madrid, Mailand, Minneapolis,
New-Vork, Paris, Rom, San Francisco, Stockholm, St. Peters¬
burg, Toronto.
(Quellenangabe ohne Gewähr).
Ausschnitt aus: Mlustriertes
Wiener Eatrablan
Wien
vom: 1S-HHLie
(Das Gastspiek des Marionettentyeaters.)
Das Gastspiel des Marionettentheaters „Münchener
Künstler“, das im heurigen Winter in der Wiener
Urania“ stattfand, hatte gestern beim Wiener Zivil¬
fandesgerichte ein gerichtliches Nachspiel. Der Verein
Wiener Urania“ hatte durch Dr. Gustav Harpner den
Direktor Paul Braun des Marionettentheaters auf
200 K. Schadenersatz geklagt und den Anspruch damit
begründet, daß Brann seine Verpflichtungen, die er im
Vertrage mit der „Urania“ übernommen hatte, ver¬
nachlässigt habe. Insbesondere sei Direktor Braun
seiner Verpflichtung zuwider sehr oft von Wien ab¬
wesend gewesen und habe bei solchen Anlässen auch
nicht für einen geeigneten Stellvertreter gesorgt. Die
häufige Abwesenheit des Direktors übte begreif¬
licherweise auch auf das künstlerische Niveau der
Vorstellungen einen sehr ungünstigen Einfluß;
kinzelne Aufführungen waren ungenügend vorbereitet,
ändere mußten abgeändert werden, weil für Ersatz
kranker Schauspieler nicht rechtzeitig gesorgt war. In
einer Vorstellung der „Zaubergeige“ sei der für das
Stück wichtige Donnerschlag ausgeblieben, in
einer anderen erschien die Fee zu früh auf der
Bühne, so daß die Vorstellung lächerlich wurde. Die
Mängel der Aufführungen brachten es mit sich, daß
der Besuch immer mehr nachließ und die Einnahmen
von 1200 K. auf weniger als 600 K. täglich sanken,
so daß die „Urania“, die dem Marionettentheater
500 K. täglich zu zahlen hatte, schließlich ein Defizit
hatte. Der Ersatz des Schadens, welcher mit 7200 K.
berechnet wird, wird im Klagewege begehrt. Der
Anwalt des Geklagten, Dr. Vinzenz Rabenlechner,
bestritt, daß Direktor Braun sich Vertragswidrigkeiten
habe zu schulden kommen lassen. Daß er schon
vor seinem Vertragsabschluß mit der „Urania“
für Berlin verpflichtet war, hatte er dem
Präsidenten des Vereines mitgeteilt, der keine
Einwendung dagegen erhob, daß der Geklagte
von Zeit zu Zeit nach Berlin fahre. In solchen Fällen
wurde stets ein Stellvertreter, anfangs der Schau¬
spieler Wieland, später der Kapellmeister Pastor b“
stellt. Die Qualität der Vorstellungen erlitt dad
keinen Abbruch. Als Zeugen über das hohe künstler.
Niveau der Aufführungen werden Artur Schnitzter,
Hugo v. Hofmannsthal und Hugo Thimig geführt. Wenn
die Einnahmen des Marionettentheaters im Laufe
des Gastspiels sanken, so sei das nicht auf die Ver¬
schlechterung des Niveaus der Aufführungen, sondern
auf die lange Dauer des Gastspiels zurückzuführen,
das nicht drei Monate lang die Aufmerksamkeit
fesseln konnte; es sei Schuld der „Urania“, daß sie eine
zu lange Dauer des Gastspiels vereinbarte. Der
Schadenersatzanspruch des Vereines sei also unbe¬
gründet. Dagegen klagt Direktor Braun sein Honorar
von 7300 K. ein, welches ihm die „Urania“ zur Deckung
ihres Schadens vorenthalten hat. Bei der gestrigen
Verhandlung wurde, da Ausgleichsversuche im Zuge
sind, ein dreimonatliches Ruhen des Verfahrens ver¬
einbart.