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land muß seinen Kohlenbedarf nun selbst decken:
und zudem riesige Kohlenmnengen als einen Teil
der Kriegsentschädigung an Frankreich abliefern.
Frankreich hat vor dem Kriege jährlich dreizehn
Millionen Tonnen Kohle aus England bezogen.
Jetzt hat der englische Bergbau auch von diesem
Markte einen großen Teil verloren; die deutsche
Reparationskohle ist umsonst, die englische Kohle
müßte teuer bezahlt werden! Der deutsche Berg¬
mann muß Ueberstunden arbeiten, um Frankreichs
Ansprüche zu befriedigen; der englische Bergarbeiter
kann nur halbe Zeit arbeiten, muß sich daher mit
halbem Lohn begnügen, weil England der Markt
ür seine Kohle fehlt. „Dafür“, schreibt Emrys
Hughes im „Labour Leader“, „darf der englische
Bergmann noch die Steuern bezahlen, die eine un¬
mögliche Regierung befähigen, der noch unmög¬
licheren französischen Regierung zu helfen, die Ver¬
tragsklauseln durchzusetzen, die die Ursache seiner
Arbeitslosigkeit sind“.
Und wir? Die Kohlennot ist die Hälfte unseres
Jammers, Man denke sich unsere Industrie und
unsere Eisenbahnen hinreichend mit Kohle versorgt
unsere ganze Volkswirtschaft würde sofort ein ganz
anderes Bild bieten. Unsere Industrie könnte bei
weitem höhere Löhne bezahlen, wenn sie ihren
Produktionsapparat voll ausnützen könnte. Unsere
Zahlungsbilanz würde ganz anders aussehen, der
Entwertung unseres Geldes würde ein Damm ge¬
setzt, für die Lebensmitteleinfuhr könnten wir aus
eigener Kraft bei weitem größere Mittel bereit¬
stellen, wenn nur der Kohlenbedarf unserer Export¬
industrie voll gedeckt werden könnte. Aber was
#te Wokennfnis 2 Mit der entwerteten Kron¬
guhegung.
der Friedensverträge!“ fordert Emrys Hughes im
Namen der arbeitslosen Bergleute von Südwales.
Die Antwort des Kapitals sind — die Beschlüsse
der Pariser Konferenz! So spitzen sich die Gegen¬
sätze. Die Beziehungen zwischen den Staaten werden
zum Kampfobjekt im Kriege der Klassen. Nur aus
dem Kampfe der Arbeit gegen das Kapital erwächst
die wirkliche Friedensordnung der Welr
W
Der Fetzen Papiet des Herrn Glanz.
Der B#lesminister für Inneres hat sich einer
schwerey Bessetzung der Verfassung schuldig gemacht.
Er hatlin pie unzweifelhaft feststehenden Befugnisse
eines Landeshauptmannes eingegriffen, ein Verbot
ausgesprechen, daß nach dem Wortlaut der Gesetze
nur der Landeshauptmann auszusprechen befugt
war. Der Landeshauptmann von Wien, Bürger¬
meister Zeumann hat die Aufführung eines Theater¬
stückes nuch Anhörung des Zensurbeirates freige¬
jeben. Er handelte im Sinne des § 3 der Theater¬
ordnung vom 25. November 1850, die noch immer
in Kraft steht. Nach stattgehabter Aufführung kann
zwar das Stück nach §ö der Theaterordnung noch
immer verboten werden, wenn es die öffentliche
Ordnung durch Erregung von Aergernis stört,
aber nur vom Landeshauptmann, wenn dieser das
Stück von Haus aus freigab. Also nur der Landes¬
hauptmann kann dann, wenn ein Stück eine früher
nicht vorhergesehene Wirkung auf das Publikum
auslöst, die Freigabe zurücknehmen, nie aber der
Minister. Diese gesetzliche Bestimmung ist unan¬
echtbar; sie galt seinerzeit für die Statthalter des
Kaisers und gilt in erhöhtem Maße für die Landes¬
hauptleute der zum Bundesstaat Deutschösterreich
vereinigten Länder, da diese einen derart selbst¬
ständigen Wirkungskreis haben, wie ihn die kaiser¬
lichen Statthalter nie besaßet. Nur im Falle als
die Entscheidung des Landeshauptmannes abweisend
ist, steht der Theaterunternehmung das Recht nach
7 der besagten Theaterordnung zu, an das
Ministerium des Innern zu rekurrieren. Aendert
der Minister die Entscheidung des Landeshaupt¬
mannes, dann hat diese Aenderung zu gelten, d. h.
hebt er das Verbot des Landeshauptmannes auf,
dann ist das strittige Stück frei und kann aufge¬
ührt werden.
Herr Glanz, der sattsam bekannte Söldling
der christlichsozialen Partei, hat sich über das Gesetz,
über die Verfassung frech hinweggesetzt. Er hat
das Stück über den Kopf des Landeshauptmannes
verboten. Nicht schlankweg. Er hat zuerst an den
Genossen Reumann ein Schreiben gerichtet, in dem
er ihm nahelegte, das Verbot selbst auszusprechen.
Reumann hat das abgelehnt, weil die Freigabe
selbstverständlich erst nach reiflicher Ueberlegung
und Anhörung der berufenen Stelle für die Be¬
urteilung der Aufführungsfähigkeit eines Theater¬
stückes, des Zensurbeirates, in dem sich ein Statt¬
haltereirat und ein anerkannter Literaturkritiker
befinden, erfolgte. Daraufhin ist Glanz mit dem
Verbot vorgegangen. Und in seiner Antwort auf
die sozialdemokratische Interpellation in dieser An¬
gelegenheit meinte er ebenso höhnisch als überheblich,
daß ihn eigentlich nur die amtliche Höflichkeit dazu
veranlaßt habe, dem Bürgermeister zu ermöglichen,
die Freigabe selbst zurückzunehmen. Als dieser sich
weigerte, hat er das Verbot erlassen und er über¬
lasse das Urteil über seine Handlungst eise getrost
jedem anständigen Menschen.
Also zu der flagranten Verletzung der Ver¬
fassung des Staates gesellte dieser klerikale Minister
auch noch die Verhöhnung derjenigen, die durch sie
vergewaltigt werden sollten, gesellte er auch noch
die Beschimpfung einer großen Portei, die zwei
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land muß seinen Kohlenbedarf nun selbst decken:
und zudem riesige Kohlenmnengen als einen Teil
der Kriegsentschädigung an Frankreich abliefern.
Frankreich hat vor dem Kriege jährlich dreizehn
Millionen Tonnen Kohle aus England bezogen.
Jetzt hat der englische Bergbau auch von diesem
Markte einen großen Teil verloren; die deutsche
Reparationskohle ist umsonst, die englische Kohle
müßte teuer bezahlt werden! Der deutsche Berg¬
mann muß Ueberstunden arbeiten, um Frankreichs
Ansprüche zu befriedigen; der englische Bergarbeiter
kann nur halbe Zeit arbeiten, muß sich daher mit
halbem Lohn begnügen, weil England der Markt
ür seine Kohle fehlt. „Dafür“, schreibt Emrys
Hughes im „Labour Leader“, „darf der englische
Bergmann noch die Steuern bezahlen, die eine un¬
mögliche Regierung befähigen, der noch unmög¬
licheren französischen Regierung zu helfen, die Ver¬
tragsklauseln durchzusetzen, die die Ursache seiner
Arbeitslosigkeit sind“.
Und wir? Die Kohlennot ist die Hälfte unseres
Jammers, Man denke sich unsere Industrie und
unsere Eisenbahnen hinreichend mit Kohle versorgt
unsere ganze Volkswirtschaft würde sofort ein ganz
anderes Bild bieten. Unsere Industrie könnte bei
weitem höhere Löhne bezahlen, wenn sie ihren
Produktionsapparat voll ausnützen könnte. Unsere
Zahlungsbilanz würde ganz anders aussehen, der
Entwertung unseres Geldes würde ein Damm ge¬
setzt, für die Lebensmitteleinfuhr könnten wir aus
eigener Kraft bei weitem größere Mittel bereit¬
stellen, wenn nur der Kohlenbedarf unserer Export¬
industrie voll gedeckt werden könnte. Aber was
#te Wokennfnis 2 Mit der entwerteten Kron¬
guhegung.
der Friedensverträge!“ fordert Emrys Hughes im
Namen der arbeitslosen Bergleute von Südwales.
Die Antwort des Kapitals sind — die Beschlüsse
der Pariser Konferenz! So spitzen sich die Gegen¬
sätze. Die Beziehungen zwischen den Staaten werden
zum Kampfobjekt im Kriege der Klassen. Nur aus
dem Kampfe der Arbeit gegen das Kapital erwächst
die wirkliche Friedensordnung der Welr
W
Der Fetzen Papiet des Herrn Glanz.
Der B#lesminister für Inneres hat sich einer
schwerey Bessetzung der Verfassung schuldig gemacht.
Er hatlin pie unzweifelhaft feststehenden Befugnisse
eines Landeshauptmannes eingegriffen, ein Verbot
ausgesprechen, daß nach dem Wortlaut der Gesetze
nur der Landeshauptmann auszusprechen befugt
war. Der Landeshauptmann von Wien, Bürger¬
meister Zeumann hat die Aufführung eines Theater¬
stückes nuch Anhörung des Zensurbeirates freige¬
jeben. Er handelte im Sinne des § 3 der Theater¬
ordnung vom 25. November 1850, die noch immer
in Kraft steht. Nach stattgehabter Aufführung kann
zwar das Stück nach §ö der Theaterordnung noch
immer verboten werden, wenn es die öffentliche
Ordnung durch Erregung von Aergernis stört,
aber nur vom Landeshauptmann, wenn dieser das
Stück von Haus aus freigab. Also nur der Landes¬
hauptmann kann dann, wenn ein Stück eine früher
nicht vorhergesehene Wirkung auf das Publikum
auslöst, die Freigabe zurücknehmen, nie aber der
Minister. Diese gesetzliche Bestimmung ist unan¬
echtbar; sie galt seinerzeit für die Statthalter des
Kaisers und gilt in erhöhtem Maße für die Landes¬
hauptleute der zum Bundesstaat Deutschösterreich
vereinigten Länder, da diese einen derart selbst¬
ständigen Wirkungskreis haben, wie ihn die kaiser¬
lichen Statthalter nie besaßet. Nur im Falle als
die Entscheidung des Landeshauptmannes abweisend
ist, steht der Theaterunternehmung das Recht nach
7 der besagten Theaterordnung zu, an das
Ministerium des Innern zu rekurrieren. Aendert
der Minister die Entscheidung des Landeshaupt¬
mannes, dann hat diese Aenderung zu gelten, d. h.
hebt er das Verbot des Landeshauptmannes auf,
dann ist das strittige Stück frei und kann aufge¬
ührt werden.
Herr Glanz, der sattsam bekannte Söldling
der christlichsozialen Partei, hat sich über das Gesetz,
über die Verfassung frech hinweggesetzt. Er hat
das Stück über den Kopf des Landeshauptmannes
verboten. Nicht schlankweg. Er hat zuerst an den
Genossen Reumann ein Schreiben gerichtet, in dem
er ihm nahelegte, das Verbot selbst auszusprechen.
Reumann hat das abgelehnt, weil die Freigabe
selbstverständlich erst nach reiflicher Ueberlegung
und Anhörung der berufenen Stelle für die Be¬
urteilung der Aufführungsfähigkeit eines Theater¬
stückes, des Zensurbeirates, in dem sich ein Statt¬
haltereirat und ein anerkannter Literaturkritiker
befinden, erfolgte. Daraufhin ist Glanz mit dem
Verbot vorgegangen. Und in seiner Antwort auf
die sozialdemokratische Interpellation in dieser An¬
gelegenheit meinte er ebenso höhnisch als überheblich,
daß ihn eigentlich nur die amtliche Höflichkeit dazu
veranlaßt habe, dem Bürgermeister zu ermöglichen,
die Freigabe selbst zurückzunehmen. Als dieser sich
weigerte, hat er das Verbot erlassen und er über¬
lasse das Urteil über seine Handlungst eise getrost
jedem anständigen Menschen.
Also zu der flagranten Verletzung der Ver¬
fassung des Staates gesellte dieser klerikale Minister
auch noch die Verhöhnung derjenigen, die durch sie
vergewaltigt werden sollten, gesellte er auch noch
die Beschimpfung einer großen Portei, die zwei