II, Theaterstücke 11, (Reigen, 0), Reigen. Zehn Dialoge, Seite 636

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Dr. Glanz nachzukommen; der Inhalt des Stückes pielt dabei
natürlich keine Rolle. Trotzdem ist es nicht ohne Bedeutung
wie die Gutachten der Zensurbeiräte über
das Stück, auf Grund derer Landeshauptmann Reumann die
Aufführung bewilligte, gelautet haben. Denn wie hätte der
Landeshauptmann die Bewilligung der Aufführung versagen
können, versagen dürsen, wenn die Zensurbeiräte durchaus
einmütig zu dem Gutachten gekommen sind, daß die Auf¬
führung zu bewilligen sei? Wenn der Landeshauptmann nach
diesen Gutachten, die von drei Männern herrühren, deren Be¬
rechtigung hier Rat zu geben, niemand bestreiten wird, nach
diesen Gutachten, die ein Verbot widerraten, die Bewilligung
versagt hätte, so hätte er wahrlich den Vorwurf gewärtigen
müssen, daß er sich über die Meinung berusener Männer hinwegsetzt
und nicht so freimütig denkt wie diese. Diese Gutachten haben
deshalb auch bei der Prüfung der verfassungsrechtlichen Frage
ihre Bedeutung; denn sie sind durchaus geeignet, die Weigerung
des Landeshauptmannes, das anbefohlene Verbot auszusprechen,
alsdurch das Gutachten der vom Gesetz dazu
Berufenen begründet, erkennen zu lassen. Aus diesen
Gutachten geht vor allem sonnenklar hervor, daß Landes¬
hauptmann Reumann, als er die Aufführung bewilligte und
die weitere nicht einstellen wollte, nicht nach Laune, nicht nach
Milttür viermehrim Einklang mit den berusenen Fachmännern
vorgegangen ist. Bei der Beurteilung der Frage, ob er in der
Lage war, dem Diktat des Ministers des Innern nachzugeben,
ob er es überhaupt durfte, sind diese Gutachten ungemein wichtig.
Sie sinb aber auch sonst mit Nutzen zu leeen, denn es
erfreut nur, Männern zu begegnen, die so sachlich, so ver¬
ständig, mit Takt und Geschmack zu urteilen wissen. Die drei
Gutachten sind jedenfalls das beste, was man über das viel¬
angesochiene Stück in Wien gelesen hat, und überragen an
Geistigkeit die gedruckten Kritiken um Haupteslänge. Sie
stammen alle von erfahrenen, ernsten und gereiften Männern:
von L. Tils, dem früheren Vizepräsidenten der niederöster¬
reichischen Statthalterei, von dem Schriftsteller Dr. Glossy,
von Dr. Friedrich Engel, dem Präsidenten des Wiener
Handelsgerichtes, der auch Präsident der Deutschösterreichischen
Richtervereinigung ist, die also alle vorweg die Bürgschaft bieten,
daß sie nicht leichtfertig urteilen und aus keinem Hang zum
oberflächlichen Sensation.
Das Gutachten des Bizepräsidenten Zils.
Die Frage der Zulässigkeit dieses Stückes stellt die Zensur
vor eine äußerst schwierige Aufgabe. Eine lose
Folge von Bildern, die nichts anderes wiedergeben, als die
Wandlungen, welche die Piychologie des Geschlechtstriebes bei
den verschiedenen Menschentypen von der gewöhnlichen Straßen¬
dirne angesangen bis zur feineren Hetäre und der anständigen
Frau durchmacht, gehört wohl zu dem Gewagtesten, was je
auf einer Bühne dem Publitum geboten wurde, und wenn in
jedem Bilde die Vollziehung des Geschlechtsaktes den Mittel¬
punkt der Handlung bildet, so steht dies so sehr im Wider¬
spruch mit der überlieferten Moral, mit den alten Vor¬
stellungen, die in
dem Theater
ein Instrument zur
Hebung der Sittlichkeit erblicken möchte, daß der Standpunkt
der Polizeidirektion, die, von der Anschauung ausgehend, daß
die Zensur den herrschenden Moralbegriff zu stützen habe, das
unbedingte Verbot dieses Bühnenwerkes beantragt, wohl be¬
greiflich ist. Es fragt sich jedoch, ob in dem vorliegenden Falle
der Schutz der überkommenen bürgerlichen Moral
mit ihrer Scheu vor einer Verletzung der oft nur äußer¬
lichen Wohlanständigkeit
der einzige Gesichtspunkt sein soll? Es hat immer Epochen
gegeben, in denen künstlerische Bestrebungen auftraten, die den
Kampf
gegen die im Konventionellen erstarkten Moral¬
begriff aufnahmen und Freiheit für die Kunst und
das Recht unabhängigen Dichtens und Denkens in An¬
spruch nahmen. Diese Bestrebungen haben nicht immer
genügend innere Kraft gehaht, um neue Werte
schaffen und sind daher oft, wie das Schlagwort vom „Sich¬
ausleben=Müssen“ an der eigenen Maßlosigkeit zusammen¬
gebrochen. Aber die echte Kunst hat sich wie die Antise
in ihrer natürlichen Unbefangenheit siegreich behauptet und die
Ueberzeugung zum Allgemeingut gemacht, daß, wie die Natur
nie unsittlich ist,
auch die in die Formen der Kunst eingegangene Natur
ihre Unschuld bewahrt
und selbst in der Schilderung des Liebeslebens nain wirken
kann. Der Delameron des Boccaccio ist zu einem Meister¬
werk der Weltliteratur geworden und die Römischen Elegien
Goethes mit ihrer erotischen Ungezwungenheit bezeichnen
noch immer einen Höhepunkt künstlerischen Schaffens. Ja An¬
wendung auf den vorliegenden Fall muß anerkannt werden
daß das Recht des Dichters und Denkers und die Freiheit des
Künstlers auch Samitzler zugebilligt werden muß.
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