11.
box 17/6
Reigen
26. April 1921
r Allgemeine Zeitung
Seite 7
Dien
iten,
niet
#e dem Der
der Zeeigen
hin¬
mer
7
onau
Vor dem Verfassungsgerichtshof begann
organ in Theaterangelegenheiten
lake
heute die Verhandlung über die von der Bundes¬
anzusehen ist, ist die Nichtbefolgung einer auf
nten
regierung durch das Bundeskanzleramt gegen
diesem Gebiete ergangenen Anordnung des ge¬
tister
den Bürgermeister von Wien Jakob Reu¬
nannten Ministeriums gleichbedeutend
erum
mann als Landeshauptmann der Bundes¬
mit der Nichtbefolgung einer An¬
, die
ordnung des Bundes.
hauptstadt Wien wegen schuldhafter
und
Rechtsverletzung durch Nichtbe¬
Die Anklageschrift schließt mit dem Resums¬
eister
folgung ei ner von der Bundesregie¬
Die Bundesregierung glaubt annehmen zu
r ge¬
rung in einer Angelegenheit der
dürfen, daß der Herr Bürgermeister
üllen
mittelbaren Bundesverwaltung er¬
eine in jeder Hinsicht rechtmäßige
gangenen Anordnung erhobenen Anklage.
Weisung des Bundes nicht befolgt
In der
hat. Es wird der Antrag gestellt: Der Ver¬
ihm
Anklageschrift,
fassungsgerichtshof wolle gemäß der Art. 142
enden
Absatz 3d des Bundesverfassungsgesetzes den
Ge¬
die vom Schriftführer des Verfassungsgerichts¬
Herrn Bürgermeister Jakob Reu¬
issen,
hofes Hofrat Fuhrmann zur Verlesung ge¬
mann als Landeshauptmann schul¬
r ihn
langte, wird im wesentlichen ausgeführt:
dig erkennen, sich jedoch hiebei auf
erden
Vom Bürgermeister in Wien als Landes¬
die Feststellung beschränken, daß
irger
hauptmann, wurde mit Erlaß vom 12. Jänner
eine Rechtsverletzung vorliegt.
hrung
dieses Jahres die Bewilligung zur Aufführung
Die Verhandlung begann um ¼11 Uhr
ines
des Bühnenwerkes „Reigen“ am Deutschen
vormittags. Der Vorsitzende konstatiert, daß
u hat
Volkstheater unter gewissen theaterzensurmäßigen
Bundeshauptmann Reumann nicht er¬
men
Vorbehalten bei Offenhaltung des Rekurses an
schienen ist.
nstig“
das Bundesministerium für Inneres und Unter¬
Der Senat besteht aus dem Präsidenten
ch die
richt erteilt. Dieses Ministerium hat sodann mit
legten
Dr. Vittorelli, aus den Beisitzern National¬
Schreiben vom 7. Februar d. J. dem Bürger¬
lussen,
rat Austerlitz, Senatspräsident d. R.
meister von Wien nahegelegt, die von ihm er¬
flicht,
Dr. Bloch, Advokat Dr. Esser aus Linz,
teilte Aufführungsbewilligung für das Bühnen¬
nicht
Landeshauptmann = Stellvertreter Grüner,
werk „Reigen“ aus Gründen der öffentlichen
Rechtsanwalt Dr. Harpner, Hofrat Doktor
Ordnung einer Ueberprüfung zu unterziehen.
Hugelmann, Universitätsprofossor Doktor
Der Bürgermeister hat dieses Schreiben zwar
Kelsen, die Rechtsanwälte Dr. Kienböck
sofort beantwortet, im übrigen aber dieser in
eine
und Dr. Ofner, Notar Dr. Kolisko,
Form eines Ersuchens gekleideten
1 ver¬
Senatspräsident Dr. Neumann=Etien¬
ersten Weisung des Bundes¬
h die
reich, Rechtsanwalt Dr. Sylvester.
ministers Glanz keine Folge ge¬
fünftel
geben.
Gleichzeitig mit der Verlesung der Anklage
nde
Das Bundesministerium hat daraufhin mit
wurden die zwischen dem Bürgermeister Reu¬
chmilch
einer am 10. Februar datierten, an den
mann einerseits und dem Bundesministevium
00.000
Magistrat Wien als politische Landesbehörde ge¬
für Inneres andererseits gewechselten Schrift¬
he Be¬
richteten Zuschrift die Aufführungsbe¬
wechsel in der Angelegenheit des „Reigen
gedeckt.
willigung für das Bühnenwerk „Reigen
verlesen.
wissen
außer Kraft gesetzt und die weitere
Nach Verlesung der Aurlagaschrift konsta¬
g ver¬
Aufführung dieses Bühnenwerkes
tiert der Vorsitzende, daß, da die Anklage nur
keinem
untersagt.
vom Bundeskanzler Mayr allein
h drei
Die Haltung, die Bürgermeister Reumann
unterschrieben war, der Verfassungs¬
dischen
in diesem Stadium der Angelegenheit vor der
gerichtshof sich an das Kanzleramt wegen der
nit die
breitesten Oeffentlichkeit eingenommen hat, ist
Legitimation zur Klage gewendet hat. Der
S
aus Zeitungsberichten hinlänglich bekannt und
Bundeskanzler hat darauf geantwortet, daß die
an der
wird besonders aus den von ihm in der öffent¬
Klage auf einen einhelligen Beschluß
Sagner
lichen Sitzung des Wiener Gemeinderates als
des Bundesrates erhoben wurde.
forder
Landtag abgegebenen Erklärungen deutlich, von
Hierauf ergreift Dr. Armand Eislen als
Milch¬
denen folgende Stellen im Wortlaute wieder¬
Verteidiger des Bürgermeisters
entiert
gegeben seien: „Kein Skandal der Welt
Hoffen
das Wort.
wird mich dazu bringen, daß ich die
Fach¬
Dr. Eislen führt aus, daß die heutige
Auffühnungen des „Reigen“ ver¬
davon,
Anklage ein Akt ist, von dem gerechte Zweifel
biete. Ich stehe auf dem Standpunkte, daß
Milch
bestehen, ob zu deren Beurteilung der Ver¬
jeder einzelne dazu bezufen ist, das Ver¬
#e be¬
fassungsgerichtshof kompetent ist
fassungsrecht der Stadt Wien nicht
chleich¬
und daß das Gesetz über die Ministerver¬
schänden zu lossen und das würde ge¬
antwortlichkeit für die Entscheidung dieser Frage
schehen, wenn man einer Vorschrift zustimmen
nicht paßt.
würda, die von einem Mannc gegeben
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26. April 1921
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Vor dem Verfassungsgerichtshof begann
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diesem Gebiete ergangenen Anordnung des ge¬
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den Bürgermeister von Wien Jakob Reu¬
nannten Ministeriums gleichbedeutend
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mann als Landeshauptmann der Bundes¬
mit der Nichtbefolgung einer An¬
, die
ordnung des Bundes.
hauptstadt Wien wegen schuldhafter
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Rechtsverletzung durch Nichtbe¬
Die Anklageschrift schließt mit dem Resums¬
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folgung ei ner von der Bundesregie¬
Die Bundesregierung glaubt annehmen zu
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rung in einer Angelegenheit der
dürfen, daß der Herr Bürgermeister
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mittelbaren Bundesverwaltung er¬
eine in jeder Hinsicht rechtmäßige
gangenen Anordnung erhobenen Anklage.
Weisung des Bundes nicht befolgt
In der
hat. Es wird der Antrag gestellt: Der Ver¬
ihm
Anklageschrift,
fassungsgerichtshof wolle gemäß der Art. 142
enden
Absatz 3d des Bundesverfassungsgesetzes den
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die vom Schriftführer des Verfassungsgerichts¬
Herrn Bürgermeister Jakob Reu¬
issen,
hofes Hofrat Fuhrmann zur Verlesung ge¬
mann als Landeshauptmann schul¬
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langte, wird im wesentlichen ausgeführt:
dig erkennen, sich jedoch hiebei auf
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Vom Bürgermeister in Wien als Landes¬
die Feststellung beschränken, daß
irger
hauptmann, wurde mit Erlaß vom 12. Jänner
eine Rechtsverletzung vorliegt.
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dieses Jahres die Bewilligung zur Aufführung
Die Verhandlung begann um ¼11 Uhr
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vormittags. Der Vorsitzende konstatiert, daß
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Volkstheater unter gewissen theaterzensurmäßigen
Bundeshauptmann Reumann nicht er¬
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Vorbehalten bei Offenhaltung des Rekurses an
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Der Senat besteht aus dem Präsidenten
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richt erteilt. Dieses Ministerium hat sodann mit
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Dr. Vittorelli, aus den Beisitzern National¬
Schreiben vom 7. Februar d. J. dem Bürger¬
lussen,
rat Austerlitz, Senatspräsident d. R.
meister von Wien nahegelegt, die von ihm er¬
flicht,
Dr. Bloch, Advokat Dr. Esser aus Linz,
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nicht
Landeshauptmann = Stellvertreter Grüner,
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Rechtsanwalt Dr. Harpner, Hofrat Doktor
Ordnung einer Ueberprüfung zu unterziehen.
Hugelmann, Universitätsprofossor Doktor
Der Bürgermeister hat dieses Schreiben zwar
Kelsen, die Rechtsanwälte Dr. Kienböck
sofort beantwortet, im übrigen aber dieser in
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Senatspräsident Dr. Neumann=Etien¬
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Gleichzeitig mit der Verlesung der Anklage
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Das Bundesministerium hat daraufhin mit
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mann einerseits und dem Bundesministevium
00.000
Magistrat Wien als politische Landesbehörde ge¬
für Inneres andererseits gewechselten Schrift¬
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richteten Zuschrift die Aufführungsbe¬
wechsel in der Angelegenheit des „Reigen
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willigung für das Bühnenwerk „Reigen
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Aufführung dieses Bühnenwerkes
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Die Haltung, die Bürgermeister Reumann
unterschrieben war, der Verfassungs¬
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in diesem Stadium der Angelegenheit vor der
gerichtshof sich an das Kanzleramt wegen der
nit die
breitesten Oeffentlichkeit eingenommen hat, ist
Legitimation zur Klage gewendet hat. Der
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Bundeskanzler hat darauf geantwortet, daß die
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wird besonders aus den von ihm in der öffent¬
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lichen Sitzung des Wiener Gemeinderates als
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forder
Landtag abgegebenen Erklärungen deutlich, von
Hierauf ergreift Dr. Armand Eislen als
Milch¬
denen folgende Stellen im Wortlaute wieder¬
Verteidiger des Bürgermeisters
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gegeben seien: „Kein Skandal der Welt
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Dr. Eislen führt aus, daß die heutige
Auffühnungen des „Reigen“ ver¬
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Anklage ein Akt ist, von dem gerechte Zweifel
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schehen, wenn man einer Vorschrift zustimmen
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