II, Theaterstücke 11, (Reigen, 0), Reigen. Zehn Dialoge, Seite 688

11.
Re
gen
box 18/1
Reie & Seider
Bureau für Zeitungsausschnitte
Berlin NO. 45, Georgenkirchplatz 21
Zeitung Berliner Morgenpost
Berlin
Ort:

Datum:
# # U 1U
Aufführung des verbotenen Reigen“.
Die (Direktion des Kleinen Schauspielhauses
hatte kst gestern um 5 Uhr nachmittags von der
einstu#iligen Verfügung des Landgerichts III
Kenninis erhalten, durch die die Aufführung des
Cchnitzterschen „Reigen“ verboten wurde. Man
entschloß sich dennoch, zu spielen. Vor Beginn
der Aufführung trat Gertrud Eysolbt vor und
legte mit erregter Stimme dem Publikum das
eigentümliche Verfahren vor, das die Hochschule
für Musik als Hausherrin eingeschlagen hat. Mit
Recht wies sie darauf hin, daß man in einem
Hause, in welchem Monate hindurch die „Büchse
der Pandora“ gespielt wurde, jetzt nicht plötzlich
gegen das Werk eines Dichters vom Range
Arthur Schnitzlers in so brüsker Weise vorgehen
könne. Sie gab der Meinung Ausdruck, daß die
ganze Aktion im Grunde nur darauf hinziele,
das Theaterunternehmen aus dem Hause hinaus¬
zudrängen, da, wie bereits seit einiger Zeit ver¬
autet, die Hochschule gern auch diese Räumlich¬
keiten zur Verfügung hätte. Man habe ihr nicht
Geldstrafe, sondern Haftstrafe von sechs Wochen
angedroht. Sie wage es trotzdem und sehe der
Entscheidung mit Ruhe entgegen. Die Auffüh¬
rung selbst verlief ohne Störung und Wider¬
spruch. Wir werden darüber noch ausführlich
berichten.
Klose & Geidel
Bureau für Zeitungsausschnitte
Berlin NO. 43, Georgenkirchplatz 21
Wrezaine Teitung 7.
Zeitung:
Ort:
Berli
Datum:
48
Aufführung des verbotenen „Reigen“.
Di Direkton des Kleinen Schaufpielhauses
hatigerst gestern um 5 Uhr nachmittags von der
einspeiligen Verfügung des Landgerichts III
Ketn#nis erhalten, durch die die Aufführung des
Schnitzlerschen „Reigen“ verboten wurde. Man
entschloß sich dennoch, zu spielen. Vor Beginn
der Aufführung trat Gertrud Eysoldt vor und
legte mit erregter Stimme dem Publikum das
eigentümliche Verfahren vor, das die Hochschule
für Musik als Hausherrin eingeschlagen hat. Mit
Recht wies sie darauf hin, daß man in einem
Hause, in welchem Monate hindurch die „Büchse
der Pandora“ gespielt wurde, jetzt nicht plötzlich
gegen das Werk eines Dichters vom Range
Arthur Schnitzlers in so brüsker Weise vorgehen
könne. Sie gab der Meinung Ausdruck, daß die
ganze Aktion im Grunde nur darauf hinziele,
das Theaterunternehmen aus dem Hause hinaus¬
zudrängen, da, wie bereits seit einiger Zeit ver¬
lautet, die Hochschule gern auch diese Räumlich¬
keiten zur Verfügung hätte. Man habe ihr nicht
Geldstrafe, sondern Haftstrafe von sechs Wochen
angedroht. Sie wage es trotzdem und sehe der
Entscheidung mit Ruhe entgegen. Die Auffüh¬
rung selbst verlief ohne Störung und Wider¬
spruch. Wir werden darüber noch ausführlich
berichten.