II, Theaterstücke 11, (Reigen, 0), Reigen. Zehn Dialoge, Seite 864

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Intrigenspiel abgetan. um die erregten Gemüter im Allgemeinen
Krankenhause zu beruhigen, wurden gleichzeitig mit der Ernennung
meines Vaters im November 1868 Hebra und Sigmund zu
ordentlichen Professoren der Dermatologie ernannt. Systemisiert
waren die Kliniken noch nicht. Daß die Dermatologie zwei systemi¬
sierte Kliniken mit Ordinarien erhielt, wurde erst zur Zeit, als
Kaposi und Neumann Chefs der betreffenden Kliniken waren, fest¬
gelegt. Die Lehrkanzeln in Prag waren mit Pick, Lipp und
E. Lang in Graz und Innsbruck besetzt. Dermatologie wurde von
Fall zu Fall beim Rigorosum geprüft, wenn Hebra, Sigmund und
H. Zeißl zu Gastprüfern gewählt wurden. Erst mit der neuen
Rigorosenordnung wurde dieser wichtige Gegenstand obligetes
Prüfungsfach.
eAufführung von Schnitzlers
eigen
eine „sittliche
Tat“
Nach dem Urteil der Sechsten Zivilkammer des
Berliner Landgerichtes III.
Man wird sich erinnern, daß die von Frau Eysoldt
und Herrn Sladek beabsichtigte erste Aufführung von Artir
Schnitzlers „Reigen“ im Kleinen Schauspielhause zu
Berlin auf Antrag des Hochschulleiters Professors Franz
Schreker von der Berliner Polizei aus Sittlichkeitsgründen
verboten und Frau Eysoldt und Herr Sladek mit hohen
Strafen bedroht wurden. Gegen die Verfügung appellierten
die beiden Künstler an die Sechste Zivilkammer des Berliner
Landgerichtes III als höhere Instanz und erzielten die
bedingungslose Freigabe der Aufführung Jetzt liegt der
Wortlaut der landgerichtlichen Entscheidung vor, die eine
geradezu glänzende Rechtfertigung Schnitzlers bedeutet.
Das inhaltlich und formell gleich bedeutsame Urteil lautet:
„Die
Hochschule für Musik hat den Antragsgegnern ihren
Theatersaal, jetzt Kleines Schauspielhaus genannt, für schau¬
spielerische Zwecke vermietet. Der Vereinbarung gemäß, dürfen
nur solche Stücke aufgeführt werden, die in sittlicher, religiöser,
politischer oder künstlerischer Hinsicht keinen Anstoß erregen“
Auf Grund diese: Bestimmung ist durch einstweilige
Verfügung die Aufführung des Stückes „Reigen“
von
Artur Schnitzler verboten. Dennoch haben die Antragsgegner
dieses Stück seither täglich oder fast täglich gegeben. Sie be¬
antragten Aufhebung dieser einstweiligen Verfügung.
Schnitzlers Buch besteht aus zehn Bildern. In jedem Bilde
treien nur zwei Personen auf, die je zweimal und jedesmal
mit einer neu auftretenden Person die geschlechtliche Vereinigung
vollziehen, außer im letzten Bild, wo diese Vereinigung
unmittelbar zuvor stattgefunden hat. So tritt jede Person in
zwei aufeinanderfolgenden Bildern auf; nur die Dirne, den
Reigen schließend, steht im ersten und letzten Bild. Das Buch
bietet eine Fülle von Geist und von Feinheit. Kühne, knappe
Sätze zergliedern alle Tiefen der geistigen Verfassung und des
Empfindungslebens. Teils derb, selbst roh, platt und gemein,
teils zart und empfindsam, teils launig, necisch, keck, prickelnd,
lüstern, ausgelassen und verführerisch in der Ausmalung, erfährt
der immer sich gleichbleibende Gegenstand zehn untereinander ver¬
schiedenste Abwandlungen. Dieser Gegenstand ist die im Mittelpunkt
jedes Zwiegespräches stehende körperliche Vereinigung. Weiterhin be¬
findet sich im vierten, fünften; achten, neunten, zehnten Bild der
weibliche Teil im Bett. Im zweiten, dritten, sechsten Bild ist ein mehr
oder weniger erhebliches Sträuben des weiblichen Teiles zu überwinden.
Im ersten, achten, neunten Bild dagegen drängt der weibliche
Teil, und zwar im neunien Bild mit ungemein hestiger Leiden
schaftlichkeit. Im vierten Bild wird nach der ersten Vereinigung
das Ausbleiben der Geschlechtslust des Mannes ausgiebig er¬
örtert. Dem ehelichen Geschiechtsverkehr des fünften Bildes geht
der Ehebruch des vierten Bildes anscheinend nur um wenige
Stunden vorauf. Dazu wird im fünften Bild der Ehebruch an
sich ausführlich besprochen. Aus diesen Erwägungen erweckte das
Buch den Eindruck, daß seine Aufführung das sittliche Empfinden
erheblich verletzen und dadurch berechtigten Anstoß erregen müsse.
Zwei von dem Gericht besichtigte Aufführungen erzielten
folgenden Eindruck. Alles, was frech, schlüpfrig oder zotig
wirken könnte, wird vermieden. Selbst die Aeußerungen gewöhn¬
lichster Geilheit im ersten Bilde wurden so abgetönt, daß von
einer Reizung der Sipplichkeit des Zuschauers keine Rede

Die Wirkung der Aufführung soll nach der erklärten Ab¬
sicht der Antragsgegner gipseln in der Erzielung eines sittlichen
Ekels vor dem Tiefstand der Haltung weitester Bevölkerungs¬
schichten auf dem Gebiete des Geschlechtslebens. Auf diesen
Erfolg ist jede Einzelheit berechnet. Dieser Erfolg wird bei jedem
reifen, gebildeten Zuschauer auch erzielt. Vor allem beruh
diese Wirkung auf der ernsten Hingabe der Antragsgegner
an ihie Aufgabe und auf ihrer überlegenen Kenntnis der Wirkung
der szeuischen Darstellung Auch mag die Benutzung des von
Max Reinhardt verfaßten Regiebuches ihnen wertvolle Dienste
geleistet haben. In der zweiten vom Gericht besichtigten Auf¬
führung verloren im vierten Bilde der weibliche Teil, im neunten
Bilde beide Teile die Haltung, indem sie gerade an Stellen von
entscheidender Bedeutung ohne jeden Zusammenhang mit ihrer
Rolle in den Zuschauerraum hineinlachten. Es ist kennzeichnend
für den hohen Stand der Aufführung, daß durch diese an sich
sehr behauerlichen Eutgleiiungen der Gesamtwirkung kein Abbruck
geschah. So bedeutet diese Aufführung eine sillliche Tal.
Es besteht zwar die Gefahr, daß der „Reigen“ auf unreise
oder unzmreichend gebildete oder schlecht erzogene oder sittlich ver¬
dorbene Menschen einen Einfluß dahin ausübt, daß sie sich auf
die hier gegeißelte Auffassung von der Bedeutung des Geschlechts¬
lebens einstellen. Doch kann jedes Kunstwerk, welches eine Au¬
deutung des Geschlechtlichen auch nur zuläßt, auf diese mi߬
bräuchliche Weise ausgenommen werden. Ferner wird die
Meinung vertreten, die Erörterung solcher Dinge auf der
Bühne sei an sich in sittlicher Hinsicht anstößig. Diese
Meinung ist unzutreffend. Vielmehr kann es für die Auf¬
haltung des sittlichen Verfalls nur förderlich sein, diese Dinge so
zurückhaltend und sachlich und zugleich so deutlich und rücksichtslos
aufzudecken und zur Erörterung zu stellen, wie es hier geschieht.
Der zugrunde liegende Mietvertrag ist zwischen dem damaligen
Direktor der Hochschule für Musik, Kretschmar, und der
Frau Eysoldt geschlossen. Die führende Stellung dieser
Persönlichkeiten im Bereich der Kunst berechtigt zu dem
Schluß, daß nach ihrem Willen durch die erwähnte Bestimmung
des Mietvertrages als in sittlicher Hinsicht anstößig nur
das gelten sollte, was ein gebildeter, edler Mensch ablehnt
Hienach kann der Antragsteller eine besondere Rücksichtnahme
auf die teilweise im kindlichen Alter stehenden Schüler der Hoch¬
schule für Musik nicht beanspruchen. So weit ein Schaden für
sie zu befürchten steht, mag der Zutrin ihnen verboten werden.
Aus diesen Gründen het das Gericht die Ueberzeugung gewonnen
daß durch die Aufführung von Schnitzlers „Reigen“ in sittlicher
Beziehung bei dem geistig und moralisch gesunden Menschen kein
Anstoß erregt wird, somit eine Verletzung des zwischen den
Parteien bestehenden Mietvertrages nicht volliegt. Daber mußte
die einstweilige Verfügung aufgehoben werden.“
Die große Prüfung.
Von
Ludwig Hatvany.
Von der Technik bis zur Metaphysik und von der Theologie
bis
zur Philologie hat sich zu Kriegsbeginn, wie auf Kommando,
das
ganze wissenschaftliche Getriebe in den Dienst der bösen Sache
des Blutes und der Gewalt gestellt.
Es gereicht den Besiegten zu geringem Trost, daß sich die
Gelehrten, die jenseits des Kanals, jenseits der Alpen, jenseits
des Rheins, ja sogar die jenseits des Ozeans leben, daß sich mit
einem Wort auch die Wissenschaft der Sieger überall eine ähn¬
liche Schlappe geholt hat. Denn so beschämend für uns der Ge¬
danke wäre, daß der physischen Niederlage auch eine Niederlege
des Geistes entspricht, in dieser rein nationalen Schmach wäre
doch zugleich ein allgemein=menschlicher Trost gelegen. Wir wüßten
zumindest, daß der bei uns für eine Weile verdunkelte Gedanke
die Welt irgendwo anders
in noch immer
Un¬
erloschenen Strahlen erhellt. Aber vollends trostlos
leibt die Tatsache, daß hüben und drüben, an allen Orten, wo
es denkende und forschende Menschen gibt, mit sehr wenigen
Ausnahmen — Deutschland kann sich mit Stolz auf die rühm
lichsten zwei, auf Nicolai und Foerster berufen
sich die meisten Gelehrten von der Gewalt blenden und durch sie
irreführen ließen.

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