II, Theaterstücke 11, (Reigen, 0), Reigen. Zehn Dialoge, Seite 878

11. Reigen
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Klose & Seidel
Bureau für Zeitungsausschnitte
Berlin NO. 43, Georgenkirchplatz 21
Freiger.
Zeitung:
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* Der Streit um Schnitzlers Reigen. All¬
mählich wird's ein dickes Aktenstück! Erst hat
ein Zivilkammer des Berliner
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gegeIII festgestellt, daß die Aufführung
desKkleinen Schauspielhauses nicht schlüpfrig
sei, sondern „geradezu eine sittliche Tat“ be¬
dente. Dann hat die Zentralvolizeistelle zur
Bekämpfung unzüchtiger Schriften unter Füh¬
rung des Professors Brunner Strafantrag
beim Staatsanwalt gestellt, da sie die sittliche
Tat als „Schande unserer Zeit“ bewerte. End¬
lich hat eine Strafkammer Gertrud Eysoldt
und Maximilian Sladek außer Verfolgung ge¬
setzt, die Aufführung ihres Theaters aber
„objektiv als Vornahme unzüchtiger Hand¬
lungen“ erklärt. Nun will auf Antreiben der
Kreise um Professor Brunner der Staats¬
anwalt noch einmal eine Klage gegen Direk¬
toren und Darsteller des Kleinen Schauspiel¬
hauses wegen Sittlichkeitsvergehens erheben.
nachdem der Reigen neun volle Monate ge¬
spielt worden ist! Man mag über die Notwen¬
digkeit einer Aufführung der Schnitzlerschen
Dialoge verschieden denken. Aber die Über¬
flüssigkeit der Prozesse um diese abgeurteilte
Sache dürfte allen Parteien einleuchten.
Klose & Seidel
Bureau für Zeitungsausschnitte
Berlin NO. 43, Georgenkirchplatz 21—
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Zeitung:

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Der Streit um Schnitzlers „Reigen“, Allmählich wirds ein
dickes Aktenstück! Erst hat eine Zivilkammer des Landgerichts 3
festgestellt, daß die Aufführung des Kleinen Schauspielhauses nicht
schlüpfrig sei, sondern „geradezu eine sittliche Tat“ bedeute. Dann
hat die Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung unzüchtiger Schriften
unter Führung des bekannten Fanatikers Professors Brunner
Strafantrag beim Staatsanwalt gestellt, da sie die sittliche Tat als
„Schande unserer Zeit" bewerte. Endlich hat eine Strafkammer
die Sünder, Gertrud Eysoldt und Marimilian Sladek,
außer Verfolgung gesetzt, die Aufführung ihres Theaters aber
„objektiv als Vornahme unzüchtiger Handlungen“ erklärt. Nun
will auf Antreiben der Kreise um Professor Brunner der Staats¬
anwalt wirklich noch einmal eine Klage gegen Direk¬
toren und Darsteller des Kleinen Schauspielhauses wegen
Sittlichkeitsvergehens erheben, nachdem der „Reigen neun volle
Monate gespielt worden ist! Man mag über die Notwendigkeit
einer Aufführung der Schnitzlerschen Dialoge verschieden denken.
Uobber die Ueberflüssigkeit der Prozesse um diese des iudicata dürfte
allen Parteien einleuchten.
Klose & Seide
Bureau für Zeitungsausschnitte
Berlin NO. 43, Georgenkirchplatz 21
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Kunstchronik.
Minister Dominicus über Schnitzlers „Reigen“. Auf eine
kleine„Anfrage der Abgeordneten Frau von Kulesza und
Gen#an den Preußischen Landtag hat jetzt der Minister
des (Innern Dominiens an den Präsidenten des Landtags fol¬
gende Antwort gerichtet: „Die Frage, ob die Aufführung von
Schnitzlers „Reigen“ in sittlicher Beziehung
Anstoß erregt, ist ron der 6. Zivilkammer des Landgerichts III
zu Berlin nach vorhergegangener Besichtigung von zwei Auf¬
führungen durch das Gericht verneint worden, nachdem die staat¬
liche Hochschule für Musik als Vermieterin des Theaters versucht
hatte, das Verbot der Aufführung im Wege der einstweiligen Ver¬
fügung herbeizuführen. Eine Möglichkeit zum erfolgreichen Ein¬
schreiten habe ich danach, in Uebereinstimmung mit der Auffassung
meines Herrn Amtsvorgängers und des Herrn Ministers für
Wissenschaft, Kunst und Volksbildung nicht für gegeben erachtet.
Inzwischen ist ein Beschluß der 6. Strafkammer des Land¬
gerichts III zu Berlin ergangen, durch den die elf angeschuldigten
Theaterbesitzer. Spielleiter, Schauspieler und Schauspielerinnen
zwar außer Verfolgung gesetzt werden, in dessen Gründen jedoch
ausgeführt wird, die Aufführung des „Reigen“ stelle sich objektiv
als Vornahme unzüchtiger Handlungen dar; die Einstellung des
Verfahrens sei lediglich erfolgt, „weil bisher die subjektiven Merk¬
male der Kenntnis des unzüchtigen Inhalts der Aufführung und
damit ohne weiteres auch das Bewußtsein davon, daß sie Aergernis
zu erregen geeignet sei“, bei den Angeschuldigten nicht hinreichend
festzustellen gewesen seien. Sollte das daraufhin von seiten der
n
Oberstantsanwaltschaft beim Landgericht III eingeleitete neue
t.
Verfahren zu einer rechtskräftigen Verurteilung führen, so wäre
gebe
damit allerdings eine neue Lage gegeben.
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