II, Theaterstücke 11, (Reigen, 0), Reigen. Zehn Dialoge, Seite 923

11.
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Reigen
Der Endkampf am den „Neigen.
Bru iner kurzerhand das Recht bestritt, als Sachverständiger
Schluß der Bewesaufnahme.
in künstlerischen und sittlichen Dingen aufzutreten, als Professor
Brunner auf seine Frage, ob nach seiner, Professors Brunner An¬
Professor Brunner „kocht vor Zorn“.
sicht die Sittlichkeit noch heute auf der Kantschen Ethik be¬
Der Kampf um den „Reigen“ nähert sich nunmehr seinem
ruht, eine bejahende Antwort gab. Professor Wittkowsky sprach
Ende. Die Entscheidung darüber, ob Professor Brunner und
ach im Anschluß daran von „absolutem Unsinn“, von „Unwissen¬
die von ihm vertretene Richtung oder die Direktion des Kleinen
het“, „wissenschaftlichem Schwindel“, da die Kantsche Ethik eine
Schauspielhauses aus ihm siegreich hervorgehen wird, wird je¬
praktische Anwendung nicht finden könne.
doch erst in den späten Abendstunden gefällt werden, da der
Nachdem sodann Dr. Osborn sein Gutachten abgegeben und
Staatsanwalt erst in der vierten Nachmittagsstunde das
von dem hohen Reiz und reinen Wert des „Reigen, von dem
Wort zu seinem Plädoyer ergriff, an das sich dann die
Kampf der Menschen, die die Wandlung der Dinge nicht verstehen,
umfangreichen Ausführungen der beiden Verteidiger schlossen.
gesprochen hatte, gab der Direktor des Konservatoriums Klind¬
Die letzte Phase des Kampfes war recht lebhaft und bei
worth=Scharwenka, Robitschek, als Musiksachverständiger eine ein¬
der Fortsetzung des im schroffen Gegensatz zu allen Sachver¬
gehende Analyse der Musik im „Reigen“, die er als eine ruhige,
ständigen stehenden Gutachtens von Professor Brun¬
sozusagen würdige Melodie ohne Wirkung einer Anreizung kriti¬
ner kam es wiederholt zu scharfen, teils persönlich zugespitzten
sierte. Schließlich ergänzten noch mehrere Sachverständige ihre
Redewendungen. Professor Brunner insbesondere polemisierte
früleren Gutachten.
bei dem Versuch des Nachweises, daß der „Reigen“ unsittlich und
Dr. Alfred Kerr sprach dabei von Professor Brunner als
es deshalb seine Pflicht sei, die Aufführung zu verhindern, der¬
einen „fanatischen Dilettanten" und „gutgläubi¬
art gegen die Verteidigung, daß der Vorsitzende ihn darauf auf¬
gen Schädling", von „geistigen Kindern" und „geistig
Er¬
merksam machte, es handele sich hiei um keine Angriffe, sondern
wachsenen“ und bezeichnete als den Normalmenschen den
sich
lediglich um eine Abwehr der Anzweifelung seiner Sachver¬
„entwickelnden Menschen“.
ständigenqualität. Professor Brunner erklärte dann u. a., die
Hierauf wurde die Beweisaufnahme geschlossen.
Aufführung sei unzüchtiger als das Buch, sie sei
eine „Mache für die Bühne“ und führte aus, daß er im tota¬
Das Plädoyer des Staatsanwalts.
len Gegensatz zu allen Sachverständigen gerade
daran Anstoß genommen habe, daß die Szenen keine irgendwie
Nich der Mittagspause ergriff sodann Staatsanwaltschafts¬
sittliche Erhebung oder Enttäuschung bewirken. In länge¬
rat v. Bradke das Wort zu seinem Plädoyer, in dem er u. a.
ren Ausführungen suchte er das Gegenteil nachzuweisen. Die
ausführte: „Es ist hier Anklage erhoben worden wegen Erregung
Szenen enthielten nicht einmal einen fingierten
öffentlichen Aergernisses und es ist zu prüfen, inwieweit die Auf¬
führung als anstößig im Sinne des Gesetzes anzusehen ist.
„Schrei nach dem Kinde“
Es steht also lediglich die Aufführung des Reigens zur An¬
and die Melancholie trete nicht aus Sittlichkeitsgründen, son¬
klage, alles andere ist nicht Gegenstand der Verhandlung, und
dern aus rein physiologischen Gründen ein Ueber die Heuchelei
ich werde deshalb hierauf nicht eingehen. Zunächst muß ich mich
des letzten Bildes habe er geradezu vor Zorn gekocht, denn
gegen die Auffassung wenden, als ob von ausschlaggebender Be¬
es sage weiter nichts, als daß der Graf eine Geschlcheskrankhei:
deutung ist, ob ein Kunstwerk unzüchtig sein kann oder nicht.
befürchte, eine Aeußerung, die große Entrüßung unter den an¬
Ein Kunstwerk kann immer unzüchtig sein, das ist
geklagten Schauspielern hervorrief. Das Volk habe das Recht, sich
anerkanntes Recht. Unzüchtig ist, was einen normalen Menschen
gegen ein derartiges „Zeitbild“, das nur ein Zerrbild sei, zu
in seinem sittlichen Empfinden verletzt. Es genügt also, daß der
wehren und der hohe sittliche Wert sei in dem Reigen nur später
Inhalt des Stückes das Schamgefühl verletzt.
hineinkonstruiert worden. As Motiv für die Aufführung
Die Frage, ob dies geschieht, ist meines Erachtens zu bejahen.
erklärt der Sachverständige lediglich die geschäftliche Seite.
Einen sittlich normal empfindenden Idealmenschen gibt es zwar
Dann suchte er weiter zu begründen, daß die von dem „Lite¬
nicht, aber doch muß man mit diesem Begriff hier operieren.
ratentum" verlangte Freiheit nichts mit der Kunst gemein¬
Von großem Wert ist in dieser Beziehung das Gutachten
sam habe, daß die p.anmäßige „Darstellung von Unzüchtigkeiten
von Professor Witkowsky, der die Menschen in zwei
das Anstößige“ sei und erörtert zum Schlusse, wie weit die Be¬
Gruppen, den traditionollen und den künstlerischen Menschen,
wegung gegen den „Reigen“ etwa künstlich inszeniert worden.
eingeteilt hat. Es ist nun die Frage, ob die große Mehrheit der
und wie die Proieste zu bewerken seien. Unser Bezug auf seinen
Menschen Form und Inhalt eines Kunstwerkes von einander
Eid bezeichnete er die Vorgänge als eine Volksbewegung,
lösen kann. Das Publikum geht ins Theater, nicht um zu kriti¬
die allerdings nicht allein in dem Reigen gipfele. Es sei also
sieren, sondern um ein Stück auf sich wirken zu lassen, um sich
keine Rassen= oder Religionsfrage.
zu erbauen. Von diesem Gesichtspunkte muß man ausgehen.
Man kann also Form und Inhalt nicht scheiden, und nur auf den
Abrechnung mit Professor Brunner.
letzteren kommt es an. Der Staatsanwalt sucht dann des länge¬
Mit Professor Brunner setzt sich sodann der Sachverständige
ren nachzuweisen, daß der Inhalt als unzüchtig anzu¬
Professor Wittkowsky sehr scharf auseinander, der Professor
sprechen ist.
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