II, Theaterstücke 11, (Reigen, 0), Reigen. Zehn Dialoge, Seite 972

11
box 18/2
igen
Boersen-Courer, Berlin
4 7 SEPS —
Schnitzlers „Reigen“ als Buch freigegeben.
Vor etwa zwei Jahren war von einer Spezialstraf¬
kammer bei der Prüfung einer sehr großen Anzahl
unzüchtiger Abbildungen und Schriften u. a, das
Buch von Schnitzlers' „Reigen“ beschlagnahmt und
verboten worden. Das rechtskräftig gewordene Ur¬
teil diente der Staatsanwaltschaft wiederholt dazu,
Bücherexemplare des „Reigen“ zu beschlagnahmen.
So wurden erst kürzlich bei dem Verleger 135 Exem¬
plare konfisziert. Der Autor und der Verleger ver¬
uchten, eine Freigabe zu erlangen, wurden aber
abgewiesen. Nunmehr hat der Generalstaatsanwalt
Ei beim Kammergericht auf Grund eines Antrags des
Syndikus des Schutzverbands deutscher Schriftsteller
Dr. Klee die Freigabe des Buches angeordnet.
2
aus Sadische Landesgertung. Manpheir
2 OSERI
ereten Sche en Seascanseh Wi
dn Seereten der get Speschtestennen u d
ven den ie eie iek euste ween
ere din dere du uin me enen
erlncg verenen e velchn wede un un
5
Serten Pereien Gerten in weet e
Wresitg in de Sententiekeenn
gen mensenten in Sene Woe e
gerden denene ens uneen
Serten derdet er die de ene
vere den en es under er
— □
NAAAERA
din denn ee dereen we ten
merericht die Preisehe de Gaseshtene
nberee
Deutsches)anablaltt
Barmen
SOSER 20

Schnitzlers „Reigen“ als Buch freigegeben.
Vor zrka zwei=Jahren war von einer Spe¬
zialstrafkamnker bei einer Prüfung einer sehr
großen „Anzahl unzüchtiger Abbildungen und
600
Schrifken u. a. das Buch von Schnitzlers
„Reigen“ beschlagnahmt und verboten worden
Das in der damaligen Verhandlung gespro¬
chene und rechtskräftig gewordene Urteil
diente der Staatsanwaltschaft wiederholt dazu,
um Bücherexemplare des „Reigen“ inzwischen
zu beschlagnahmen. So wurden erst kürzlich
bei dem Verleger 135 Exemplare konfisziert.
Autor und Verleger versuchten, eine Freigabe
zu erlangen, wurden aber abgewiesen. Nun¬
mehr hat der Generalstaatsanwalt beim Kam¬
mergericht auf Grund eines Antrages des
Syndikus des Schutzverbandes deutscher
Schriftsteller die Freigabe des Buches ange¬
ordnet.
*
L
2
Klose & Seidel
Bureau für Zeitungsausschnitte
Berlin NO. 43, Georgenkirchplatz 21
Zeitung: Berliner Lokal-Anzeiger
Ort:
Berlin
Datum:

2 40
74 „Der Reigen“ auch als Buch beschlug¬
nahmt. Die-Berliner Staatsanwaltschaft führt
nicht nur gegen die Aufführung von Schnitzlers
„Reigen“ einen geftigen Kampf, sondern auch
gegen das Buch. AAuf Grund aller Urteile aus dem
Jahre 1913 werden noch immer seitens der
Beschlagnahmungen
Staatsanwaltschaft
des
Buches vorgenommen. Im Jahre 1913 wurde
nämlich durch Urteil des Landgerichts I Berlin
und des Landgerichts Leipzig, die Unbrruchbar¬
mach###ig des Buches beschlossen und sogar eine
polnische Uebersetzung eingezogen. Die dagegen
unternommenen Schritte gerieten infolge des
Krieges zunächst ins Stocken. Nach dem Kriege
hat dann die 6.Strafkammer des Landgerichts III
dieselbe Kammer, vor der sich heute Frau Ger¬
trud Eysoldt wegen der Aufführung des „Rei¬
gen“ zu verantworten hat, im März d. J. anlä߬
lich einer Verhandlung wegen Verbreitung un¬
züchtiger Schriften gegen eine Mietbücherei das
Buch „Reigen“ als nicht unzüchtig angesehen und
den künstlerischen Wert für so überwiegend be¬
trachtet, daß sie das Buch ausdrücklich von der Be¬
schlagnahme ausnahm. Trotzdem werden bis in die
jüngste Zeit hinein auf Grund der alten Urteile
von 1919 dauernd Beschlagnahmungen des Buches
vorgenommen. Die Syndici des „Schutzverbandes
deutscher Schriftsteller, die Rechtsanwälte Grone¬
mann und Dr. Klee versuchen jetzt erneut, die
Freigabe des Buches zu erzielen, indem sie sich
auf die Gutachten der Herren Franz von Liszt,
von Lilienthal, Albert Eulenberg, Simmel, Lie¬
bermann, Dr. Fulda stützen, die sämtlich den hohen,
künstlerischen Wert des Buches betonen.
Beschlagnahme der Buchausgabe
von
Schnitzlers „Reigen“. Vor einigen Tagen wurde
auf Veranlässung der Staatsanwaltschaft beim Land¬
gericht III bei einer Reihe von Buchhandlungen
Buchexemplare von Schnitzlers „Reigen“ be¬
schlagnahmt, bei einem Buchhändler im Zentrum
allein 150 Stück. Diese Beschlagnahme hat einen
etwas eigenartigen Hintergrund. Am 4. März 1920
hatte sich vor der 4. Strafkammer des Landgerichts III
ein Buchhändler Hartwig wegen Verbreitung
unzüchtiger Schriften zu vorantworten. Es war
3.
bei ihm eine ganze Reihe zweifellos pornographischer
Bücher beschlognahmt worden, aber auch ein Exem¬
plar von Schnitzlers „Reigen“ war unter die Be¬
schlagnahme geraten, die vom Gericht im allgemeinen
bestätigt worden ist. Auf Grund dieses rechtskräftig
gewordenen Urteils ordnete die Staatsanwaltschaft
die erneute Beschlagnahme an ohne Rücksicht darauf,
daß inzwischen die offentliche Aufführung im Kleinen
Schauspielhaus als nicht unzüchtig freigegeben wor¬
den ist. Im Auftrag des Schutzverbands Deutscher
Schriftsteller soll nun durch R.=A. Dr. Grone¬
mann versucht werden, gegen den Beschlagnahme¬
beschluß anzukämpfen unter Hinweis auf die in¬
zwischen erfolgte unbeanstandete Aufführung des
Werkes und die Tatsache, daß s. Z. doch nur ein sehr
ummarisches gerichtliches Verfahren stattgefunden
habe und eine genaue Nachprüfung der Einzelheiten
des Schnitzlerschen Werkes nicht erfolgt sei.
Inzwischen ist, wie man uns aus Wien drahtet,
dort — entgegen den von der Bundesregierung der
Landesreaierung und Wiener Polizeidirektion nahe¬
gelegten Weisungen — bisher von diesen beiden zu
ständigen Instanzen kein Aufführungsverbot für
„Reigen“ erlassen worden.