II, Theaterstücke 11, (Reigen, 0), Reigen. Zehn Dialoge, Seite 973

11.
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Reigen
aber uuch Ppelseieagen
Küchenmeren, die außer einem Speiseraum und der Küche noch
einigwöhnliche Abteile haben. Die Zahl dieser Wagen ist
S gA Mbe#eeib. 40. 5. 4.
„Der Reigen“ als Buch freigegeben.
Schnitzlers viel angefeindeter „Reigen“ bildete u. a. die
Grundlage einer Anklage wegen Verbreitung unzüchtiger
Schriften, die die 6. Strafkammer des Landgerichts III beschäf¬
tigte. Bei einem Fräulein P., die eine Mietbücherei be¬
trieb, war neben pornographischen Schriften auch Schnitzlers
Reigen“ als unzüchtg beschlagnahmt worden, was die An¬
llage zur Folge hatte. Die Verhandlung bot an sich nichts be¬
##merkenswertes; interessant war nur, was das Gericht
dr Begründung der Freigabe des Schnitzlerschen Buches an¬
führte. Während der Staatsanust 8 Ronate Gefängnis,
2 Jahre Ehrverlust gegen die Angeklagte und Beschlagnahme
sämtlicher Schriften, also auch des „Reigen“ beantragte, schloß sich
das Gericht den Ausführungen des Rechtsanwalts Dr. Walter
Niemann an, indem es nur auf 800 Mark Geldstrafe
und Beschlagnahme erkannte und ausdrücklich Schnitzlers
„Reigen“ in Buchform hierbei ausschloß. Nach Ansicht des Ge¬
richts sei dieses Werk nicht als unzüchtig im Sinne des
Gesetzes anzusehen, was jedoch kein Präjudiz für die Auf¬
führung im Theater sein solle, da das Gericht hierüber nicht
zu befinden gehabt hatte. Jedenfalls sei der künstlerische
Wert des „Reigen“ so überwiegend, dß dieser als unzüchtige
Schrift nicht anerkannt werden könnte.
THEATER
das Buch des „Reigen
in Berlin beschlagnahmt.
Wie aus Berlin heute gemeldet wird,
hat vie dortige Staatsanwaltschaft bei einer
Reihe von Buchhandlungen Buch¬
eremplare von Schnitzlers „Reigen“
beschlagnahmt:
Diese Beschlognahme hat folgenten Hinter¬
grund. Am 4. März 1920 hatte sich vor der
vierten Straflammer des Landgerichts III ein
Buchhändler Hartwig wegen Verbreitung
unzichtiger Schriften zu verantworten. Es war
seislerzeit bei ihm eine ganze Reihe zweifellos
Kornographischer Bücher leschlagnahmt worden,
aber euch en Exemplar von Schnitzlers
„Reigen“ war unter die Beschlagnahme
geraten, die vom Gericht im allgemeinen be¬
stätig: worden ist. Auf Grund dieses rechts¬
kräftig gewordenen Urtels ordnete die Staats¬
anwaltschaft die erneute Beschlagnahme an
N
2

Wien
Wie
Bertpaunacall
*
ADOLF SCHUSTERMANN
ZEITUNGSNACHRICHTEN-BUREAU
BERLIN SO 16, RUNGESTR. 22-24.
Zeitung: Provinz-Zeitung
Adresse. Geestemünde
Datum:
2 . HK T.2
Schnitzle.s Reigen“ als Buch freigegeben. Vor
etwa zwei Jühren war von einer Spezial=Strafkam¬
mer bei einer Prüfung einer sehr großen Anzahl un¬
züchtiget Abbildungen und Schriften unter anderem
das Buch von Schnitzlers „Reigen“ beschlagnehnt und
verboten worden. Das in der damaligen Verhandlung
gesprochene und rechtskräftig gewordene Urteil diente
der Staatsanwaltschaft wiederholt dazu, um Bücher¬
exemplare des „Reigen“ inzwischen zu beschlagnahmen.
So wurden erst türzlich bei dem Verleger 135 Exem¬
plare konfisziert. Der Autor und der Verleger ver¬
suchten, eine Freigabe zu erlangen, wurden aber ab¬
gewiesen. Nunmehr hat der Generalstaatsanwalt beim
Kammergericht die Freigabe des Buches angeordnet.
Kautschgkapsan
Theater, Kunst und Wissenschaft.
Auch die Buchausgabe des „Reigen“ be¬
schlagnahmt. Aus Berlin wird gemeldet: Vor eini¬
Tagen wurde auf Veranlassung der Staatsan¬
schaft III. bei einer Reihe von Buchhandlungen
Beschlagnahme der Bücherexemplare des Schnitz¬
letschen Theaterstückes „Reigen“ durchgeführt. Na¬
terlich wird dies eine neue gerichtliche Aktion zur
Folge haben.
Gefährdung der Wartburg=Fresken
Mantl nan Schwinds. Aus Eisenach wird be¬
#### Maserei an
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