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PERSONEN:
I. Bild: Die Dirne und der Soldat
OLGA FUCHS — FRITZ HORN
2. „ Der Soldat und das Stubenmädchen
FRITZ HORN — TRUDE NORGARD
5. „ Das Stubenmädchen und der junge Herr
TRUDE NORGARD — HANS TILLO
4. „ Der junge Herr und die junge Frau
HANS TILLO — SYBILL. SMOLOWA
„ Die junge Frau und der Ehemann
WALTER TAUTZ
SYBILL SMOLOWA
6. „ Der Ehemann und das süße Mädel
POLDI MULLER
WALTER TAUTZ
7. „ Das süße Mädel und der Dichter
KURT MIKULSKI
POLDI MULLER
8. „ Der Dichter und die Schauspielerin
KURT MIKLLLSKI — JUTTA VERSEN
O. „ Die Schauspielerin und des Graf
JUTTA VEMEN — GUSTAV HEPPNER
10. „ Der Graf und die Dirne
GUSTAV HEPPNER — OLGA FUCHS
R des Gerichts; dann ist die Aufführung nicht geeignet, das allgemeine Scham- und Sittlichkeits¬
gefühl, wie es im Volksbewußtsein nach positiver Entwicklung aufgefaßt wird, zu verletzen.
Es liegt also nach der Ansicht des Gerichts in objektiver Beziehung eine unzüchtige
Handlung nicht vor.
Das Urteil ist demgemäß dahin ergangen: Die Angeklagten werden freigesprochen.
Auszüge aus dem Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts III, Berlin:
Zwei von dem Gerichte besichtigte Aufführungen erzielten folgenden Eindruck; Alles
was frech, schlüpfrig oder zotig wirken könnte, wird vermieden.
Lie Wirkung der Aufführung gipfelt in der Erzielung eines sittlichen Ekels vor dem
Tiefstand der Haltung weitester Bevölkerungsschichten auf dem Gebiete des Geschlechts¬
lebens. Dieser Erfolg wird bei jedem reifen, gebildeten Zuschauer auch erzielt. Vor allem,
beruht diese Wirkung auf der ernsten Hingabe der Direktion an ihre Aufgabe und auf ihrer
überlegenen Kenntnis der Wirkung der szenischen Darstellung.
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2. „ Der Soldat und das Stubenmädchen
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5. „ Das Stubenmädchen und der junge Herr
TRUDE NORGARD — HANS TILLO
4. „ Der junge Herr und die junge Frau
HANS TILLO — SYBILL. SMOLOWA
„ Die junge Frau und der Ehemann
WALTER TAUTZ
SYBILL SMOLOWA
6. „ Der Ehemann und das süße Mädel
POLDI MULLER
WALTER TAUTZ
7. „ Das süße Mädel und der Dichter
KURT MIKULSKI
POLDI MULLER
8. „ Der Dichter und die Schauspielerin
KURT MIKLLLSKI — JUTTA VERSEN
O. „ Die Schauspielerin und des Graf
JUTTA VEMEN — GUSTAV HEPPNER
10. „ Der Graf und die Dirne
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R des Gerichts; dann ist die Aufführung nicht geeignet, das allgemeine Scham- und Sittlichkeits¬
gefühl, wie es im Volksbewußtsein nach positiver Entwicklung aufgefaßt wird, zu verletzen.
Es liegt also nach der Ansicht des Gerichts in objektiver Beziehung eine unzüchtige
Handlung nicht vor.
Das Urteil ist demgemäß dahin ergangen: Die Angeklagten werden freigesprochen.
Auszüge aus dem Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts III, Berlin:
Zwei von dem Gerichte besichtigte Aufführungen erzielten folgenden Eindruck; Alles
was frech, schlüpfrig oder zotig wirken könnte, wird vermieden.
Lie Wirkung der Aufführung gipfelt in der Erzielung eines sittlichen Ekels vor dem
Tiefstand der Haltung weitester Bevölkerungsschichten auf dem Gebiete des Geschlechts¬
lebens. Dieser Erfolg wird bei jedem reifen, gebildeten Zuschauer auch erzielt. Vor allem,
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