II, Theaterstücke 9, (Der grüne Kakadu. Drei Einakter, 3), Der grüne Kakadu. Groteske in einem Akt, Seite 713

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Mitglieder des Vorstandes einer Aktlengesellschaft oder einge¬
tragenen Genossenschaft oder einer als Kaufmann geltenden juristi¬
schen Person sowie die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit be¬
schränkter Haftung.
Im übrigen findezauf die Wahlen die Vorschriften des § 15,
§ 17 Abs. 1, § 18 des Gewerbegerichtsgesetzes entsprechende An¬
wendung. Ebenso sind die Vorschriften der §§ 19, 20, § 21 Abs. 1, 3,
§§ 22 bis 25, 88 des=Gewerbegerichtsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
Aus den Handlungsgehülfen entnommene Beisitzer, deren Jahresarbeits¬
verdienst an Lohn' oder Gehalt erst nach der Wahl den Betrag von
fünstausend Maxk übersteigt, bleiben bis zur nächsten Wahl im Amte.
Auf das Verfahren vor den Kaufmannsgerichten finden

die Vorschriften der §§ 26 bis 30 und 32 bis 61 des Gewerbegerichts¬
gesetzes miteder Maßgabe entsprechende Anwendung, daß die Berufung
gegen die zirteile der Kaufmannsgerichte nur zulässig ist, wenn der
Wert des Streitgegenstandes den Betrag von dreihundert Mark
überstetßt. Die Vorschrift im § 11 der Zivilprozeßordnung über die
bindece Wirkung der rechtskräftigen Entscheidung, durch die ein Ge¬
richt'sich für sachlich unzuständig erklärt hat, findet auch in dem Ver¬
hältnisse der Kaufmannsgerichte und der Gewerbegerichte Anwendung.

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aus
Ei
Be
Dr. Max Goldschmidt
„ . Bureau für
Zeitungsausschnitte
verbunden mit direktem Nachrichtendienst durch
eigene Korrespondenten.
Telephon: III, 3051.
Berlin N. 24.


Ausschnitt aus
Strassburger Post
9- JAN. 1904
Verein zur Pflege moderner dramatischer Kunst.“
(„Salv Oskar Wilde; „Der grüne Kakadu“ von
Attgur Schniitter.
Straßburg, 3. Jannar.
Eine öffentliche Bühne wird nie imstande sein, alle Ströme der
Literatur gleichmäßig zu befahren. Aus den verschiedensten Gründen
werden immer und überall gewisse dramatische Erscheinungen von den
Theatern fernegehalten werden, selbst in Großstädten, wo eine Mehr¬
zahl von Theatern eine Arbeitsteilung vorzunehmen imstande ist.
Hier treten die sogenannten freien Bühnen ergänzend ein, die, vorge¬
schobene Posten bildend, mit den Erstlingen der vorwärts stürmenden
Literaten Fühlung zu nehmen haben; sie könnten eine ideale Auf¬
gabe erfüllen, wenn es nicht auch innerhalb der freien Geister allzu
stark menschelte und infolge dessen sich Cliquen bildeten, die einen von
ihnen nicht patentierten Dichter aus ihrem Kreise ausschließen. Immer¬
hin erfüllen solche freie Bühnen aber einen Teill ihrer Aufgabe, das
Neue in der dramatischen Literatur schnell zu vermitteln und Gelegen¬
heit zu geben, jungen und jüngsten Schriftstellern den Puls zu fühlen.
In einer Provinzstadt mit geistigem Leben, die im allgemeinen nur
ein ernsthaft zu neunendes Theater ihr eigen nennt, wird der Wunsch
nach theatralischen Veranstaltungen moderner Art um so reger sein,
als das bürgerliche Stadttheater auf Experimente mit den modernsten
Produktionen sich im allgemeinen nicht einlassen kann, abgesehen von
den vielen anderen Erwägungen schem deshalb nicht, weil das Publitum
dafür nicht in ausreichender Menge vorhanden ist.
Auch das Straßburger Stadttheater ist solchen natürlichen Be¬
schränkungen unterworfen, und deshalb hat der Gedanke, hier eine Art
freie Bühne zu gründen, sehr viel Anklang gefunden. Der „Verein
zur Pflege moderner dramatischer Kunst“ hat die Absicht, in
Privatvorstellungen seinen Mitgliedern während der Wintermonate
moderne Stücke vorzuführen, die nicht auf dem Spielplane des Stadt¬
theaters erscheinen, und zwar mit den Kräften der städtischen Bühne
im städtischen Hause. Die Reihe der Vorstellungen ist heute Abend mit
Oskar Wildes Stück „Salome“ eröffnet worden, das augenblicklich
an allen großen Theatern Deutschlands aufgeführt oder zur Aufführung
vorbereitet wird.
Das deutsche Theater — das Nelte Theater in Berlin ist in diesem
Herbste damit vorangegangen — hat sich eines Dichters angenommen,
der in seiner Heimat, England, geächtet ist, von dem man auch in
Frankreich nichts wissen will. Daß für Deutschland eine Veranlassung