8.
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Freiwi
Gewerbe=Novelle.) betrifft, so anerkenne ich die Wichtigten einer weneten ausgestal¬
tung der Arbeiterschutz=Gesetzgebung, glaube mich aber nommen werden, so die Ausgestaltung des autonomen Wirkungs¬
vielen Gewerben der Zuzug
kreises derselben, eine Verschärfung und Ausdehnung des Befähigungs¬
in Uebereinstimmung mit dem Hause zu befinden, wenn ich von der
Die Lehrlinge meiden Ge¬
Nachweises, eine Ingerenz der Genossenschaften auf den Antritt und
Ansicht ausgehe, daß die Revision dieser Partie unserer Gewerbe¬
strengungen ausgesetzt sind,
die Ausübung eines Gewerbes, die Einführung obligatorischer Be¬
Ordnung dem durch die Vertretung der zunächst dabe
betrieben werden. Auch
zirks- und Landesverbände. Sollte der Antrag auf Einführung obli¬
ferde vielfach Klage geführt, interessirten Wählerkreise erweiterten Haus
Gewerbe in den großen vorbehalten bleiben sollte. (Zustimmung.) Von diesen Gesichts-gatorischer Genossenschafts-Verbände nicht angenommen werden, so
geht zugleich von einer überschwänglichen Auffassung des
„Goldenen Eva“ ist Ceremoniel des Duells, wie sie sich von jenseits der Pyrenäen
Majestätsbegriffes und von einer spitzfindigen Behandlung
im siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert über Frankreich
wird eine Blondhaarige
des Ehrbegriffes aus, die uns heute beide nicht behagen.
und das übrige Europa verbreitet haben. Weit in das alte deutsche
du einem schönen Maler
Auf der einen Seite soll die Ehre einer Ehefrau schon durch
Schwermuth zu Froh. Recht reicht der Gebrauch des Zweikampfes zurück; aber
das bloße Verlangen eines Anderen derart angetastet sein,
seiche Augsburger Goldwährend noch das Gesetz der Longobarden den Zwei¬
daß nur der Tod der Frau den Schimpf auslöschen kann,
kämpfern den Stock als Waffe vorschreibt, ließ das Gesetz
in der Großmannssucht,
auf der anderen soll der König so hoch stehen, daß an ihm
us durch einen jungen Ludwig's des Frommen, als Zusatz für das salische Geset
kein Unrecht, auch nicht die Verletzung der Hausehre, ge¬
einem Eingehen in den des Jahres 819 gegeben, bereits die Wahl zwischen dem
fühnt werden darf. Aber auf diese Voraussetzungen ist ein
Stock und dem Degen. Der Degen blieb später nur den
hi die Rede, es gilt nur
Drama von solcher Kraft der Leidenschaft und solcher An¬
adeligen Zweikämpfern vorbehalten, die Unfreien mußten
dige Quantum Scherz
muth in den beschaulichen Scenen aufgebaut, daß man seine
sich mit dem Stocke bekämpfen. Ueberhaupt galten seit alter
lissance" durch den losen
Wiedergewinnung für die Bühne nur mit Genugthuung
Zeit Stockstreiche für die Deutschen als entehrend, was bei
besorgt, eine sehr dankbar
begrüßen kann. Wenn es an den Zuschauer die Forderung
den Römern nicht der Fall war. Der bis in unsere Tage
h=Grevenberg, der Gattin
stellt, sich mit Verleugnung seines gewohnten Ideenkreises
erhaltene Zweikampf ist also ein gerader Abkömmling aus
ligen, gewandten Künst¬
in einen vergangenen zu versetzen, so kann das nur zur
der Ritterzeit. Er hat zwei Quellen, die beide noch heute
kommt ein pedantischer
wie ehedem Blut fließen machen: den Unterschie der Schulung des historischen Sinnes beitragen, die auch wieder
Schüler auf der Nase
auf unbefangene Betrachtung alter Vorurtheile in der
Stände und den Kampf um die Frau, der, aus der Zeit
die Liebe kennen lernen,
Gegenwart zurückwirken wird.
der Kreuzzüge stammend, neben dem Ritterthum die Ritter
römisches Malermodell,
Graf Garcia von Castaar, der einsam und im Bauern¬
lichkeit und die Galanterie erzeugte. Aus dem Wunsche, zu
Potpourri ist fertig. In
kleide mit seiner jungen Frau in ländlicher Zurückgezogen
gefallen, entsprang, wie Montesquien sagt, die Galanterie
ende Element durch zwei
heit lebende Sohn eines in königlicher Ungnade gestorbenen
qui n'est point l'amour, mais le délicat, mais le léger
Junker vertreten, im
Granden, hat den Adel des Hofes dadurch beschämt, daß
mais le perpétuel mensonge de l'amour.
Die gleichen. An komischer
Auf unseren Theatern konnten wir in diesen Wochen er, während dieser, mit einziger Ausnahme Don Mendo's,
der „Comtesse Gucker!"
dem Könige Hilfe versagte, allein ihm brieflich Truppen für
die anregendsten vergleichenden Studien über die Ehre
Die Autoren treter
den Krieg gegen die Mauren anbot. Gerührt will der Köni=
machen; sie erschien in verschiedenen Formen: als Ehre
den=Rahmen heraus und
den hochherzigen Mann aufsuchen, welchem der hohe Besuch
schlechtweg, als beleidigte Gatten- und Frauenehre und end¬
kark modernen Anklängen
von einem alten Gönner bei Hofe, Grafen Orgaz, heimlich
lich als Ehre nach den Satzungen verschiedener Schichten
lustig.
angekündigt wird. Durch ein Mißverständniß hält Castañar
der Gesellschaft, mit und ohne Zweikampf, aber nie ohne
unser Theater-Publicum
den mit einem königlichen Ehrenzeichen geschmückten Don
blutige Sühne.
leihe von Dramen, welch
Mendo für den König, dem er die größten Ehren des
Den Spaniern, denen in der Entwicklung des heutigen
einen sittlichen und
Empfanges erweist, und gegen den verkleideten König wendet
Ehrbegriffes eine große Rolle zukommt, sei der Vorrang
un den glücklichen Wür¬
sich die ganze Wuth des Grafen, als seine Gattin, die schöne
ter auf der Bühne und im eingeräumt und zuerst der „Graf von Castastar" genannt
Blanca, ihm zu verstehen gibt, daß der Fremde ihr nachstelle.
de Vorgänge der Tages das Schauspiel des Francisco de Rojas, geboren 1607
In ohnmächtigem, wahnsinnigem Zorn verzehrt er sich, als
welches der Hofschauspieler Adalbert Matkowsky, wie es
de wirthschaftlichen Kämpfe
er den Lüstling Nachts auf dem Wege zu der ahnungslosen
heißt, durch Eindrücke bewogen, die er in Spanien ge¬
Dieser Streit um die Ehre
Frau ertappt. So sehr es in ihm kocht, gegen den König darf er
wonnen, für die deutsche Bühne bearbeitete, nach¬
gung ist die eigentliche
nichts unternehmen, dagegen ist er nahe daran, sein armes
dem übrigens eine gute deutsche Uebersetzung von
spanischen Ursprungs ist,
Weib zu tödten, das sich noch glücklich zu dem greisen
Dohrn seit 1844 vorlag. Dieses Stück stellt starke
hauptet, der Zweikampf,
des Ehrbegriff und das verletzende Zumuthungen an unser modernes Empfinden, es Gönner Orgaz reten kann und von diesem an den Hof
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Freiwi
Gewerbe=Novelle.) betrifft, so anerkenne ich die Wichtigten einer weneten ausgestal¬
tung der Arbeiterschutz=Gesetzgebung, glaube mich aber nommen werden, so die Ausgestaltung des autonomen Wirkungs¬
vielen Gewerben der Zuzug
kreises derselben, eine Verschärfung und Ausdehnung des Befähigungs¬
in Uebereinstimmung mit dem Hause zu befinden, wenn ich von der
Die Lehrlinge meiden Ge¬
Nachweises, eine Ingerenz der Genossenschaften auf den Antritt und
Ansicht ausgehe, daß die Revision dieser Partie unserer Gewerbe¬
strengungen ausgesetzt sind,
die Ausübung eines Gewerbes, die Einführung obligatorischer Be¬
Ordnung dem durch die Vertretung der zunächst dabe
betrieben werden. Auch
zirks- und Landesverbände. Sollte der Antrag auf Einführung obli¬
ferde vielfach Klage geführt, interessirten Wählerkreise erweiterten Haus
Gewerbe in den großen vorbehalten bleiben sollte. (Zustimmung.) Von diesen Gesichts-gatorischer Genossenschafts-Verbände nicht angenommen werden, so
geht zugleich von einer überschwänglichen Auffassung des
„Goldenen Eva“ ist Ceremoniel des Duells, wie sie sich von jenseits der Pyrenäen
Majestätsbegriffes und von einer spitzfindigen Behandlung
im siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert über Frankreich
wird eine Blondhaarige
des Ehrbegriffes aus, die uns heute beide nicht behagen.
und das übrige Europa verbreitet haben. Weit in das alte deutsche
du einem schönen Maler
Auf der einen Seite soll die Ehre einer Ehefrau schon durch
Schwermuth zu Froh. Recht reicht der Gebrauch des Zweikampfes zurück; aber
das bloße Verlangen eines Anderen derart angetastet sein,
seiche Augsburger Goldwährend noch das Gesetz der Longobarden den Zwei¬
daß nur der Tod der Frau den Schimpf auslöschen kann,
kämpfern den Stock als Waffe vorschreibt, ließ das Gesetz
in der Großmannssucht,
auf der anderen soll der König so hoch stehen, daß an ihm
us durch einen jungen Ludwig's des Frommen, als Zusatz für das salische Geset
kein Unrecht, auch nicht die Verletzung der Hausehre, ge¬
einem Eingehen in den des Jahres 819 gegeben, bereits die Wahl zwischen dem
fühnt werden darf. Aber auf diese Voraussetzungen ist ein
Stock und dem Degen. Der Degen blieb später nur den
hi die Rede, es gilt nur
Drama von solcher Kraft der Leidenschaft und solcher An¬
adeligen Zweikämpfern vorbehalten, die Unfreien mußten
dige Quantum Scherz
muth in den beschaulichen Scenen aufgebaut, daß man seine
sich mit dem Stocke bekämpfen. Ueberhaupt galten seit alter
lissance" durch den losen
Wiedergewinnung für die Bühne nur mit Genugthuung
Zeit Stockstreiche für die Deutschen als entehrend, was bei
besorgt, eine sehr dankbar
begrüßen kann. Wenn es an den Zuschauer die Forderung
den Römern nicht der Fall war. Der bis in unsere Tage
h=Grevenberg, der Gattin
stellt, sich mit Verleugnung seines gewohnten Ideenkreises
erhaltene Zweikampf ist also ein gerader Abkömmling aus
ligen, gewandten Künst¬
in einen vergangenen zu versetzen, so kann das nur zur
der Ritterzeit. Er hat zwei Quellen, die beide noch heute
kommt ein pedantischer
wie ehedem Blut fließen machen: den Unterschie der Schulung des historischen Sinnes beitragen, die auch wieder
Schüler auf der Nase
auf unbefangene Betrachtung alter Vorurtheile in der
Stände und den Kampf um die Frau, der, aus der Zeit
die Liebe kennen lernen,
Gegenwart zurückwirken wird.
der Kreuzzüge stammend, neben dem Ritterthum die Ritter
römisches Malermodell,
Graf Garcia von Castaar, der einsam und im Bauern¬
lichkeit und die Galanterie erzeugte. Aus dem Wunsche, zu
Potpourri ist fertig. In
kleide mit seiner jungen Frau in ländlicher Zurückgezogen
gefallen, entsprang, wie Montesquien sagt, die Galanterie
ende Element durch zwei
heit lebende Sohn eines in königlicher Ungnade gestorbenen
qui n'est point l'amour, mais le délicat, mais le léger
Junker vertreten, im
Granden, hat den Adel des Hofes dadurch beschämt, daß
mais le perpétuel mensonge de l'amour.
Die gleichen. An komischer
Auf unseren Theatern konnten wir in diesen Wochen er, während dieser, mit einziger Ausnahme Don Mendo's,
der „Comtesse Gucker!"
dem Könige Hilfe versagte, allein ihm brieflich Truppen für
die anregendsten vergleichenden Studien über die Ehre
Die Autoren treter
den Krieg gegen die Mauren anbot. Gerührt will der Köni=
machen; sie erschien in verschiedenen Formen: als Ehre
den=Rahmen heraus und
den hochherzigen Mann aufsuchen, welchem der hohe Besuch
schlechtweg, als beleidigte Gatten- und Frauenehre und end¬
kark modernen Anklängen
von einem alten Gönner bei Hofe, Grafen Orgaz, heimlich
lich als Ehre nach den Satzungen verschiedener Schichten
lustig.
angekündigt wird. Durch ein Mißverständniß hält Castañar
der Gesellschaft, mit und ohne Zweikampf, aber nie ohne
unser Theater-Publicum
den mit einem königlichen Ehrenzeichen geschmückten Don
blutige Sühne.
leihe von Dramen, welch
Mendo für den König, dem er die größten Ehren des
Den Spaniern, denen in der Entwicklung des heutigen
einen sittlichen und
Empfanges erweist, und gegen den verkleideten König wendet
Ehrbegriffes eine große Rolle zukommt, sei der Vorrang
un den glücklichen Wür¬
sich die ganze Wuth des Grafen, als seine Gattin, die schöne
ter auf der Bühne und im eingeräumt und zuerst der „Graf von Castastar" genannt
Blanca, ihm zu verstehen gibt, daß der Fremde ihr nachstelle.
de Vorgänge der Tages das Schauspiel des Francisco de Rojas, geboren 1607
In ohnmächtigem, wahnsinnigem Zorn verzehrt er sich, als
welches der Hofschauspieler Adalbert Matkowsky, wie es
de wirthschaftlichen Kämpfe
er den Lüstling Nachts auf dem Wege zu der ahnungslosen
heißt, durch Eindrücke bewogen, die er in Spanien ge¬
Dieser Streit um die Ehre
Frau ertappt. So sehr es in ihm kocht, gegen den König darf er
wonnen, für die deutsche Bühne bearbeitete, nach¬
gung ist die eigentliche
nichts unternehmen, dagegen ist er nahe daran, sein armes
dem übrigens eine gute deutsche Uebersetzung von
spanischen Ursprungs ist,
Weib zu tödten, das sich noch glücklich zu dem greisen
Dohrn seit 1844 vorlag. Dieses Stück stellt starke
hauptet, der Zweikampf,
des Ehrbegriff und das verletzende Zumuthungen an unser modernes Empfinden, es Gönner Orgaz reten kann und von diesem an den Hof