e
Prcheshenhenhteten, die Ahen di Aeeee eeneenen
des Gewerbestandes gut, es wird jeder von Ihnen sagen:
eignete Recherchen zu pflegen haben wird, da der Verdacht eines
Kindesraubes vorliegt.
So schwer der Gewerbestand zu leiden hat, so ist er doch
ein Stand, der nicht vom Boden der Gesetzlichkeit, der
(Fatale Folgen einer Ohrfeige.] Die Köchin
strengsten Loyalität abgeht, und wenn irgendwo in einem
Marie Stadler klagte den Kellermeister Josef Franz, weil
Lande der Welt Unruhen wegen socialer Mißstände entstehen
er ihr eine sehr kräftige Ohrfeige versetzt habe. Bei der gestrigen
Verhandlung vor dem Strafrichter Dr. Lorenz (Alsergrund)
sollten, so werden wir die Letzten sein, welche an dergleichen
kam es zu Ausgleichsunterhandlungen, im Laufe deren die Köchin
#theilnehmen. Ich frage: Hat die Partei des Angeklagten
nicht unversöhnlich war, doch begehrte sie eine Entschädigung von
Anlaß, zu Ungesetzlichkeiten aufzureizen, oder ist eine erheb¬
42 Gulden da der Angeklagte durch die Ohrfeige ihr — künst¬
liche Ungesetzlichkeit schon dargethan? Sie sendet ihre Vertreter
liches Gebiß arg beschädigt habe. Da sie durch die
auflegalem Wege in die öffentlichen Körperschaften und hat sogarin
Original=Rechnung des Zahntechnikers nachwies daß sie wirklich
solchen schon die Mehrheit errungen. Von einer solchen Partei
42 fl. Reparaturkosten gezahlt habe, blieb dem Angeklagten nichts
kann man doch nicht sagen, daß sie im Stande erbitterter
Anderes übrig, als sich zum Ersatze zu bequemen. Erst dann zog
die Inhaberin des reparirten Gebisses die Klage zurück und der
Nothwehr zur Ungesetzlichkeit greife. Die Geschichte der Partei
Kellermeister wurde freigesprochen.
beweist dies. Geschmäht ist sie furchtbar worden, aber wo ist
[Auf wie leichte Art die Commune betrogen
der Proceß, der hier sich abgespielt und der Partei Ungesetz¬
werden kann,] zeigte als drastisches Beispiel eine vorgestern
lichkeit nachgewiesen hätte? Die Partei hat nichts Anderes
vor dem Straf= als Injurienrichter Dr. Boller in Simmering
gethan, als in gesetzlicher Form versucht, sich zur Geltung in
hror
pi#tan
stattgefundene Verhandlung über eine Ehrenbeleioigungsklage des
den Vertretungskörpern zu bringen, aber sie und die von ihr
gewesenen Straßenaufsehers Franz Gey und des Straßen¬
vertretenen Gewerbetreibenden können nicht als Classe be¬
arbeiters Franz Loderer contra Thomas Czapek, Straßen¬
trachtet werden, welche zu Gewaltthätigkeiten greift.
räumer. Es wird allgemein bekannt sein, daß die einzelnen Be¬
Der Vertheidiger weist darauf hin, daß die „Wiener
zirke der Großcommune in jedem Jahre einen Fuhrencontra¬
Neuesten Nachrichten“ noch nie beschlagnahmt wurden, daher
henten aufnehmen, dem das Zuführen von Schotter, Sand,
Kieselsteinen, das Wegführen von Koth, Schnee 2c. obliegt, und
gerade die Tendenz des Blattes gegen die Anklage
der, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, sich wieder Sub¬
spricht. Zum Schlusse bemerkt der Vertheidiger, daß die
contrahenten aufnimmt. Die Bezahlung erfolgt per Fuhrwerk und
Geschworenen frei von politischer Meinung urtheilen mögen
Fuhr; die Notirung der Fuhren erfolgt durch das genannte
und auf Grund des ganzen Sachverhaltes bittet er sie, die
Robischsystem, das ist zwei übereinander gelegte, ineinander ge¬
Schuldfragen zu verneinen. (Bewegung im Saale.)
keilte flache Hölzer, die fortlaufend numerirt sind und den Com¬
munestempel tragen. Jedes Fuhrwerk erhält jeden Tag einen frischen
Robisch. Den kürzeren eingekeilten Holztheil behält sich der sogenannte
[Schwurgerichtsverhandlungen.] Für die bisher
Aufschneider“, das längere Holzstück der Fuhrmann. Hatte der¬
unbesetzt gebliebenen drei Tage der laufenden Schwurgerichts¬
selbe eine Fuhre gemacht, so werden die beiden Holztheile in¬
session wurden folgende Verhandlungen angeordnet: Am 28.
und aneinander gelegt so daß sie sich decken und in die schmale
gegen sechs Angeklagte wegen eines groben Unsittlichkeits=Ber¬
Längenseite vom „Aufschneider“ eine Kerbe eingeschnitten; sodann
brechens; am 29. gegen Josef Lischka, wegen Ehrenbeleidigung,
wird der Robisch wieder auseinandergenommen. So viel Fuhren,
Privatkläger: Josef Brousek und Carl Ondrusch und am 30.
so viel Kerben zählt am Abend jeder Theil des Robisches, die
gegen Dr. Josef Deckert, wegen Ehrenbeleidigung, Privatkläger
tsich bei der Controle genau decken müssen. Mit dem Robisch¬
Bernhard Körner, Johann Streihammer und Johann Berger.
system werden auch im Bezirke Simmering die zahllosen Fuhren
[Wahlnachklänge aus dem 15. Bezirke.] Gestern
verrechnet. Als „Aufschneider“ fungirte im Monate August
Mittags fand vor dem Fünfhauser Einzelnrichter, Landesgerichts¬
in dem Bezirkstheile Kaiser=Ebersdorf der Straßenarbeiter
adjuncten Dr. Fischer von See, wieder eine Verhandlung
Loderer. Unter den Straßenarbeitern munkelte man nun
in der Reihenfolge die dritte —
statt, zu welcher die vor¬
schon lange, daß es beim Aufschneiden nicht ganz richtig
monatlichen Gemeinderathswahlen indirect Veranlassung boten.
zugehe, indem am Abend auf den durch den Gemeindediener
Angeklagt erschienen der Gastwirth Heinrich Gilhofer und
Schmidt abgenommenen Robischen häufig anscheinend mehr
der Victualienhändler Jacob Fuchs Ersterer wegen boshafter
Fuhren eingekerbt waren. Durch einen Umstand aufmerksam
Beschädigung eines Hutes, Ehrenbeleidigung und leichter Körper¬
gemacht, paßten einige Straßenarbeiter und der Straßen¬
verletzung, Fuchs nur wegen des letztgenannten Delictes. Am
räumer Czapek am 28. August auf den Fuhrmann Woller
17. September, dem Tage des III. Wahlkörpers, gegen Mittag
auf, der an diesem Tage Straßenkoth zu führen hatte. Czapek
ah Gilhofer den Fuchs per Fiaker des liberalen Wahl¬
bemerkte, daß der Fuhrmann im Verlaufe des Vormittags nur
komités bei dem Hause Nr. 1 der Robert Hamerlinggasse im
drei Fuhren machte, und am Nachmittag sah er ihn überhaupt
XV. Bezirke, woselbst Gilhofer sein Gasthaus hat, vor¬
nicht. Am Abende bei der Abna#ne des Robisch hatte er aber
ahren und in das Haus treten. Gilhofer wartete die
zwölf Fuhren eingekerbt, und zwar vom Aufschneider“.
Rückkehr des Fuchs ab, und als dieser auf die Straße trat
Der Gemeindediener machte hiervon dem Bezirksvorsteher Krepp
ind eine Wahllegitimation in der Hand hielt, forderte Gil¬
die Anzeige, welcher am nächsten Tage den Straßenräumer Czapek
ofer, dem bekannt war, daß Fuchs nicht Wähler sei, den
darüber befragte. Hierauf wurden der Straßenaufseher Gey und
iberalen Agitator auf, sich über den Besitz der Legitimation
der Aufschneider Loderer sofort aus dem Dienste entlassen,
dlichen Antwort replicirte Fuchs
inszuweisen. Statt einer mi
der Letztere jedoch später wieder ausgenommen. Die Beiden über¬
ilhofer — wie er heute selbst
sandgreiflich, indem er dem
reichten nun gegen Czapek die Ehrenbeleidigungsklage. Bei der
r die Brust versetzte, daß Gil¬
ugab — einen „Taucher“
Verhandlung betonte der entlassene Straßenaufseher, daß ihn die
auchte“ zurück, Fuchs schlug mit der
sofer taumelte. Gilhofe
ganzen Robischaufzeichnungen nichts kümmerten. — Richter:
nke Auge und dieser wieder gab dem
faust dem Gilhofer in
Steht der sogenannte „Aufschneider“ unter keiner Controle?
icher“, daß Fuchs mit dem Gesichte
Fuchs einen so starken
Kläger: Nein. — Der gewesene Aufschneider behauptete, richtig
te und sich mehrfach leicht verletzte.
en Boden der Fahrbal
und ehrlich vorgegangen zu sein, was durch den Fuhrmann
zen führten zu den vom staats¬
Die beiderseitigen Ve
Woller bestätigt wurde, indem er angab, daß er thatsächlich zwölf
Auscultant Dr. Helfer, er¬
inwaltschaftlichen Fun
Fuhren gemacht habe. Der Angeklagte, durch weitere Zeugen¬
sich Fuchs mit der Ehrenbeleidi¬
hobenen Anklagen, w
aussagen unterstützt, gibt an, daß nur drei Fuhren gemacht
jungsklage gegen Gi
er anschloß. Dieser habe die Worte:
worden sind. Der Angeklagte führt ferner an, daß schon im
Stimmen stehlen“ gebraucht. Das
Jüdischer Gauner,
Frühjahre ein großer Unfug geherrscht hat. — Richter: Was
#e aus obiger Darstellung hervorgeht,
Zeweisverfahren erge
war denn das? —
Angekl.: Der „Aufschneider“ hat sollen
on von Fuchs ausging, weiter, daß
aß die thätliche Pro¬
jeden Tag den Fuhrleuten drei Fuhren mehr machen.
die incriminirten W
selbst von dem von Fuchs geführten
Richter: Ja, wieso müssen?
Angekl.: Weil es der
rden waren und die Beschädigung des
Zeugen nicht gehört
Straßenaufseher Gey dem „Aufschneider“ anbefohlen hat.
zufällige war. Staatsanwaltschaftlicher
dutes des Fuchse
[Richter (zum Kläger Gey): Ist das wirklich wahr? —
r zog auch die Anklage wider Gil¬
Functionär Dr. He
Kläger: Ja, aber ich habe es müssen auf Befehl des
hofer wegen § 46 St.=G. zurück, beantragte jedoch die Ver¬
Straßen=Oberaufsehers Kropf anordnen.
Richter (zum
urtheilung beider A. klagten wegen leichter Körperverletzung im
Aufschneider“ Loderer): Und Sie haben es eingeschnitten; das
Raufhandel. Der ertreter des Gilhofer, Gemeinderath
ist Alles gezahlt worden? — Loderer: Ja. — Richter:
Dr. Michael Gru#r beleuchtete in seinem Plaidoyer, wie
[Da kann die Commune um schöne Summen
von gewisser Seite der heutige Straffall zu einer „antisemitischen
betrogen werden. Behufs Vorladung des Bezirksvor¬
Scandalaffaire“ aufgebauscht wurde, während thatsächlich die
stehers Krepp und weiterer Zeugen wurde die Verhandlung
Provocation von der Gegenseite erfolgte. Der Richter erkannte
vertagt.
eide Angeklagte der Uebertretung des § 411 St.=G. schuldig und
zwanzig
erurtheilte Gilhofer und Fuchs zu
Julden Geldstrafe. In der Begründung hob der
Theater, Kunst und Literatur.
lichter hervor, daß der Fall nichts weiter als eine einfache
tauferei gewesen sei, welche aber auch unterblieben wäre, hätte
Hofburgtheater. Der gestrige Abend — es war nota
fuchs nicht mit den Thätlichkeiten begonnen.
bene der erste Novitätenabend der Saison — gehörte den
Ein Sicherheitsmachmann als Häftling.] Unter
„Modernen“. Giacoso muß seit seiner „Sündigen Liebe“ zu
en beim Bezirksgerichte Alsergrund gestern vorgeführten Häft¬
denselben gezählt werden, und um die Bedeutung ermessen
ngen befand sich auch der suspendirte Sicherheitswachmann
zu können, die der zweite Antor, Herr Schnitzler, in der
duard Schweighofer, welcher dem Landesgerichte wegen
literarischen Gemeinde genießt, die den Realismus zum
jetruges eingeliefert worden war, nach eingestellter Untersuchung
obersten Princip erkoren hat, bedarf es wohl nur des Hin¬
ber über Antrag der Staatsanwaltschaft dem Bezirksgerichte zur
lmtshandlung wegen Uebertretung der Veruntreuung überstellt weises auf den Umstand, daß die Rolle des Dr. Wulff in
Ra#
Prcheshenhenhteten, die Ahen di Aeeee eeneenen
des Gewerbestandes gut, es wird jeder von Ihnen sagen:
eignete Recherchen zu pflegen haben wird, da der Verdacht eines
Kindesraubes vorliegt.
So schwer der Gewerbestand zu leiden hat, so ist er doch
ein Stand, der nicht vom Boden der Gesetzlichkeit, der
(Fatale Folgen einer Ohrfeige.] Die Köchin
strengsten Loyalität abgeht, und wenn irgendwo in einem
Marie Stadler klagte den Kellermeister Josef Franz, weil
Lande der Welt Unruhen wegen socialer Mißstände entstehen
er ihr eine sehr kräftige Ohrfeige versetzt habe. Bei der gestrigen
Verhandlung vor dem Strafrichter Dr. Lorenz (Alsergrund)
sollten, so werden wir die Letzten sein, welche an dergleichen
kam es zu Ausgleichsunterhandlungen, im Laufe deren die Köchin
#theilnehmen. Ich frage: Hat die Partei des Angeklagten
nicht unversöhnlich war, doch begehrte sie eine Entschädigung von
Anlaß, zu Ungesetzlichkeiten aufzureizen, oder ist eine erheb¬
42 Gulden da der Angeklagte durch die Ohrfeige ihr — künst¬
liche Ungesetzlichkeit schon dargethan? Sie sendet ihre Vertreter
liches Gebiß arg beschädigt habe. Da sie durch die
auflegalem Wege in die öffentlichen Körperschaften und hat sogarin
Original=Rechnung des Zahntechnikers nachwies daß sie wirklich
solchen schon die Mehrheit errungen. Von einer solchen Partei
42 fl. Reparaturkosten gezahlt habe, blieb dem Angeklagten nichts
kann man doch nicht sagen, daß sie im Stande erbitterter
Anderes übrig, als sich zum Ersatze zu bequemen. Erst dann zog
die Inhaberin des reparirten Gebisses die Klage zurück und der
Nothwehr zur Ungesetzlichkeit greife. Die Geschichte der Partei
Kellermeister wurde freigesprochen.
beweist dies. Geschmäht ist sie furchtbar worden, aber wo ist
[Auf wie leichte Art die Commune betrogen
der Proceß, der hier sich abgespielt und der Partei Ungesetz¬
werden kann,] zeigte als drastisches Beispiel eine vorgestern
lichkeit nachgewiesen hätte? Die Partei hat nichts Anderes
vor dem Straf= als Injurienrichter Dr. Boller in Simmering
gethan, als in gesetzlicher Form versucht, sich zur Geltung in
hror
pi#tan
stattgefundene Verhandlung über eine Ehrenbeleioigungsklage des
den Vertretungskörpern zu bringen, aber sie und die von ihr
gewesenen Straßenaufsehers Franz Gey und des Straßen¬
vertretenen Gewerbetreibenden können nicht als Classe be¬
arbeiters Franz Loderer contra Thomas Czapek, Straßen¬
trachtet werden, welche zu Gewaltthätigkeiten greift.
räumer. Es wird allgemein bekannt sein, daß die einzelnen Be¬
Der Vertheidiger weist darauf hin, daß die „Wiener
zirke der Großcommune in jedem Jahre einen Fuhrencontra¬
Neuesten Nachrichten“ noch nie beschlagnahmt wurden, daher
henten aufnehmen, dem das Zuführen von Schotter, Sand,
Kieselsteinen, das Wegführen von Koth, Schnee 2c. obliegt, und
gerade die Tendenz des Blattes gegen die Anklage
der, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, sich wieder Sub¬
spricht. Zum Schlusse bemerkt der Vertheidiger, daß die
contrahenten aufnimmt. Die Bezahlung erfolgt per Fuhrwerk und
Geschworenen frei von politischer Meinung urtheilen mögen
Fuhr; die Notirung der Fuhren erfolgt durch das genannte
und auf Grund des ganzen Sachverhaltes bittet er sie, die
Robischsystem, das ist zwei übereinander gelegte, ineinander ge¬
Schuldfragen zu verneinen. (Bewegung im Saale.)
keilte flache Hölzer, die fortlaufend numerirt sind und den Com¬
munestempel tragen. Jedes Fuhrwerk erhält jeden Tag einen frischen
Robisch. Den kürzeren eingekeilten Holztheil behält sich der sogenannte
[Schwurgerichtsverhandlungen.] Für die bisher
Aufschneider“, das längere Holzstück der Fuhrmann. Hatte der¬
unbesetzt gebliebenen drei Tage der laufenden Schwurgerichts¬
selbe eine Fuhre gemacht, so werden die beiden Holztheile in¬
session wurden folgende Verhandlungen angeordnet: Am 28.
und aneinander gelegt so daß sie sich decken und in die schmale
gegen sechs Angeklagte wegen eines groben Unsittlichkeits=Ber¬
Längenseite vom „Aufschneider“ eine Kerbe eingeschnitten; sodann
brechens; am 29. gegen Josef Lischka, wegen Ehrenbeleidigung,
wird der Robisch wieder auseinandergenommen. So viel Fuhren,
Privatkläger: Josef Brousek und Carl Ondrusch und am 30.
so viel Kerben zählt am Abend jeder Theil des Robisches, die
gegen Dr. Josef Deckert, wegen Ehrenbeleidigung, Privatkläger
tsich bei der Controle genau decken müssen. Mit dem Robisch¬
Bernhard Körner, Johann Streihammer und Johann Berger.
system werden auch im Bezirke Simmering die zahllosen Fuhren
[Wahlnachklänge aus dem 15. Bezirke.] Gestern
verrechnet. Als „Aufschneider“ fungirte im Monate August
Mittags fand vor dem Fünfhauser Einzelnrichter, Landesgerichts¬
in dem Bezirkstheile Kaiser=Ebersdorf der Straßenarbeiter
adjuncten Dr. Fischer von See, wieder eine Verhandlung
Loderer. Unter den Straßenarbeitern munkelte man nun
in der Reihenfolge die dritte —
statt, zu welcher die vor¬
schon lange, daß es beim Aufschneiden nicht ganz richtig
monatlichen Gemeinderathswahlen indirect Veranlassung boten.
zugehe, indem am Abend auf den durch den Gemeindediener
Angeklagt erschienen der Gastwirth Heinrich Gilhofer und
Schmidt abgenommenen Robischen häufig anscheinend mehr
der Victualienhändler Jacob Fuchs Ersterer wegen boshafter
Fuhren eingekerbt waren. Durch einen Umstand aufmerksam
Beschädigung eines Hutes, Ehrenbeleidigung und leichter Körper¬
gemacht, paßten einige Straßenarbeiter und der Straßen¬
verletzung, Fuchs nur wegen des letztgenannten Delictes. Am
räumer Czapek am 28. August auf den Fuhrmann Woller
17. September, dem Tage des III. Wahlkörpers, gegen Mittag
auf, der an diesem Tage Straßenkoth zu führen hatte. Czapek
ah Gilhofer den Fuchs per Fiaker des liberalen Wahl¬
bemerkte, daß der Fuhrmann im Verlaufe des Vormittags nur
komités bei dem Hause Nr. 1 der Robert Hamerlinggasse im
drei Fuhren machte, und am Nachmittag sah er ihn überhaupt
XV. Bezirke, woselbst Gilhofer sein Gasthaus hat, vor¬
nicht. Am Abende bei der Abna#ne des Robisch hatte er aber
ahren und in das Haus treten. Gilhofer wartete die
zwölf Fuhren eingekerbt, und zwar vom Aufschneider“.
Rückkehr des Fuchs ab, und als dieser auf die Straße trat
Der Gemeindediener machte hiervon dem Bezirksvorsteher Krepp
ind eine Wahllegitimation in der Hand hielt, forderte Gil¬
die Anzeige, welcher am nächsten Tage den Straßenräumer Czapek
ofer, dem bekannt war, daß Fuchs nicht Wähler sei, den
darüber befragte. Hierauf wurden der Straßenaufseher Gey und
iberalen Agitator auf, sich über den Besitz der Legitimation
der Aufschneider Loderer sofort aus dem Dienste entlassen,
dlichen Antwort replicirte Fuchs
inszuweisen. Statt einer mi
der Letztere jedoch später wieder ausgenommen. Die Beiden über¬
ilhofer — wie er heute selbst
sandgreiflich, indem er dem
reichten nun gegen Czapek die Ehrenbeleidigungsklage. Bei der
r die Brust versetzte, daß Gil¬
ugab — einen „Taucher“
Verhandlung betonte der entlassene Straßenaufseher, daß ihn die
auchte“ zurück, Fuchs schlug mit der
sofer taumelte. Gilhofe
ganzen Robischaufzeichnungen nichts kümmerten. — Richter:
nke Auge und dieser wieder gab dem
faust dem Gilhofer in
Steht der sogenannte „Aufschneider“ unter keiner Controle?
icher“, daß Fuchs mit dem Gesichte
Fuchs einen so starken
Kläger: Nein. — Der gewesene Aufschneider behauptete, richtig
te und sich mehrfach leicht verletzte.
en Boden der Fahrbal
und ehrlich vorgegangen zu sein, was durch den Fuhrmann
zen führten zu den vom staats¬
Die beiderseitigen Ve
Woller bestätigt wurde, indem er angab, daß er thatsächlich zwölf
Auscultant Dr. Helfer, er¬
inwaltschaftlichen Fun
Fuhren gemacht habe. Der Angeklagte, durch weitere Zeugen¬
sich Fuchs mit der Ehrenbeleidi¬
hobenen Anklagen, w
aussagen unterstützt, gibt an, daß nur drei Fuhren gemacht
jungsklage gegen Gi
er anschloß. Dieser habe die Worte:
worden sind. Der Angeklagte führt ferner an, daß schon im
Stimmen stehlen“ gebraucht. Das
Jüdischer Gauner,
Frühjahre ein großer Unfug geherrscht hat. — Richter: Was
#e aus obiger Darstellung hervorgeht,
Zeweisverfahren erge
war denn das? —
Angekl.: Der „Aufschneider“ hat sollen
on von Fuchs ausging, weiter, daß
aß die thätliche Pro¬
jeden Tag den Fuhrleuten drei Fuhren mehr machen.
die incriminirten W
selbst von dem von Fuchs geführten
Richter: Ja, wieso müssen?
Angekl.: Weil es der
rden waren und die Beschädigung des
Zeugen nicht gehört
Straßenaufseher Gey dem „Aufschneider“ anbefohlen hat.
zufällige war. Staatsanwaltschaftlicher
dutes des Fuchse
[Richter (zum Kläger Gey): Ist das wirklich wahr? —
r zog auch die Anklage wider Gil¬
Functionär Dr. He
Kläger: Ja, aber ich habe es müssen auf Befehl des
hofer wegen § 46 St.=G. zurück, beantragte jedoch die Ver¬
Straßen=Oberaufsehers Kropf anordnen.
Richter (zum
urtheilung beider A. klagten wegen leichter Körperverletzung im
Aufschneider“ Loderer): Und Sie haben es eingeschnitten; das
Raufhandel. Der ertreter des Gilhofer, Gemeinderath
ist Alles gezahlt worden? — Loderer: Ja. — Richter:
Dr. Michael Gru#r beleuchtete in seinem Plaidoyer, wie
[Da kann die Commune um schöne Summen
von gewisser Seite der heutige Straffall zu einer „antisemitischen
betrogen werden. Behufs Vorladung des Bezirksvor¬
Scandalaffaire“ aufgebauscht wurde, während thatsächlich die
stehers Krepp und weiterer Zeugen wurde die Verhandlung
Provocation von der Gegenseite erfolgte. Der Richter erkannte
vertagt.
eide Angeklagte der Uebertretung des § 411 St.=G. schuldig und
zwanzig
erurtheilte Gilhofer und Fuchs zu
Julden Geldstrafe. In der Begründung hob der
Theater, Kunst und Literatur.
lichter hervor, daß der Fall nichts weiter als eine einfache
tauferei gewesen sei, welche aber auch unterblieben wäre, hätte
Hofburgtheater. Der gestrige Abend — es war nota
fuchs nicht mit den Thätlichkeiten begonnen.
bene der erste Novitätenabend der Saison — gehörte den
Ein Sicherheitsmachmann als Häftling.] Unter
„Modernen“. Giacoso muß seit seiner „Sündigen Liebe“ zu
en beim Bezirksgerichte Alsergrund gestern vorgeführten Häft¬
denselben gezählt werden, und um die Bedeutung ermessen
ngen befand sich auch der suspendirte Sicherheitswachmann
zu können, die der zweite Antor, Herr Schnitzler, in der
duard Schweighofer, welcher dem Landesgerichte wegen
literarischen Gemeinde genießt, die den Realismus zum
jetruges eingeliefert worden war, nach eingestellter Untersuchung
obersten Princip erkoren hat, bedarf es wohl nur des Hin¬
ber über Antrag der Staatsanwaltschaft dem Bezirksgerichte zur
lmtshandlung wegen Uebertretung der Veruntreuung überstellt weises auf den Umstand, daß die Rolle des Dr. Wulff in
Ra#