II, Theaterstücke 4, (Anatol, 8), Anatol, Seite 701

Zyklus
4.9. Anatol
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Wien 1, Wollzeile 11, Telephon R-23-0-43
Ausschnitt aus:
Der Vogel, en
Wien, 3. April 1935
Verteidigung
des Separées
Von Hans Bekessy
Sicher war er der „Gelegenheits¬
macherei schuldig, der Wirt von der
„Grinzinger Weinstube in der Kärntner¬
straße, dieser Herr Martha Schwertlein,
dieser Herr Alois Muth senior samt seinem
Sprößling und seinem Oberkellner, sicher¬
lich haben sich in der geheimen Verhand¬
lung erschreckliche Details über die Or¬
gien in den Logen der „Grinzinger Wein¬
stube herausgestellt, sonst wäre er ja
nicht zu drei Monaten Arrest verurteilt
worden, der Herr Senior mit seinem Ju¬
nior und seinem Ober. Es liegt einem
auch nichts ferner als ein gerichtliches Ur¬
teil zu kritisieren, noch dazu ein Urteil,
das nach geheimgeführter Verhandlung
verkündet wurde, so daß man keines¬
wegs feststellen kann, ob in der Wein¬
stube des alten Weinhauers — die Familie
Muth kennt jeder Wiener Heurigenügen
nicht tatsächlich, wie es im Absatz a.
des Strafgesetzparagraphen 512 30 schön
heißt: „Schanddirnen zur Betreibung
ihres unerlaubten Gewerbes ordentlicher
Aufenthalt oder sonst Unterschleif ge¬
währt worden ist.
Der Fall des Seniors und des Juniors und
des Oberkellners, der übrigens auf den
schönen Namen Selberherr hört, udre an
sich auch nicht weiter belangvoll, wenn
der aus dem Gefängnis vorgeführte Herr
Muth nicht vorgebracht hätte, daß es
schließlich „Logen in hunderten Lokalen
gäbe, Logen mit und ohne Vorhang, ja
daß man in eingeweihten Kreisen sogar
von der Erfindung von Separées munkle
und daß der Wirt bei bestem Willen
nicht jedem Lohenpaar eine Gouvernante,
nicht jedem Separéebesucher eine An¬
standsdame beigeben könne. Hier näm¬
lich wird der Fall zu einem Wiener „Be¬
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