VII, Verschiedenes 7, Raimund Preis Burgtheaterrring, Seite 9

Odchenangeer
ddee Wiener Tagela“, Wiel
hnitt aus:
AMRl 1974
H
Theater, Funst und Titeratur.
Verleihung des Raimundpreises.
Von der Direktioy des Rainlundthenpers erhalten
vir folgende oifizielle Mitteilung: Das Raimund¬
preisgericht hat unter dem Vorsitze des
Direktors Alfred Cavar und in Anwesenheit der
andern vier Preisrichter, und zwar der Herren
Alfred v. Straßer als Vertreter des Raimund¬
heatervereines, Dr. Anton Bettelheim als
Vertreter der Schillerstiftung, Regierungsrat Doktor
Glosst als Vertreter der Grillparzergesellschaft
und Regierungsrat v. Winternitz als Vertreter
er „Concoxdia“ am 26, d. einstimmig be¬
chlossen, die zwei fälligen Raimund¬
reise im Betrage von je 2000 K. zuzuerkennen:
Artur Schnitzler für die Wiener Komödie
„Der junge Medardus“ und 2. Rudolf Holzer für
die Wiener Komödie „Gute Mütter“. Bei Vergebung
dieser Preise haben die Preisrichter zunächst den
„Jungen Medardus“ berücksichtigt als „ein
Werk, in welchem — nech den Anforderungen des
Stiftsbriefes — sich söpferische Phantasie durch
eigentümliche Empfindung betätigt und das sich durch
die gediegene Charakteristik und eine nicht alltägliche
Behandlung der Sprache auszeichnet.“ Für die
Krönung der „Guten Mutter“ von Holzer wor
maßgebend die weitere Bestimmung des Stiftsbriefes,
daß dot Raimundpreis insbesondere „jenen Autoren
zur Ermunterung dienen soll die sich die dichterische
Belandlung des Wiener Lebens zum Ziele gesetzt
haben“,
Raimundpreis alle volkstümsichen dramatischen
Werke, die innerhalb einer bestimmten Zeitperiode
an irgendeiner Wiener Bühne über¬
haupt zuerst aufgeführt wurden, in Betracht. Zum
letztenmal ist der Preis im Jahre 1908 (an Kurt
Frieberger) verliehen worden. Es handelte sich
nun darum, Ueberschau zu halten über die Werke,
die seit 1908 auf Wiener Bühnen gegeben wurden
und die die Eignung für den Raimundpreis, der
hauptsächlich auf die Behandlung des Wiener Lebens
Bedacht nimmt, besitzen. Eine ganze Reihe von
Stücken wurde genannt, so „Der junge Me¬
[dardus“ von Schnißler, „Der große
Name“ von Viktor Leon und Leo Feld,
„Glaube und Heimat“ von Schönherr, auch
dessen „Trenkwalder“, ferner „Die Morgen¬
röte“ von Ruderer, „Traumland“ von
Streicher, „In Ewigkeit Amen“ von Anton
Wildgans, „Gute Mütter“ von Rudolf
Holzer. Manche der Stücke mußten aus formellen.
oder technischen Gründen beiseite gelassen werden; so
beispielsweise „Glaube und Heimat“ weil diese
Komödie schon vielfach gekrönt ist, „Die Trenkwalder“
weil sie ganz abseits vom Wiener Leben liegen. „Der
große Name“ wurde vielfach als berücksichtigungs¬
würdiges gutes Theaterstück anerkannt, es mußte
jedoch, da es eine Kompagniearbeit ist, ausgeschlossen
werden. Für „Traumland“ traten einige der Preis¬
richter lebhaft ein, aber auch hier trifft der Einwand
zu, daß das Stück ganz fern allem Wienertum ist.
Gegen Wildgans' Komödie, gleichwie gegen andre
hervorragende Einakter wurde geltend gemacht, daß
sie bei aller Anerkennung ihrer Würdigkeit gegen
voll ausgewachsene, den Abend füllende Stücke zurück¬
treten müßten.
Die seit dem Jahre 1908 angesammelten Zinsen
des Stiftungskapitals betragen bis zum heutigen
Tag 4376 K. Es wurde zunächst die Frage zur
Lhstimmung gebracht, ob für die abgelaufene sechs¬
jöhrige Periode drei oder zwei Preise zu ver¬
teilen seien. Die Majorität entschied für zwei
Preise und für die Bemessung eines jeden mit
2000 K. Die Zuerkennung des Preises an Artur
Schnitzler, als dem Autor des „Jungen
Medardus“, eines Dramas, dessen Rang als das
beste in den abgelaufenen sechs Jahren auf einer
Wiener Bühne aufgeführte Volksstück allseitig
Das
anerkannt ist, wurde einmütig beschlossen.
Preisgericht glaubte der Bestimmung des Rainamd¬
preises am vollsten gerecht zu werden und den Preis
selbst auf eine gewisse Höhe zu erheben, indem es
für dieses literarisch bedeutende, hochernste Weri
entschied. Den zweiten Preis sprach das Preis¬
gericht Rudolf Holzer, dem Autor der „Gute
Mütter“, zu, der mit seinem Stück eine große,
hoffnungweckende Talentprobe gereben hat. Auch
dise Zuerkennung erfolgte einmütig. Damit hat
des Raimundpreisgericht für dieses Jahr seine
Aifgabe erfüllt. Satzungsgemäß hat es erst im
Srühjahr 1916 wieder zusammenzutreten unb
dänn die von jetzt ab bis dahin auf den Wiener
Bühnen aufgeführten Volksstücke aus dem Wiener
Leben in Betracht zu ziehen.
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