VII, Verschiedenes 11, 1909–1911, Seite 56

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Telephon 12.
„OBSERPER
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burg, Toronto.
(Quellenangabe ohne Gewähr).
Ausschnitt aus:
Eeit, Wier
16N
1.5 MN. 1911.
vem:
— Hinter den Kulissen eines Marionetten¬
theaters. Das Gastspiel des Marionetten¬
theaters „Münchener Künstler“ das im heuri¬
gen Winter in der Wiener Urgnia stattfand,
hatte gestern, beim Wiener Zivillandesgericht
ein gerichtliches Nachspielz Der Vexein „Wiener
Urania“ hatte durch Dr. Gustav Harpner
den Direktor Paul Brann des Marionetten¬
theaters auf 7200 Kronen Schadenersatz geklagt
und seinen Anspruch damit begründet, daß
Brann seine Verpflichtüngen, die er im Vertrag
mit der Urania übernommen hatte, vernach¬
lässigt habe. Insbesondere sei Direktor Brann
seiner Verpflichtung zuwider sehr oft von Wien
abwesend gewesen und habe bei solchen Anlässen
auch nicht für einen geeigneten Stellvertreter
gesorgt. Die häufige Abwesenheit des Direktors
übte begreiflichertoeise auch auf das künstlerische
Niveau der Vorstellungen einen sehr ungünsti¬
gen Einfluß: einzelne Aufführungen waren
ungenügend vorbereitet, andere mußten ab¬
geändert werden, weil für Ersatz kranker Schau¬
spieler nicht rechtzeitig gesorgt war. In einer
Vorstellung der „Zaubergeige“ sei der für das
Stück wichtige Donnerschlag ausgeblieben, in
einer anderen erschien die Fee zu früh auf der
Bühne, so daß die Vorstellung lächerlich wurde.
Die Mängel der Aufführungen brachten es mit
sich, daß der Besuch immer mehr nachließ und
die Einnahmen von 1200 Kronen auf weniger
als 600 Kronen täglich sanken, so daß die
Urania, die dem: Marionettentheater
500 Kronen töglich zu zahlen hatte, schließlich
ein Defizit hatte. Den Ersatz des Schadens,
der mit 7200 Kronen berechget wird, begehrt die
Urania im Klageweg. Der Beklagtenanwalt
Dr. Vinzenz Rabenlechner bestritt, daß
Direktor Brann sich Vertragswidrigkeiten habe
zuschulden kommen lassen. Daß er schor vor
seinem Vertragsabschluß mit der Uransa für
Berlin verpflichtet war, hatte er dem Präsi¬
denten des Vereins mitgeteilt, der keine Ein¬
wendung dagegen erhob, daß der Beklagte von
Zeit zu Zeit nach Berlin fahre. In solchen
Fällen wurde stets ein Stellvertreter, anfangs
der Schauspieler Wieland, später der Kapell¬
meister Pastor bestellt. Die Qualität der Vor¬
stellungen erlitt dadurch keinen Abbruch. Als
Zeugen über das hohe künstlerische Niveau der
Aufführungen werden Arthur Schnitzler,
Hugo v. Hofmannsthal und Hugo
Thimig geführt. Wenn die Einnahmen des
Marionettentheaters im Laufe des Gastspiels
sanken, so sei das nicht auf die Verschlechterung
des Niveaus der Aufführungen, sondern auf
die lange Dauer des Gastspiels zurückzuführen,
das nicht drei Monate lang die Aufmerksamkeit
fesseln konnte; es sei Schuld der Urania, daß
sie eine zu lange Dauer des Gast¬
spiels vereinbarte. Der Schadenersatz¬
anspruch des Vereins sei also unbegründet. Da¬
gegen klagt Direktor Brann sein Honorar
von 7300 Kronen ein, das ihm die Urania zur
Deckung ihres Schadens vorenthalten hat. Bei
der gestrigen Verhandlung wurde, da Aus¬
gleichsverhandlungen im Zuge sind, drei¬
nonatiges Ruhen des Verfahrens vereinbart.
EnMMilchdiebstahl für die kranken Kinder. Die —