VII, Verschiedenes 13, 1933–1934, Seite 36

13. Miscellaneous
„OBSERVER
I. österr. behördl. konzessioniertes
Unternehmen für Zeitungs-Ausschnitte
WIEN, I., WOLLEILE 11
TELEPHON R-23-0-43
Ausschnitt aus:
Telegraf, 10
vom
22. NOV.
In Wien wird aus Amseln
geschossen!
Vor dem Bezirksgericht Döbling
(Richter Dr. Löffler) hatte sich heute
der Sohn des berühmten Radierers Pro¬
fessor Ferdinand Schmutzer, Hans
Schmutzer, wegen eines seltsamen De¬
liktes zu verantworten. Er soll nämlich
so sagt die Anklageschrift,
am 18. September im Garten seiner
Villa nach Amseln (!) gejagt
und dabei so ungeschickt mit seiner
Flobertpistole geschossen haben, daß
die Kugel sich verirrte und in den
Fensterscheiben der Villa Schnitzler,
die sich gegenüber befindet, landete.
Bei der heutigen Verhandlung er¬
klärte der Angeklagte, daß er wohl am
Tage vorher nach Eichhörnchen ge¬
jagt habe und dabei sei es nicht ausge¬
schlossen, daß er die Fenster der Villa ge¬
troffen habe.
Richter: Wer gibt Ihnen das Recht
auf Eichhörnchen zu jagen?
Angekl.: Ich habe auch nach
Amseln gejagt. — Richter: Auch
da haben Sie kein Recht dazu. Sie
werden noch in Konflikt kommen
mit dem Tierschutzverein.
Frau Olga Schnitzler als Zeugin
gibt an, daß sie an dem kritischen Tage
nicht zu Hause war, aber abends be¬
merkte, daß die Fensterscheibe zer¬
schossen worden sei.
Zwecks weiterer Erhebungen wurde
die Verhandlung vertagt.
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„OBSERVER
1. österr. behördl. konzessioniertes
Unternehmen für Zeitungs-Ausschnitte
WIEN, I., WOLLEILE 11
TELEPHON R-23-0-43
Ausschnitt aus:
Volksblatt.
vom
24. NOV.
Schuß in das Fenster der Witwe Schnitzlers.
An einem Septembermontag bemerkte Frau
Olga Schnitzler, die Witwe des Dichters,
daß ihr Wohnungsfenster durchschossen war.
Der Verdacht lenkte sich auf den Studenten
Hans Schmutzer, den Sohn des bekannten
Radierers Professor Ferdinand Schmutzer,
der in der gleichen Gasse wohnt. Der Student
hatte nämlich im Garten seines Vaters auf
Vögel und Eichhörnchen Jagd gemacht. Gestern
stand nun der junge Mann vor dem Döblinger
Strafrichter Dr. Wagner=Löffler wegen Ge¬
fährdung der körperlichen Sicherheit. Der An¬
geklagte gab zu, daß er einen Tag vor der
Entdeckung der Einschußoffnung im Hofe auf
Amseln und Eichhörnchen geschossen habe, weil
diese das Obst beschädigten. Es sei jedoch ganz
ausgeschlossen, daß der gefährliche Schuß von
ihm stamme. Der Richter beschloß schließlich
die Verhandlung zu vertagen, um durch Sach¬
verständige feststellen zu lassen, ob der Schuß
von der Straße abgegeben worden sei.
RATIO
Neues Wiener Journal, Wien
24. NOV.
Schuß in das Fenster der Witwe
Schnitzlers.
Originalbericht des „Neuen Wiener Journals".
Eines Tages bemerkte die Witwe des Dichters Artur
Schnitzlers, daß ein Wohnungsfenster, das auf die Sternwarte¬
straße mündet, durchschossen war. Am Boden des Zimmers fand man
ein Stück eines Bleiprojektils. Die unheimliche Feststellung veranlaßte
Frau Schnitzler, sofort die Polizei zu verständigen. Der Verdacht
lenkte sich auf den in der gleichen Straße wohnenden Studenten Hans
Schmutzer, den Sohn des bekannten Radierers Professor Ferdinand
Schmutzer. Der Student hatte im Garten seines Vaters auf Vögel
geschossen. Die Anklagebehörde nahm nun an, daß Schmutzer hiebei
unvorsichtig in das Nachbarhaus geschossen habe, und so mußte er
sich vor dem Döblinger Strafrichter Dr. Wagner=Löffler
wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit verantworten.
Der Angeklagte gab zu, daß er einen Tag vor der Entdeckung
der Einschußoffnung im Hofe aus Amseln und Eichhörnchen geschossen
habe, weil diese das Obst beschädigten. Es sei jedoch ganz ausgeschlossen,
daß der gefährliche Schuß von ihm stamme, da dies von Frau
hier nach am gleichen Tage hier endet werden müssen Frau
Schnitzler erklärte als Zeugin: Ich habe meinem Freund Dr. Beer¬
Hofmann die Sache erzählt und seine Gattin meinte dazu: „Das
ist bei uns auch schon passiert, aber wir haben keine Anzeige erstattet,
weil es sich möglicherweise nur um einen Mutwillensstreich handelt.
Vielleicht haben Buben das Fenster durch Steinwürfe eingehaut.
Bitte, Herr Rat, ich betone, für mich wäre es viel beruhigender,
wenn ich wüßte, daß in meinem Falle nur von einem versehentlichen
Schuß die Rede sein kann.
Der Richter beschloß, die Verhandlung zu vertagen, um einen
Schießfachmann zu befragen, ob der Schuß von der Straße abgegeben
werden konnte.