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13. Miscellaneous
Deutsches Volkstum.
seinem Ausschluß bietet, sucht man nun in der Tat durch „talmudische Rabutistik
einen Mann zu maßregeln, der durch seinen unerschrockenen Kampf sich bei den heute
„maßgebenden Zeitgenossen unbeliebt gemacht hat und heute im Lager der jüdisch¬
Zielbewußte Per¬
freisinnigen Presse einer der bestgehaßten Persönlichkeiten ist.
sönlichkeit können diese Herren bekanntlich nicht vertragen, es sei denn, daß sie in das
jüdisch=freisinnige Horn blasen.
Soweit das gegen Artur Dinter in Szene gesetzte Verfahren sich nur unter
den Hoheitsrechten der Herren Ludwig Fulda, Oskar Blumenthal und
Genossen vollzüge, konnte man es auf sich beruhen lassen, zumal Dinter sich dadurch
schwerlich in der weiteren Verfolgung seiner Ziele beirren lassen wird. Aber das
Ketzergericht gegen den Mann, der mit Hingabe und ehrenvoller Aufrichtigkeit gegen
unsere schmachvollen Theaterzustände antämpft, ist dadurch bemerkenswert, daß dem
Richterkollegium, das ihn verurteilte, außer den Herren Ludwig Fulda,
Oskar Blumenthal, Gustav Kadelburg, Walter Harlau,
Wenzel Goldbaum, Franz Düllberg, Georg Engel, Lothar
Schmidt und Artur Schnitzler, auch Max Dreyer, Heinrich
Lilienfein, Otto Ernst, Ludwig Ganghofer, Max Halbe,
Gerhart Hauptmann, Karl Schönherr und Hermann Suder¬
mann angehören! Hätte nur ein einziger dieser Herren gegen den Ausschluß ge¬
stimmt, so wäre der Anschlag gescheitert, da die Satzungen des Verbandes für den
Fall des Ausschlusses eines Mitgliedes Einstimmigkeit vorsehen! Es ist jedoch
möglich und sogar sehr wahrscheinlich, daß in Anbetracht der Kriegszeit nur ein
Teil der genannten Herren zur Abhaltung des Fehmgerichts gegen Dinter berufen
wurde oder zu seiner Tagung erscheinen konnte. Dafür spricht, daß der Vorstand sich
hartnäckig weigert, die Zusammensetzung des Richterkollegiums dem Verurteilten
bekannt zu geben! Offenbar hat nur ein bescheidener Teil des Vorstandes, Aufsichts¬
rats und Geschäftsführenden Ausschusses gesagt und man gibt nun der von Satzun¬
gen geforderten Einstimmigkeit die abermals talmudische Deutung, daß die „Ein¬
stimmigkeit" nur von den persönlich Erschienenen zu verlangen sei! Wie dem aber
auch sei, die genannten Männer, die doch unbedingten Anspruch auf Achtung als
deutsche Dichter von Charakter und Mannhaftigkeit machen werden, sind von der
„maßgebenden“ Partei genötigt, daß Verfahren gegen Dinter mit ihrem Namen zu
decken! Da sie es aber wohl von sich weisen werden, als Werkzeuge der gegen Dinter
wirkenden Kräfte zu gelten, tragen sie mit die Verantwortung für dies Verfahren,
das für die Kulturgeschichte der Gegenwart von ganz besonderem Reiz ist. Es kommt
noch hinzu, daß es sich gegen einen Mann richtet, der seit Kriegsbeginn Soldat ist,
verwundet wurde und nach seiner Wiederherstellung wiederholt im Felde erkrankt
und infolgedessen verhindert ist, seine Sache selber zu führen. Die Eigenart dieses
Vorgehens hat wohl auch die Mehrheit der am 15. Dezember 1916 einberufenen
Generalversammlung des Verbandes eingesehen, die den Beschluß des Gesamtvor¬
standes infolge des Einspruches Dinters zu bestätigen hat. Dem Antrage Dinters
entsprechend hat sie die Abstimmung über seinen endgiltigen Ausschluß auf einen
Zeitpunkt vertagt, der dem Verfehmten das persönliche Erscheinen auf der General¬
versammlung ermöglicht. Da die Entscheidung auf der Generalversammlung
satzungsgemäß jedoch mit einfacher Mehrheit zu erfolgen hat, besteht heute schon kein
Zweifel darüber, daß Dinter aus dem Verbande Deutscher Bühnenschriftsteller, den
er selber gegründet hat und dessen langjähriges Vorstandsmitglied er war, tatsächlich
ausgeschlossen werden wird. Im Interesse der Sache, die Dinter vertritt und die
auch die unsere ist, wird er jedoch seinen Ausschluß gerichtlich anfechten.
Das Licht, das Diners Briefwechsel mit dem Verbande auf Dr. Max
Dreyer wirft, ist so eigenartig, daß man nur hoffen kann, daß hier ein verhängnis¬
volles Mißverständnis obwaltet.
Die Vorstellung, die wir vom Charakter des
Dichters des „Probekandidaten“ bisher hatten, läßt sich mit den aus Diners Brief
notwendig sich ergebenden Folgerungen nicht vereinbaren!
13. Miscellaneous
Deutsches Volkstum.
seinem Ausschluß bietet, sucht man nun in der Tat durch „talmudische Rabutistik
einen Mann zu maßregeln, der durch seinen unerschrockenen Kampf sich bei den heute
„maßgebenden Zeitgenossen unbeliebt gemacht hat und heute im Lager der jüdisch¬
Zielbewußte Per¬
freisinnigen Presse einer der bestgehaßten Persönlichkeiten ist.
sönlichkeit können diese Herren bekanntlich nicht vertragen, es sei denn, daß sie in das
jüdisch=freisinnige Horn blasen.
Soweit das gegen Artur Dinter in Szene gesetzte Verfahren sich nur unter
den Hoheitsrechten der Herren Ludwig Fulda, Oskar Blumenthal und
Genossen vollzüge, konnte man es auf sich beruhen lassen, zumal Dinter sich dadurch
schwerlich in der weiteren Verfolgung seiner Ziele beirren lassen wird. Aber das
Ketzergericht gegen den Mann, der mit Hingabe und ehrenvoller Aufrichtigkeit gegen
unsere schmachvollen Theaterzustände antämpft, ist dadurch bemerkenswert, daß dem
Richterkollegium, das ihn verurteilte, außer den Herren Ludwig Fulda,
Oskar Blumenthal, Gustav Kadelburg, Walter Harlau,
Wenzel Goldbaum, Franz Düllberg, Georg Engel, Lothar
Schmidt und Artur Schnitzler, auch Max Dreyer, Heinrich
Lilienfein, Otto Ernst, Ludwig Ganghofer, Max Halbe,
Gerhart Hauptmann, Karl Schönherr und Hermann Suder¬
mann angehören! Hätte nur ein einziger dieser Herren gegen den Ausschluß ge¬
stimmt, so wäre der Anschlag gescheitert, da die Satzungen des Verbandes für den
Fall des Ausschlusses eines Mitgliedes Einstimmigkeit vorsehen! Es ist jedoch
möglich und sogar sehr wahrscheinlich, daß in Anbetracht der Kriegszeit nur ein
Teil der genannten Herren zur Abhaltung des Fehmgerichts gegen Dinter berufen
wurde oder zu seiner Tagung erscheinen konnte. Dafür spricht, daß der Vorstand sich
hartnäckig weigert, die Zusammensetzung des Richterkollegiums dem Verurteilten
bekannt zu geben! Offenbar hat nur ein bescheidener Teil des Vorstandes, Aufsichts¬
rats und Geschäftsführenden Ausschusses gesagt und man gibt nun der von Satzun¬
gen geforderten Einstimmigkeit die abermals talmudische Deutung, daß die „Ein¬
stimmigkeit" nur von den persönlich Erschienenen zu verlangen sei! Wie dem aber
auch sei, die genannten Männer, die doch unbedingten Anspruch auf Achtung als
deutsche Dichter von Charakter und Mannhaftigkeit machen werden, sind von der
„maßgebenden“ Partei genötigt, daß Verfahren gegen Dinter mit ihrem Namen zu
decken! Da sie es aber wohl von sich weisen werden, als Werkzeuge der gegen Dinter
wirkenden Kräfte zu gelten, tragen sie mit die Verantwortung für dies Verfahren,
das für die Kulturgeschichte der Gegenwart von ganz besonderem Reiz ist. Es kommt
noch hinzu, daß es sich gegen einen Mann richtet, der seit Kriegsbeginn Soldat ist,
verwundet wurde und nach seiner Wiederherstellung wiederholt im Felde erkrankt
und infolgedessen verhindert ist, seine Sache selber zu führen. Die Eigenart dieses
Vorgehens hat wohl auch die Mehrheit der am 15. Dezember 1916 einberufenen
Generalversammlung des Verbandes eingesehen, die den Beschluß des Gesamtvor¬
standes infolge des Einspruches Dinters zu bestätigen hat. Dem Antrage Dinters
entsprechend hat sie die Abstimmung über seinen endgiltigen Ausschluß auf einen
Zeitpunkt vertagt, der dem Verfehmten das persönliche Erscheinen auf der General¬
versammlung ermöglicht. Da die Entscheidung auf der Generalversammlung
satzungsgemäß jedoch mit einfacher Mehrheit zu erfolgen hat, besteht heute schon kein
Zweifel darüber, daß Dinter aus dem Verbande Deutscher Bühnenschriftsteller, den
er selber gegründet hat und dessen langjähriges Vorstandsmitglied er war, tatsächlich
ausgeschlossen werden wird. Im Interesse der Sache, die Dinter vertritt und die
auch die unsere ist, wird er jedoch seinen Ausschluß gerichtlich anfechten.
Das Licht, das Diners Briefwechsel mit dem Verbande auf Dr. Max
Dreyer wirft, ist so eigenartig, daß man nur hoffen kann, daß hier ein verhängnis¬
volles Mißverständnis obwaltet.
Die Vorstellung, die wir vom Charakter des
Dichters des „Probekandidaten“ bisher hatten, läßt sich mit den aus Diners Brief
notwendig sich ergebenden Folgerungen nicht vereinbaren!