VII, Verschiedenes 13, undatiert, Seite 104

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13. Miscellaneous
Deutsches Volkstum.
Nicht uninteressant ist auch, daß einer der nichtjüdischen Herren, der für den
Ausschluß Dinters stimmte, bezw. genötigt wird, den Ausschluß mit seinem Namen
zu decken, Dinter zu seinem mutigen Vorgehn gegen die jüdische Kliquenwirtschaft
telegraphisch beglückwünscht hat!
Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhange, daß die den Verband deutscher
Bühnenschriftsteller leitenden empfindsamen Geister, einen untadeligen Ehrenmann,
der nichts verbrochen hat, als seine Ueberzeugung mit achtenswerter Unerschrocken¬
heit zu vertreten, in ihren Reihen nicht länger dulden können, es aber mit ihren In¬
teressen als wohl vereinbar erachten, Mitglieder, die „notorisch ehrenrührige Hand¬
lungen" begangen haben, in ihrem Verbande zu bergen, trotzdem die Satzungen den
Ausschluß solcher Mitglieder ausdrücklich regeln! — Alles in Allem: ein Fall, der
uns eindringlich darüber belehrt, wo wir angelangt sind! Wir werden auf
die Angelegenheit weiter zu sprechen kommen. Sollte der Ausschluß Dinters aber
von der Generalversammlung bestätigt werden, so möge man auch mit der irre¬
führenden Bezeichnung „Verband deutscher Bühnenschriftsteller“ aufräumen und
den Verein umtaufen in „Verband jüdischer Bühnenschriftsteller“.
W. K.
Verband Deutscher Bühnenschriftsteller
Berlin W. 30, 28. Oktober 1916
Herrn Dr. Artur Dinter
z. Zt. Straßburg (Elsaß)
Voltairestraße 5
Sehr geehrter Herr Doktor!
Weil Sie als Mitglied des Verbandes Deutscher Bühnenschriftsteller durch mehrere
Stellen Ihrer Schrift „Weltkrieg und Schaubühne den Zweck des Verbandes gefährdet
haben, haben der unterzeichnete Vorstand, der Aufsichtsrat und der geschäftsführende Aus¬
schuß einstimmig beschlossen, Sie gemäß § 10 3 a der Satzung, welcher lautet:
„Die Mitgliedschaft erlischt;
a) durch Ausschluß, der erfolgen kann, wenn ein Mitglied den Vor¬
schriften der Satzung zuwider handelt oder die Zwecke des Vereins
gefährdet.
Gegen den Ausschluß kann das Mitglied vier Wochen nach erfolgter Zu¬
stellung des Beschlusses mittels eingeschriebenen Briefes Berufung bei der
nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einlegen“.
aus dem Verbande auszuschließen.
Hochachtungsvoll
Der Vorstand des Verbandes Deutscher Bühnenschriftsteller
gez. M. Dreyer.
Dr. Ludwig Fulda.
Straßburg (Elsaß), Voltairestraße 5, 21. November 1916.
An den Vorstand des Verbandes Deutscher Bühnenschriftsteller
Berlin, Motzstraße 10.
Sehr geehrte Herren!
Ihrer Zuschrift vom 28. November vermag ich nicht zu entnehmen, durch welche
Stellen meiner Schrift „Weltkrieg und Schaubühne ich den Zweck des Verbandes ge¬
fährdet haben soll. Ich bitte höflichst, die infrage kommenden Stellen mir wörtlich bekannt
zu geben und den Nachweis zu führen, daß durch sie der Zweck des Verbandes gefährdet
worden ist.
Ich nehme als selbstverständlich an, daß sämtliche Mitglieder des Vorstandes,
geschäftsführenden Ausschusses und Aufsichtsrats ihr Votum abgegeben haben. Das ist
einzig der Sinn der Einstimmigkeit, die für diesen außerordentlichen Fall des Aus¬
schlusses eines Mitgliedes das Statut erfordert, das ich seinerzeit persönlich zusammen mit
Walter Blöm entworfen habe. In dem vorliegenden Falle handelt es sich noch dazu
um den Ausschluß eines der drei Verbandsgründer und meines Wissens um den ersten
Ausschluß eines Mitgliedes überhaupt.