VII, Verschiedenes 13, undatiert, Seite 107

13.
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Miscellane
Deutsches Volkstum.
daher zu dem Antrag gezwungen, die Verhandlung über meinen Ausschluß von der Tages¬
ordnung der Versammlung am 15. Dezember abzusetzen und sie bis zur Wiederherstellung
meiner Gesundheit bezw. auf einen Zeitpunkt zu verschieben, der mir das persönliche Er¬
scheinen auf der Generalversammlung ermöglicht.
Die Abschrift der Stellen meiner Schrift, durch die ich nach Ihrer ersten Auffassung
„den Zweck des Verbandes gefährdet“, nach Ihrer neuesten Auffassung jedoch die Pflicht
verletzt, „die Bestrebungen des Verbandes zu unterstützen", habe ich mit Interesse er¬
halten. Sie könnten ebenso gut irgend einen Abschnitt aus dem Konversationslexikon an¬
führen, da in diesem die Bestrebungen des Verbandes auch nicht unterstützt werden. Falls
die betreffenden Herren durch die Ausführungen meiner Schrift sich beleidigt fühlen, steht
es ihnen frei, von mir persönliche oder gerichtliche Genugtuung zu verlangen. Ich möchte
aber den deutschen Richter sehen, der darin einen ausreichenden Grund sieht, mich aus
dem Verbande auszuschließen! Dann müßten Sie ja auch jedes Mitglied ausschließen,
daß an einem andern oder an mehreren literarische oder persönliche Kritik übt, wie das
bei einem aus Berufsschriftstellern sich zusammensetzenden Vereine gar nicht zu vermeiden
ist! Die Zugehörigkeit zu einer Berufsvereinigung darf ein Mitglied doch nicht ver¬
hindern, seinen Beruf auszuüben.
Nein, meine Herren! Der wahre Grund, weswegen Sie mich ausschließen wollen,
liegt auf der Hand! Aber wir sind trotz der Bezeichnung „Verband deutscher Bühnen¬
schriftsteller“ doch kein jüdischer Verband! Wenigstens nicht den Satzungen nach
Das Verzeichnis des derzeitigen Gesamtvorstandes und der Vereinsmitglieder habe
ich trotz meiner Bitte nicht erhalten. Ich ersuche erneut hierum unter Hinweis auf die
Begründung in meinem Briefe vom 21. November. Jeder Angeklagte hat das Recht, das
Kollegium seiner Richter kennen zu lernen. Abgesehen davon wäre die Erfüllung meiner
Bitte schon einfache Anstandspflicht. Zudem bin ich vorläufig noch Vereinsmitglied und
habe als solches Anspruch darauf, zumal aus einem so gearteten Anlaß.
Die Beiträge, die Sie durch Ihr Verfahren zur Kulturgeschichte der Gegenwart
liefern, sind zweifellos recht interessant. Ich befürchte aber, daß sie denen, die dafür
verantwortlich sind, einmal nicht zur Ehre gereichen werden, besonders denen von Ihnen
nicht, die die schlaue Kunst üben, auf beiden Achseln Wasser zu tragen! Dabei kriegt man
leicht einen Spritzer ab! Manchmal verschüttet man es auch ganz
Zum Schlusse beantrage ich hiermit, daß mein Brief vom 21. November ebenso wie
dieser heutige zu Punkt 1 der Tagesordnung der Generalversammlung am 15. Dezember
verlesen wird.
Meine Adresse ist bis auf weiteres die am Kopf dieses Briefes angegebene.
Hochachtungsvoll
gez. Dinter¬